Welche Pacht bei Kaufwert von 50 Euro? Gibt es da Standards
Hallo Community: Für Grund und Boden dessen aktueller Wert (offizielle Wertermittlung -Bodenrichtwert des Geoamtes) 50 Euro beträgt: wieviel sollte die jährliche Pacht betragen. (Bitte nicht darauf hinweisen, dass der Bodenrichtwert der Verkehrswert sein muss - das ist bekannt! )
Es geht um eine angemessen Pacht, nicht darum jemanden abzuziehen.
Meine persönliche Meinung und Schätzung ist - dass 3-4 % des Wertes jährlich als Pacht angemessen sind. Danke
8 Antworten
In meiner Gegend ein kleines Stück östlich von Berlin sind die Bodenrichtwerte ähnlich. Hier ist es üblich, Gärten privat für 0,60 € pro m² und Jahr zu verpachten. Bei 50 m² Garten wären das 30 €/Jahr, das wäre angemessen und tut dem Pächter auch nicht weh. Die Fläche meiner Gärtnerei musste ich auch pachten und der Eigentümer nimmt ebenfalls Pachtzins in dieser Höhe, was für die 4000 m² 2400 €/Jahr macht. Das ist dann doch schon eine Menge Geld.
Mich wundert gerade die winzige Fläche. 50 m² wären ja ein Stück von 5 x 10 m. Solche Stücken zu verpachten, ist bei uns im Berliner Umland aber tatsächlich im Kommen. Es gibt tatsächlich Städter, die darauf ein wenig Gemüse anbauen und es in Kauf nehmen, dass darauf kein Bungalow oder anderer Unterstand für Regen steht. Allerdings muss bei Verpachtung eines solchen Minigartens auch Wasser zur Verfügung stehen, sonst nutzt es niemand.
Ok - danke Eurer Nachfragen! Ich hatte vermutet, die Relation zwischen Kauf-Wert und angemessener Pacht ist im Schnitt gleich, egal der Nutzung und Größe - aber bei nochmaligem Bedanken, habt ihr Recht!
die 50 Euro /m2 laut neuester Datenbank Bodenrichtwerte des Geo-Amtes sind halt so (ich hab mich persönlich dort erkundigt) : ist halt keine Boom-Region.
ein Pächter ist da - er würde sogar gern kaufen - a) wir aber nicht verkaufen. b) wäre der Verkauf unwirtschaftlich, weil die Kosten für Vermessungsbüro und Notar höher wären als der Kaufpreis. Denn da das Teilstück keine Nummer auf der Liegenschaftsbehörde hat, müsste es vor VErkauf neu Vermessen werden.
Es geht um einen kleinen Teil (50 m2) eines Garten - den wir sowieso kaum noch bewirtschaften: sprich: wir sind mit einem Freundschafts- bzw. Gute-Nachbarn-Pacht-Preis zufrieden!
Danke!
Seien Sie glücklich, dass sich jemand dieses Fleckens annimmt und ihn im Gegenzug pflegt! Da gibt es kein Geld!
Ihren Kommentar habe ich verschuldet - indem ich missverständlich gesagt hatte: "Garten - wird kaum noch bewirtschaftet" - sie machen sich deshalb falsche Vorstellungen [ich korrigiere das deshalb etwas, damit nicht Leute von ihrer (durch meine unpräzisen Angaben) wenig hilfreichen Antwort angesteckt werden] : Es ist Bauland im Siedlungsgebiet, der Nachbar will es brennend nutzen (um zu seinem Grundstück Nr. 2 einen Weg zu haben, der NAchbar ist kein armer Mann - die 50 m2 mähe ich mit dem Aufsitzmäher im Nu:
Es gibt also überhaupt keinen Grund keinen angemessenen Pachtzins zu verlangen (das würde der NAchbar übrigens auch nicht wollen)
Deswegen - möchte ich gern konstruktive Vorschläge, über eine angemessenen Pachtzins!
Ihren Kommentar habe ich verschuldet - indem ich missverständlich gesagt hatte: "Garten - wird kaum noch bewirtschaftet" - sie machen sich deshalb falsche Vorstellungen [ich korrigiere das deshalb etwas, damit nicht Leute von ihrer (durch meine unpräzisen Angaben) wenig hilfreichen Antwort angesteckt werden] : Es ist Bauland im Siedlungsgebiet, der Nachbar will es brennend nutzen (um zu seinem Grundstück Nr. 2 einen Weg zu haben, der NAchbar ist kein armer Mann - die 50 m2 mähe ich mit dem Aufsitzmäher im Nu:
Es gibt also überhaupt keinen Grund keinen angemessenen Pachtzins zu verlangen (das würde der NAchbar übrigens auch nicht wollen)
Deswegen - möchte ich gern konstruktive Vorschläge, über eine angemessenen Pachtzins!
Das kann man doch untereinander absprechen , oder? Für 5ßqm die ja nur als Zufahrt genutzt werden sollen? Oder doch anderweitig? Den Zufahrtsweg wird er ja dann auch befestigen wollen , oder ? Lassen Sie sich doch ein Angebot von ihrem Nachbarn machen , dann kann man ja weitersehen.....
Ich finden, das hängt stark von der Nutzung ab. Für eine gewerbliche Fläche darf der Pachtzins höher sein, als für einen privaten Schrebergarten.
Außerdem würde ich ihn nicht am Wert des Grundstückes, das bleibt dir ja, sondern am Wert des möglichen Ertrages bemessen.
wenn die 50 Euro pro qm sein sollen ist das ha 500.000 € wert. Davon 3% ergäbe 15000 €. Gängige Grössen liege bei 200 (Ostdeutschland) bis ca 1200 (Süddeutschland) pro ha. Es geht hier weder um Bodenrichtwert noch um Verkehrswert sondern um den Ertragswert. Bei Deckungsbeiträgen von z.B. ca. 850 €/ha bei 80 dt und 25 €/dt ergibt sich eine kleine Differenz in der Preisvorstellung.
Bei einem Grundstück, dessen Wert gerade mal 50 Euro beträgt, darf man sicher froh sein, wenn es überhaupt einen Pächter findet - oder beziehen sich die 50 Euro auf den Quadratmeter?
Bin nochmal zu unpräzise gewesen: wer sich wundert, dass 50 Euro/ m2 wiederrum hoch sind für Gartenland, es ist eigentlich erschlossenes Bauland. (hintergründe sind zu kompliziert)
Spielt keine Rolle - die 50 Euro /m2 Bodenwert ist von uns und NAchbarn anerkannt - da sind wir uns einig - aber wir wollen ja verpachten.