Dürfte der Gerichtsvollzieher mehrfach am gleichen Tag kommen...?
Dürfte der Gerichtsvollzieher es am gleichen Tag (z.B. am Morgen und am Nachmittag) mehrfach beim Schuldner versuchen, Einlass in die Wohnung zu bekommen, wenn der Schuldner beim ersten Mal nicht angetroffen wird...?
7 Antworten
Ja, darf er. Und wenn der ein paarmal verarscht worden ist, weil trotz Termin niemand da ist, kommt der irgendwann mit Polizei und Schlüsseldienst und macht sich selbst die Tür auf. 😁
Der darf das. Ob er aber will, hängt davon ab, wieviel er sonst noch zu tun hat.
Hat er viel zu tun und darunter viele Sachen die weitaus Erfolg versprechender sind, wird er sich erst wieder um den Fall kümmern, wenn er wieder Lust darauf hat.
Zudem pfändet er doch schon den Lohn des Schuldners. Weshalb sollte er dann noch zur Wohnung gehen, wenn das mit der Lohnpfändung Monat für Monat gut klappt?
Natürlich darf er das. Er kann auch - theoretisch - da stehen bleiben bis jemand heim kommt
Selbstverständlich darf der Gerichtsvollzieher wiederkommen bis er jemanden antrifft ...
das ist sein Job ... er soll vollstreckbare Titel vollstrecken ...
er darf sogar die Wohnung öffnen lassen ...
Ich sag mal: Klar - warum denn nicht? Irgendwann kommt ja jeder wieder nach Hause. 😉 Da erhöht sich die Chance für ihn enorm.