Auf Bewährung beim schwarz fahren mit der Bahn erwischt- was nun?
Hey, Freund(23) von mir wurde vor ca. 6monaten auf 2jahre Bewährung(+100sozialstunden) verurteilt. (Räuberische erpressung) Er wurde jetzt jedoch beim schwarz fahren mit der Bahn erwischt. Sozialstunden hat er alle pünktlich abgeleistet. Jedoch wurde er vor der Bewährungsstrafe schon öfter mal beim schwarz fahren erwischt und musste schon Geldstrafen zahlen und Stunden ableisten.
Was passiert jetzt mit ihm? Danke für Antworten!
5 Antworten
Da er einschlägig vorbestraft ist und offenbar auch nichts aus seinen Fehlern gelernt hat, wird er wohl diesmal eine Schwarzfahrt in den Knast machen dürfen. Selber Schuld!
Während der Bewährungszeit darf sich ein Verurteilter NICHTS zuschulden kommen lassen, keine neue Straftat begehen. Dabei ist es unerheblich, ob eine neue Straftat im Zusammenhang mit der Verurteilung steht oder nicht.
Das Erschleichen von Leistungen ist eine Straftat - von daher kann das Gericht die Bewährung widerrufen. Zusätzlich zu neuen Urteilen müßte dann die Haft abgesessen werden.
Die normale Reaktion für schwarz fahren (ohne Fahrkarte in öffentlichen Verkehrsmitteln, ja?) ist 20 .- 30 Tagessätze Geldstrafe. Für die Bewährung bedeutet das dann, daß die Bewährungszeit um 6 Monate - wenns dumm läuft auch 1 Jahr - verlängert wird.
Beim ersten mal schwarz fahren gibt es keine Anzeige und somit auch keine Probleme mit der Bewährung, oder ist dein Freund nicht das erste mal schwarz gefahren?
Gut pauschal kann man das sicher nicht sagen, aber es ist bei so gut wie allen Verkehrsgesellschaften eher doch die Regel.
Bevor er die Bewährungsstrafe bekommen hat, ist er schon öfter beim schwarzfahren erwischt worden. In der Bewährungszeit "nur" das eine mal
Es ist zwar jetzt eine verdammt blöde Antwort, aber eine bessere fällt mir derzeit nicht ein. Er soll sich an seinen Bewährungshelfer wenden, der wird sich juristisch bestens auskennen. Ist immer besser, als hier nach Antworten zu suchen die evtl nicht stimmen. Es sei denn es tummeln sich hier Juristen.
Das ist so nicht ganz richtig. Es liegt immer im Ermessen des Geschädigten, ob Anzeige erstattet wird oder nicht. Auch beim 1. mal kann durchaus schon eine Anzeige erfolgen.