Zwangsvollstreckung: Anschrift nicht zu ermitteln. Muss der Gerichtsvollzieher Hinweise zum Aufenthaltsort des Schuldners wahrnehmen?
Hallo zusammen,
ich habe einen Zwangsvollstreckungsantrag an den Gerichtsvollzieher vor Ort geschickt, nach einem Monat kam ein Brief von Ihm zurück mit der Nachricht, der Schuldner sei an der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln. Zudem kam auch eine Rechnung für die entstandenen Kosten mit dazu. Nach eigenen Nachforschungen habe ich dann herausgefunden, dass der Schuldner von einem ehemaligen Wohnort wieder zurück zu seinen Eltern gezogen ist. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Ich habe im Vollstreckungsantrag unter "P2: Hinweise zum Aufenthaltsort des Schuldners" angegeben, dass sich der Schuldner womöglich bei seinen Eltern aufhält (Adresse mit angegeben). Das hat der Gerichtsvollzieher aber nicht beachtet. Muss ich die Rechnung nun begleichen, oder eben nicht, weil der Gerichtsvollzieher eben nicht alle Hinweise wahrgenommen hat? Er hätte den Schuldner ja am genannten Ort auffinden können. Noch eine kleine Frage dazu: Kann ich diese Rechnung auch an den Schuldner weiterleiten?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
5 Antworten
Hier werden einige Dinge miteinander vermixt, die allerdings getrennt betrachtet werden müssen.
A) Die Rechnung des Gerichtsvollziehers muss Du bezahlen. Egal welche Waren oder Dienstleistungen oder Rechte dahinter stehen, der Lieferant hat ein Anrecht auf den Ausgleich seiner Rechnung.
Du hast den Gerichtsvollzieher beauftragt, Du zahlst. Das gleiche wie in der Kneipe, wer die Runde bestellt zahlt.
B) Ich würde mich an Deiner Stelle mit dem Gerichtsvollzieher persönlich in Verbindung stellen und dass mit der Adresse mit ihm durchsprechen. Ein Gerichtsvollzieher ist bestimmt daran interessiert, erfolgreich tätig zu sein, anstatt vergeblich vor verschlossenen Türen zu stehen.
C) Diese Rechnung kannst Du Deinem Schuldner logischerweise in Rechnung stellen, zuzüglich Dir weitere entstandene Kosten in diesem Zusammenhang + Zinsen
zunächst ist für den GV die Meldeadresse wichtig, danach entscheidet sich welcher GV überhaupt zuständig ist.
auch diese Kosten kannst dem Schuldner auferlegen
wo nix ist, kann auch nix geholt werden - du hast einen Titel für 30 Jahre
zu deiner letzten Frage: ja, du kannst das dem Schuldner ebenfalls in Rechnung stellen.
Die Gebühren des GV mußt du übernehmen, du könntest dich aber an seinen Vorgesetzen (Obergerichtsvollzieher o.ä) wenden und dich förmlich beschweren (wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht), Dienstaufsichtsbeschwerde aber lieber vom Rechtsanwalt.
Sofern der Schuldner aber nichts hat (fruchtlose Pfändung absehbar), dann würd ich keine weiteren Kosten mehr riskieren, die dann letztlich du selber zu tragen hättest und nie wieder erstattet kriegst
Die Vollstreckungskosten musst Du tragen, kannst sie aber später einklagen. Übrigens, Gerichtsvollzieher haben Zuständigkeitsbereiche. Es kann sein dass für den neuen Wohnort ein anderer Gerichtsvollzieher zuständig ist.
Hallo Ljocha,
Gebühren entstehen, wenn der GV beauftragt wurde. Wann bzw. welche Amtshandlungen hierzu gehören regelt §3 Abs. 1,2 GVKostG. Dein Auftrag fällt eindeutig unter diese Regelung. Dabei gilt der Auftrag als erteilt, wenn er beim GV bzw. der Gerichtsvollzieherverteilerstelle eingegangen ist (§3 Abs. 3 Satz 1 GVKostKG).
Welche Amtshandlungen mit welchem Kostenansatz ansetzbar sind, ist aus dem Kostenverzeichnis des GVKostG ersichtlich. In Deinem Falle könnte die Kostenrechnung so aussehen:
KV 604/205 15,00 Euro
KV 711 3,25 - 9,75 Euro (je nach Wegegeldstufe)
KV 716 3,00 Euro
Soweit Du keinen Auftrag zur Aufenthaltsermittlung nach §755 ZPO erteilt hast, gibt der GV nur Hinweise zum Aufenthaltsort, wenn ihm diese zum Zeitpunkt der Auftragsbearbeitung bekannt sind.
Diese Kosten sind erstmal von Dir zu tragen. Du kannst Sie Deiner Forderungsaufstellung (§80 GVGA i.V. m. §788 ZPO) hinzufügen. Bei erneuter Beauftragung eines GV/Vollstreckungsgerichtes reichst Du die Gebührenrechnung zusammen mit den anderen Unterlagen ein.
Der GV hat richtig gehandelt.
Beste Grüße
itasca