Unter 18 in Spielhalle erwischt, Strafe für den Jugendlichen?
Wenn ein Jugendlicher (U18) in einer Spielhalle/Spielothek (Mercur usw.) an einem Automaten sitzt und spielt und dann von einem Polizisten "erwischt" wird, droht dann dem Jugendlichen eine richtige Strafe (Sozialstunden o. Ä.) oder wird dieser nur ermahnt und seine Eltern informiert? Der Betreiber hat sicher mit einer Strafe zu rechnen, meine Frage ist jetzt ob der Jugendliche dabei auch eine Strafe (Wegen Ordnugswiedrigkeit o. Ä.) zu befürchten hat und ob es eine Rolle bezüglich der "Strafe" spielt ob der Jugendliche bereits polizeilich aufgefalen ist.
Bitte nur fundierte, absolut sichere Antworten und keine Halbwahrheiten die man irgendwo mal gelesen hat, diese findet man im Internet leider zu Häufe!
Vielen Dank im Vorraus :-)
5 Antworten
Der Aufenthalt in Spielhallen ist für Minderjährige nicht illegal. Viel eher hat der Gesetzgeber bestimmt, dass die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden darf, § 6 JuSchG.
Das Gestatten der Anwesenheit ist nach § 28 Abs. 1 Nr. 7 JuSchG für den Veranstalter oder Gewerbetreibenden eine Ordnungswidrigkeit.
Das Jugendschutzgesetz dient dazu wie der Name es schon sagt, zum Schutz der Jugendlichen, nicht um diese zu bestrafen.
Entsprechend ist das JuSchG auch beschrieben, in deinem Beispiel JuSchG §6:
Nein, keine Strafe für den Jugendlichen, nur für den Betreiber. Das Jugendschutzgesetz ist nicht dazu da, Jugendliche zu kriminalisieren, sondern sie zu schützen. Es richtet sich an Erwachsene.
Der Polizist gibt dir dann lediglich einen Platzverweis und dem Besitzer eine Anzeige. Der Besitzer könnte dir allerdings noch zusätzlich ein Hausverbot aussprechen, was dir im Wiederholungsfall zum Problem werden könnte, sofern du schon strafmündig bist.
Wahrscheinlich gibt es Sozialstunden
Die Leute kapieren einfach nicht, daß das Jugenschutzgesetz Jugendliche schützen soll und sie nicht kriminalisiert, daß es sich gar nicht an sie richtet.
Das Problem sind wohl die Leute, die ständig überall ein Moralstrafrecht annehmen ("Verboten ist, was ich für moralisch anstoßend halte"). Aus reiner Unkenntnis des Gesetzes.
So ein Stuss, habe genau darum gebeten solche Antworten gar nicht erst zu geben wenn man nicht Bescheid weiß, danke an die Anderen
Unfug.