Was soll mein Lebensgefährte tun wegen dem Gerichtsvollzieher?

12 Antworten

Ist dein Partner bei dir gemeldet? Dann darf der Gerichtsvollzieher mit einem gerichtlichen Beschluss in die Wohnung. So wie du eure Einrichtung schilderst, wird der Gerichtsvollzieher aber vermutlich ohnehin nichts pfändbares finden, da nur Gegenstände gepfändet werden die a) über der normalen Grundausstattung liegen und b) dessen Pfändung / Verkauf sich überhaupt wirtschaftlich lohnen würde.

Ich glaube dir, dass bei euch die Kasse echt extrem knapp ist. Aber meist sind solche Probleme einfach auf fehlende Kommunikation zwischen Schuldner und Gläubiger zurück zu führen. Hätte er sich damals bei den 50€ direkt mit dem Gläubiger in Verbindung gesetzt und um Zahlungsaufschub gebeten, wäre er nun vermutlich nicht in dieser Lage.....und auch jetzt sollte er mit seinem Gläubiger reden. Vereinbart eine Ratenzahlung von meinetwegen 20-30€ im Monat, derer ihr dann natürlich auch nach kommt. Die wenigstens Gläubiger haben selbst Lust ihre Kohle durch ein Gerichtsvollzieher eintreiben zu lassen - bleibt ja ohnehin viel zu oft erfolglos. 

ichbinich1993 
Beitragsersteller
 20.07.2016, 15:13

ich habe einen Laptop, aber den brauche ich für mein Studium jeden Tag 0.o und den habe ich auch gekauft, also darf er den nicht mitnehmen oder ??

Bitterkraut  20.07.2016, 15:35
@ichbinich1993

Ja, den darf er nicht mitnehmen.

Scarlett3003  19.09.2016, 16:08
@Bitterkraut

Doch den darf er mitnehmen wenn er in der Wohnung ist, es sei denn, sie kann per Rechnungsbeleg nachweisen, dass es ihr Eigentum ist!!

ichbinich1993 
Beitragsersteller
 20.07.2016, 15:04

Wir wohnen zusammen. Also dürfte er auch keine Wohnwand oder sowas pfänden ? Wir haben zwei Kaninchen darf er die mitnehmen ? :o

Markie84  20.07.2016, 15:07
@ichbinich1993

Je nachdem...wenn die Wohnwand aus Gipskarton ist, darf er diese nicht  mitnehmen. Alles ab Ziegelwänden aufwärts darf er mitnehmen. Trick 17: Einfach vorher die vergoldeten Wände mit Gipskarton verschrauben! Klappt immer.

Hasen und andere "Hoppel-ähnliche" Tiere dürfen nur während der Osterzeit und nur bei > 1,5kg Gewicht mitgenommen werden.

Bitterkraut  20.07.2016, 15:08
@ichbinich1993

Mach dir da mal keinen kopf, r wird weder die Wohnwand, noch die Kaninchen pfänden, letzere schon gar nicht.

Beides hat keinen Marktwert, an sowas sind die nciht interessiert, da geht es um Sachen, die einen realen Wert haben, großer, neuer Flat, laptop, Scmuck, Antiquitäten, solche Dinge.

Ganz einfache Antwort: Vorläufig nichts zahlen.

Wenn in eurem Haushalt nichts Wertvolles ist, kann auch nichts gepfändet werden. Da er nichts verdient, kann ebenso nichts gepfändet werden.

Die Schulden würde ich aussitzen bis ihr das Geld übrig habt bzw. er genug bekommt, sobald er neue Arbeit hat.

Für euch ist wichtig (in dieser Reihenfolge):

- Miete, Mietnebenkosten, Strom

- Lebensmittel

- Fahrtgeld/Spritgeld, Autoversicherung (je nachdem)

Danach kommt lange ´Zeit nichts. Keine Zigaretten, nichts.

Und erst danach kommt die Schuldentilgung und dann erst irgendein "Luxus".

Ansonsten kann ich dir anbieten, mal über den Vollstreckungsbescheid drüber zu schauen. Denn irgendetwas kann daran nicht stimmen. Aus 150€ (wenn es um den Kühlschrank geht) können keine 1000€ so schnell werden. Zwar kommen Gerichtskosten und GV-Kosten dazu, aber das sind insgesamt in so kurzer Zeit keine 1000€. Kontaktiere mich via PM.

Je nachdem, wie das ausgeht kann man dein Lebensgefährte sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen und einen Anwalt die unzulässigen Gebühren abwehren lassen.

Darüber hinaus würde ich sowieso empfehlen, dass dein Lebensgefährte mal beim Amtsgericht vorspricht und sich einen Beratungsschein holt. Dann zu einem Anwalt für Sozialrecht und den mal das Amt etwas Beine machen lassen. Ihr seid auf das Geld angewiesen und es steht euch zu, wenn es euch versprochen wurde.

seit 7 monaten sitzt dein freund zu hause und tut nichts? wie wäre es wenn er einfach mal irgendeine arbeit sucht? er wartet weiterhin seit 7 monaten auf bezüge vom jobcenter? wie wäre es dort tgl. aufzuschlagen und zu sagen er benötigt das geld.

heißt er ist seit 7 monaten nicht in der lage krankenversicherung zu zahlen?

wenn er beim gerichtsvollzieher nicht zügig vorstellig wird, dann holt er sich deinen freund, wenn nötig mit polizei. wenn er nicht zahlen kann, du nachweisen kannst das alles deines ist, dann muss dein freund die eidestattliche verischerung ablegen oder zahlen.

Bitterkraut  20.07.2016, 14:37

In den 7 Monaten hätte er längst hilfsweise Sozialhilfe bekommen können, die Story ist total unglaubwürdig.

ichbinich1993 
Beitragsersteller
 20.07.2016, 15:14

Er hat sich im Umkreis von 100km beworben. Anders geht es auch nicht, weil wir seinen Vater zuhause pflegen und ich das nicht alleine machen kann, weil ich dual studiere.

ichbinich1993 
Beitragsersteller
 20.07.2016, 15:03

Ich weiß, dass er das eigentlich alleine regeln sollte. Aber mich belastet die Situation ja auch. Alleine wenn die Nachbarn das mitbekommen würden..Ich könnte dann nicht mehr hier wohnen... Ich mache selbst noch mein duales Studium und bin im 5. Semester mir steht es bis zum Hals. Er bekommt diesen Monat irgendwann noch das Gehalt von seinen ganzen Jobs von den letzten Monaten, die haben bis jz nämlich noch nicht gezahlt... Und er sitzt nicht faul zuhause rum, im Gegenteil. Aber die Jobs, die er bis jetzt hatte, waren meist von irgendwelchen Türken ( soll nicht rassistisch sein..) und die wollten dann doch nicht zahlen trotz geleisteter Arbeit. Jetzt sind wir schon so weit, dass wir denjenigen angedroht haben, zu klagen, jz wollen sie plötzlich das Gehalt zahlen, aber viel wird nicht bei rum kommen...

Ende September wäre das ja sogesehen weniger das Problem. Da bekommt er ja sein erstes Ausbildungsgehalt in seiner neuen Ausbildung. Sind netto zwar auch nur ca. 500€ aber mit 1600€ im Monat zusammen kann man schon mehr machen als mit 1100€...

phantasma1  20.07.2016, 15:04
@ichbinich1993

schick ihn sich bundesweit bewerben. wenn er sich nur  in 30km umkreis bewirbt ist es kein wunder das er nix auf die kette kriegt. dann muss er eben woanders arbeiten.

ichbinich1993 
Beitragsersteller
 20.07.2016, 14:46

Das Amt meinte, er würde 200€ Vorauszahlung zur Lebenserhaltung bekommen, ist bis jz aber auch nicht eingegangen. Er hat seit gestern einen Teilzeitjob in einer Zeitarbeitsfirma, aber da wird auch nicht viel bei rum kommen... Bin froh wenn wir den Monat noch was zu Essen haben..


Und warum sollte das jetzt unglaubwürdig sein ?! Als hätte ich nach 9 Nachtschichten nichts anderes zu tun, als mir sowas auszudenken -.- Die Menschheit wird immer assozialer



Und phantasma ich verdiene netto 1100€ das ist zu viel ?!

Bitterkraut  20.07.2016, 14:54
@ichbinich1993

Nein. Irgendwas stimmt nicht an der geschichte, die er dir erzählt.

phantasma1  20.07.2016, 14:55
@ichbinich1993

das hängt wiederum von den einnahmen deines partners ab und der höhe deiner miete. pack doch mal einfach alles in einen alg2 rechner.

weiterhin stelle deine frage hier: www.elo-forum.org dort sitzen fachleute die dir besser helfen, als hier dir geantwortet werden kann. dort kannst du auch zahlentechnisch in die tiefe mit den leuten gehen.

wenn der sb nicht funktioniert, dann schlagt beim teamleiter auf oder einen anwalt für sozialrecht involvieren. deinen freund tritt in den hintern, damit er seine angelegenheiten regelt. er ist mit 25 zu alt um kind zu spielen und du bist nicht seine mutti.

phantasma1  20.07.2016, 14:56
@Bitterkraut

ist doch völlig egal. ich könnte dir noch ganz andere storys erzählen bitter. es gibt unglaublich dämliche sbs. eine wurde sogar zweimal vor gericht gezerrt wegen falscher berechnungen - obwohl ihr alles haarklein vorgerechnet wurde. selbst der klagevertreter vom jc hat das nicht geprüft und wurde dafür vom richter in grund und boden gestampft.

Bitterkraut  20.07.2016, 15:02
@ichbinich1993

nicht du bist unglaubwürdig, aber dein Freund. Es geht auchum eine Hauptschuld von 150 Euro, nicht um 50 Euro, die hat er ja als Anzahlung geleistet, wenn ich das richtig verstanden habe.

Und das schon seit 2 Jahren und nicht erst seit er arbeitslos ist.

ichbinich1993 
Beitragsersteller
 20.07.2016, 14:38

Was genau ist denn diese eidesstaatliche versicherung ?

Er ist fast jeden Tag beim Amt... Und kleinere Jobs hatte er schon, aber die haben ihn nie für länger beschäftigt oder er musste denen monatelang mit dem Gehalt hinterher rennen, weil die nicht gezahlt haben..

phantasma1  20.07.2016, 14:43
@ichbinich1993

vermutlich verdient ihr auch nur zuviel und habt keinen anspruch mehr auf leistungen. unter umständen liegts auch daran, dass er seiner mitwirkungspflicht nicht nachkommt. wer schon in geldsachen so nachlässig ist, wird auch sonst nicht verlässlich sein.

@bitterkraut: er bekommt keine sozialhilfe, weil er erwerbsfähig ist.

Bitterkraut  20.07.2016, 14:53
@phantasma1

Wenn er mittelos ist und Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann er hilfsweise Sozialhilfe beantragen, die dann mit dem ALG wieder verrechnet wird.

phantasma1  20.07.2016, 15:00
@Bitterkraut

er würde keine sozialhilfe bekommen. die kann er beantragen, wird aber abgewiesen. er kann alg2 bekommen und beantragen, während er auf den antrag alg1 wartet.

TreudoofeTomate  20.07.2016, 15:26
@Bitterkraut

Sozialhilfe bekommt nur wer nicht erwerbsfähig ist.

Hallo ichbinich,

was der Gerichtsvollzieher macht, wenn er in Euro Wohnung kommt, hängt erstrangig davon ab, welchen Auftrag ihm der Gläubiger gegeben hat. Im Normalfall wird er erst mal einen Pfändungsauftrag durchzuführen haben. Hierzu befragt er den Schuldner, ob er zahlen kann/will und danach nach seinen Einkünften, Vermögen etc. und protokolliert diese Angaben. Sodann wird er die Wohnung nach pfändbarer Habe in Augenschein nehmen. Sollte er fündig werden, erfolgt eine Pfändung nach §808 (1) ZPO, wonach er die im Gewahrsam des Schuldners befindlichen Sachen in seinen Besitz nimmt. Das Schlüsselwort heißt "Gewahrsam". Das heißt, er kann grundsätzlich auch Sachen pfänden, auf welche sich die "Eigentumsvermutung" erstreckt. Dazu gehören auch Sachen, deren Eigentümerin Du bist, es sei denn, Du kannst Dein Eigentum an der Sache nachweisen (Rechnung) oder es ist Dir ganz offensichtlich zuordenbar (frauentypische Accessoires wie z.B. ein Chiffon- Kleid). Solltest Du bzw. Ihr keine pfändbare Habe besitzen (pfändbar wäre z.B. eine Sammlung von Goldmünzen, ein Kunstobjekt etc.), sondern nur Dinge zur bescheidenen Lebensführung, wird der GV i.d.R. keine Pfändung vornehmen. Ich wäre also an Deiner Stelle erstmal beruhigt. Was der GV aber über den Pfändungsauftrag hinaus sonst noch beauftragt ist zu initiieren, hängt vom Gläubigerauftrag ab. Grds. ist eine "Gütliche Erledigung" möglich, sofern der Gläubiger sie nicht a priori ausgeschlossen hat bzw. widerspricht. Dies bedeutet eine Ratenvereinbarung gem. §802 b (2) ZPO, welche der GV nach eigenem Gutdünken vereinbaren kann. Ferner könnte der GV bei fruchtlosem Pfändungsversuch auch angehalten sein, eine Vermögensauskunft abzunehmen. Folge wäre, daß Dein Freund dann für die kommenden 2 Jahre im Vermögensverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichtes eingetragen und darüberhinaus für 3 Jahre in das Schuldnerverzeichnis desselben Gerichtes eingetragen wird (§ 882c ZPO). Letzteres ist für jeden einsehbar, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, also evtl. zukünftige Vertragspartner wie Kreditgeber, Handyvertragsbetreiber usw.. Dies gilt nur, wenn aus der VAK hervorgeht, daß die Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen ist. Gibt Dein Freund die VAK nicht ab, weil er sich weigert oder zum Termin nicht erscheint, kann im Falle des Gläubigerauftrages der Erlaß eines Haftbefehls (§802g ZPO) und ggf. auch dessen Vollziehung beantragt sein. Ins Schuldnerverzeichnis kommt er in diesem Falle dann ebenfalls. Darüberhinaus könnte der Gläubiger für den Fall, daß sein Anspruch, wie aus der VAK ersichtlich, unbefriedigt bleibt, Drittstellenauskünfte gem. § 802 l ZPO bei den Deutschen Rentenversicherungsträgern, dem Bundeszentralamt für Steuern und dem KBA anfordern. All die genannten Vollstreckungshandlungen lösen Gebühren aus, welche zu der Forderung hinzukommen. Beim Wort "Forderung" kommen wir auf einen Punkt, der mich stutzig macht. Ich kann nicht ganz glauben, daß aus 50,- Euro innerhalb einiger Jahre 1.000,- Euro werden. Weder durch Zinsen, noch Gebühren, noch notwendiger Kosten der Zwangsvollstreckung. Hier wäre eine penible Überprüfung der dem Vollstreckungsauftrag beiliegenden Forderungsaufstellung angebracht. Ist der Gläubigervertreter eine Inkassogesellschaft?

Zu der Pfändungsproblematik usw. wurde ja schon geschrieben.

Hinsichtlich eines Pfändungsschutzkonto u. Gemeinschaftskonto habe ich einen Kommentar geschrieben.

Habt ihr alle finanziellen Möglichkeiten ausgeschöpft? Kann dein Freund nicht, bis er ALG1 bekommt, ALG2 und sei es nur aufstockend, beantragen.

Bezieht ihr ggf. Wohngeld als kleine Beihilfe zur Miete.

Sorry, wer 7 Monate auf sein Geld warten kann, braucht es wohl nicht, der hat Jemanden, der ihn aushält!

Du reisst dir den A.... auf und er hat nicht mal einen Nebenjob?