Ist das (siehe Beschreibung) bei Taschenpfändung pfändbar?
Pfändet der Gerichtsvollzieher bei einer Taschenpfändung am Arbeitsplatz neben möglichem Bargeld auch das Smartphone (sehr hochwertiges Modell) oder die Kopfhörer, wenn diese auch hochpreisig sind...?
Und darf der GVZ den Schuldner hier auch gleichzeitig nach der neuen Adresse befragen, wenn er mit der Adressrecherche beauftragt ist...?
3 Antworten
Mögliches Bargeld ja, das Smartphone wird tendentiell nicht gepfändet außer der Vollstreckungsschuldner hat 10 davon in der Tasche.
Das 'sehr hochwertige Modell' KÖNNTE zwar im Zuge einer Austauschpfändung gepfändet werden, doch ich glaube Smartphones werden tendentiell weniger gepfändet, wenn es eine andere Möglichkeit gibt, was hier die Lohnpfändung wäre. Das liegt u.a. daran, dass diese klassische Gebrauchselektronik einem ziemlich rasanten Wertverfall unterliegt.
Adresse fragen wäre soweit ich weiß auch möglich... fraglich ist ob der Schuldner hier nicht die Aussage verweigern könnte (müsste man sich halt auf andere Quellen berufen).
Und was wäre, wenn der Schuldner hier wissentlich die alte Adresse nennt, bei welcher nur noch die Post zugestellt wird, mehr aber auch nicht...?
Smartphone wäre eine zweifelhafte Entscheidung, da Telefon und Fernsehen nicht gepfändet werden sollten.
Kopfhörer können mit hoher Wahrscheinlichkeit mitgenommen werden. Ebenso ist natürlich die Adressenmittlung möglich
So isses, das kam so ähnlich mal in der Folge Taschenpfändung bei Liebling Kreuzberg vor, Rolex gegen Micky-Maus-Uhr.
Ich habe damals Tränen gelacht.
Warum unterliegt denn eine Rolex einem Pfändungsverbot?
Warum unterliegt denn eine Rolex einem Pfändungsverbot?
Wo habe ich das behauptet?
Du kannst Dir die Folge aber auch gerne selbst ansehen.
Naja, wenn eine Austauschpfändung vorgenommen wird, dann ist eigentlich impliziert, dass es sich um eine per se unpfändbare Sache handelt.
Bei einer Rolex wäre eine Austauschpfändung in meinen Augen gar nicht notwendig. Die könnte man auch 'so' mitnehmen.
Der Austausch ist notwendig, weil man ja eine Armbanduhr braucht.
Wie schön, das wir das jetzt wissen.
Und was wäre, wenn der Schuldner hier wissentlich die alte Adresse nennt, bei welcher nur noch die Post zugestellt wird, mehr aber auch nicht...?
Und was wäre, wenn der Schuldner hier wissentlich die alte Adresse nennt, bei welcher nur noch die Post zugestellt wird, mehr aber auch nicht...?
Der Gerichtsvollzieher wird sich ganz sicher den Ausweis des Schuldners zeigen lassen, und damit hat er auch dessen Adresse.
Du tust wohl alles, um die Kosten in die Höhe zu treiben.
Wenn er sich nicht ummeldet, wird auf dem Ausweis auch nur die alte Adresse stehen...
Die nutzt er aber anscheinend nur noch für den Postempfang und den Erhalt des monatlichen Taschengeldes von der Heimstiftung (obwohl eigentlich der Arbeitslohn gepfändet ist)
Und wie soll jemand die neue Adresse rausfinden, wenn er sich nicht ummeldet?
Merkst Du selbst, oder?
das taschengeld ist unpfändbar.
Deshalb dachte ich ja, ob es Strafen gibt, wenn der Schuldner hier den GVZ wissentlich belügt
Es ist ja kein wirkliches Taschengeld, es ist einfach Geld zur freien Verfügung (400-500€ im Monat zusätzlich zum Arbeitslohn)
es gibt Grenzen der Pfändung.
Auf jeden Fall gibt es Hinweise, dass der Schuldner neben dem Arbeitslohn noch weitere, hohe "Einkünfte" hat, diese quasi an der angebrachten Lohn- und Kontopfändung vorbeischleust.
Gut, das ist denkbar.
Kann ich damit beim Vollstreckungsgericht eine Sonderberechnung des unpfändbaren Anteils von ihm beantragen...?
auf einem bloßen Verdacht hin?
Es ist eigentlich nicht nur ein Verdacht:
1. Der Schuldner hat nachweislich noch ein Zimmer in der Heimstiftung -> Briefkasten + Klingelschild mit seinem Namen noch vorhanden und jeder Bewohner erhält monatlich Geld zur freien Verfügung (auch wenn man arbeitet), Instagramstory aus seinem Zimmer mit seinen Möbeln
2. Der Schuldner bewohnt vorrangig aber eigene Wohnung, Instagramstory aus seiner Wohnung (diverse Einrichtungsgegenstände aus Zimmer in Heimstiftung waren hier zu sehen), Schuldner teilt mir gegenüber mit, er müsse auch Miete zahlen
Das wäre im Rahmen einer Austauschpfändung durchaus möglich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Austauschpf%C3%A4ndung_(Deutschland)
Dann musst Du halt ggfs. mit einem Siemens S4 aus den Neunzigern telefonieren, geht auch. 😉
der vollzieher könnte ein einfaches Smartphone überlassen, das teure mitnehmen.