Schwester ist Schuldner und hat Meldeadresse beim Bruder?
Hallo,
Ich (32), mache mir erhebliche Sorgen um meinen Partner(34). Seine Schwester ist bei ihm gemeldet, aber wohnt von je her woanders. Sie ist insolvent, aber macht weiterhin Schulden. Nun flattern bei ihm immer wieder Briefe ein, die natürlich immer schlimmer werden. Sie reagiert darauf scheinbar nicht und scheint absolut keine Sorge zu haben. Mal von den persönlichen Konsequenzen abgesehen, die sie als insolventer Mensch davontragen wird, wenn alte Gläubiger diese Information bekommen, mache ich mir nun ziemlich große Sorgen, was meinem Partner blühen kann, wenn der Gerichtsvollzieher hier vor der Tür stehen könnte. Wie ist das mit dem Meldegesetz? Darf man bei Verwandten gemeldet sein ohne dort zu wohnen? Wie ist das dann, wenn man dem Gerichtsvollzieher erklärt, dass die Schuldnerin nicht wohnhaft ist wo sie gemeldet ist? Ich selber habe ja auch diverse Sachen bei meinem Partner gelagert, damit ich nicht ständig alles hin und her schleppen muss. Wir sind beide Musiker und nun möchte ich sicher nicht, dass unsere Instrumente oder andere Wertgegenstände ihretwegen eingezogen werden. Ich habe sicherlich keine Rechnung mehr als Nachweis von so manchen Dingen.
2 Antworten
Was du befürchtest kann dir passieren. Der Gerichtsvollzieher prüft, wenn er pfänden kommt, alle Dinge die im Hauhalt sind. Wenn nun dein Partner nicht genau erklärt wem die Sachen gehören kann er davon ausgehen, dass sie der Schuldnerin gehören.
Das heisst für dich, alles kennzeichnen was dir gehört und zwar so, dass man es nicht ohne weiteres ändern kann. MfG
Gravieren also nicht nur einfach beschriften ist auf jeden Fall Sinnvoll. Klar kann damit aber eine Pfändung nicht 100 Prozentig ausgeschlossen werden.
Ja, nett gemeint, aber das war nicht meine Frage. Mein Partner hat kein böses Blut mit seiner Schwester und macht das aus familiärer Liebe und Zusammenhalt. Er meldet sie nicht einfach so ab, ausser es passiert tatsächlich etwas, was ihm schaden kann. Meine Frage ist halt, unter den gegebenen Umständen, was alles passieren kann.
der Gerichtsvollzieher steht eines Tages vor dem Meldeadresse, Auskunft: die wohnt hier nicht .. siehe oben , der Gerichtsvollzieher braucht die neue Anschrift, sie hat sich nicht umgemeldet = Verstoss gegen die Meldepflicht. https://www.ummelden.de/einwohnermeldeamt/
Das habe ich ja verstanden, nur für mich ist ja interssanter zu erfahren, ob dann auch eine rechtliche Konsequenz für ihn entsteht. Beihilfe etc.
Ebenso kann ich mir halt kaum vorstellen, dass der Vollzieher nicht dennoch in der Wohnung nach pfändbaren Gegenständen sucht und sofern wir nicht nachweisen können, dass die uns gehören (habe zB eine Geige, die ist ziemlich alt und wurde mir zur Jugendweihe geschenkt, wo ich entsprechend Wert besitze aber keinerlei Rechnung etc.)
Es reicht also tatsächlich aus, wenn ich schlicht und einfach Dinge beschrifte? Mal plump gesagt "graviere"?