Unter 18 in Spielhalle erwischt, Strafe für den Jugendlichen?

5 Antworten

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Der Aufenthalt in Spielhallen ist für Minderjährige nicht illegal. Viel eher hat der Gesetzgeber bestimmt, dass die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden darf, § 6 JuSchG.

Das Gestatten der Anwesenheit ist nach § 28 Abs. 1 Nr. 7 JuSchG für den Veranstalter oder Gewerbetreibenden eine Ordnungswidrigkeit.

Das Jugendschutzgesetz dient dazu wie der Name es schon sagt, zum Schutz der Jugendlichen, nicht um diese zu bestrafen.

Entsprechend ist das JuSchG auch beschrieben, in deinem Beispiel JuSchG §6:


(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.


(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.


http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__6.html

Nein, keine Strafe für den Jugendlichen, nur für den Betreiber. Das Jugendschutzgesetz ist nicht dazu da, Jugendliche zu kriminalisieren, sondern sie zu schützen. Es richtet sich an Erwachsene.

Der Polizist gibt dir dann lediglich einen Platzverweis und dem Besitzer eine Anzeige. Der Besitzer könnte dir allerdings noch zusätzlich ein Hausverbot aussprechen, was dir im Wiederholungsfall zum Problem werden könnte, sofern du schon strafmündig bist.

Wahrscheinlich gibt es Sozialstunden

Haglaz  28.05.2015, 12:16

Unfug.

Bitterkraut  28.05.2015, 13:01
@Haglaz

Die Leute kapieren einfach nicht, daß das Jugenschutzgesetz Jugendliche schützen soll und sie nicht kriminalisiert, daß es sich gar nicht an sie richtet.

Haglaz  28.05.2015, 15:54
@Bitterkraut

Das Problem sind wohl die Leute, die ständig überall ein Moralstrafrecht annehmen ("Verboten ist, was ich für moralisch anstoßend halte"). Aus reiner Unkenntnis des Gesetzes.

Jonas666 
Beitragsersteller
 28.05.2015, 22:47

So ein Stuss, habe genau darum gebeten solche Antworten gar nicht erst zu geben wenn man nicht Bescheid weiß, danke an die Anderen