Was passiert genau nach dem Versäumnisurteil?
Was passiert genau danach bekommt der Kläger einen Titel? hat der Schuldner noch eine weitere frist?
3 Antworten
Nach Zustellung des Versäumnisurteils kann der Beklagte innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen (§ 339 ZPO).
Danach wird das Urteil rechtskräftig, der Kläger kann dann eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen und damit in das Vermögen des Prozessgegners zu vollstrecken.
Das Gericht hatte offenbar keine Lust, sich von dir hinhalten zu lassen. Du wurdest verurteilt: Ende aus!
(D) Ein Anwalt wird da kaum einen Verfahrensfehler finden. Jetzt steht fest, was dir von Anfang an bewusst war; du musst deine Schulden zurück zahlen.
Ein Urteil entspricht einem Titel, es war nur teurer wie einfach den Mahnbescheid zu akzeptieren (den es vermutlich gab, du aber widersprochen hast).
Da hatte ich auch schon paar so Fälle.... irgendwo im Internet gelesen man müsse ja nur Wiederspruch ankreuzen und alles wird gut.
nach einem Urteil direkt meines wissens
Ja das heißt nach diesen 2 Wochen Frist kann der Gerichtsvollzieher beauftragt werden?