Kann eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden, wenn mehrere in der Wohnung leben?
Hi hab eine Frage... Wenn ein Durchsuchungsbefehl/Haftbefehl besteht oder auch der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und niemand öffnet (oder auch keiner da ist), wird die Tür ja mit einem Schlüsseldienst o.ä. geöffnet... Was ist aber wenn diejenige Person, die gesucht wir oder pfänden muss, nur in der Wohnung gemeldet ist und weitere Personen dort leben? Die gesuchte Person ist nicht auffindbaroder untergetaucht. Wie verfährt dann der Gerichtsvollzieher? Werden alle Räume nach Wertgegenständen durchsucht?
8 Antworten
Man kann sich auch mit dem gerichtsvollzieher vorher in Verbindung setzten und ihm mitteilen, dass die Person zwar bei einem gemeldet ist, aber unauffindbar ist.
Also, erstens kommt der Gerichtsvollzieher nicht einfach so vorbei und lässt beim ersten Besuch gleich mal die Tür aufbrechen. Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, dann kündigt er das in aller Regel vorher an und die Tür wird erst beim xten Versuch mit dem Schuldner Kontakt aufzunehmen geöffnet.
Wenn jemand in einer Wohnung gemeldet ist, dann geht der Gerichtsvollzieher davon aus, dass er da wohnt. Ist die Wohnung allerdings als WG erkenntlich (mehrere Namen am Klingelschild, o.ä.), dann kann er nicht einfach durch alle Zimmer rennen und alles mitnehmen, was er für versteigerbar hält. Der GV hat sich zu vergewissern, dass er in einer WG nur Dinge pfändet, die dem Schuldner gehören und wenn möglich nur Räume betritt, die der Schuldner bewohnt.
Rein darf er aber natürlich, denn sonst würden alle, die Schulden haben und nicht zahlen wollen sich schlicht und einfach zu WGs zusammenschließen und wären ab dann ja quasi unpfändbar.
Bei einem Durchsuchungsbeschluß ist das etwas anderes. Die Polizei darf rein und alle Räume durchsuchen. Bei einem Haftbefehl müsst ihr nur sagen "Der ist nicht da und wir wissen nicht wann er wiederkommt - auf Wiedersehen" und die Polizisten müssen wieder gehen.
Wenn kkeiner da ist, wird der GV ja nicht erfahren, daß dort andere Leute leben bzw. daß die Sachen jemand anderem gehören.
also hab mich bisschen falsch ausgedrückt. es geht nicht um eine hausdurchsuchung . und auch nicht um eine WG sondern um meine Familie., besser gesagt um meinem bruder. jetzt haben wir 4 zimmer. keines davon gehört ihm. was werden die denn mitnehmen dürfen? von vornherein sehen die ja nicht was ihm gehört. steht ja auch der selbe name auf der klingel... meine mutter hat sich dort gemeldet und gefragt und die meinten, wenn keiner in der wohnung ist wird sie aufgebrochen...
Das würde bei einer Pfändung wohl kaum Sinn machen, weil es nur die Gegenstände betreffen kann, die dem Schuldner gehören. Bei einer Hausdurchsuchung - die etwas völlig Anderes ist, kannst du dir die Frage selbst beantworten: Kann man Hausdurchsuchungen unterwandern, indem man in einer WG wohnt? Sicher nicht.
ja, faszinierend einleuchtend