Auf Bewährung beim schwarz fahren mit der Bahn erwischt- was nun?

5 Antworten

Da er einschlägig vorbestraft ist und offenbar auch nichts aus seinen Fehlern gelernt hat, wird er wohl diesmal eine Schwarzfahrt in den Knast machen dürfen. Selber Schuld!

Während der Bewährungszeit darf sich ein Verurteilter NICHTS zuschulden kommen lassen, keine neue Straftat begehen. Dabei ist es unerheblich, ob eine neue Straftat im Zusammenhang mit der Verurteilung steht oder nicht.

Das Erschleichen von Leistungen ist eine Straftat - von daher kann das Gericht die Bewährung widerrufen. Zusätzlich zu neuen Urteilen müßte dann die Haft abgesessen werden.

Die normale Reaktion für schwarz fahren (ohne Fahrkarte in öffentlichen Verkehrsmitteln, ja?) ist 20 .- 30 Tagessätze Geldstrafe. Für die Bewährung bedeutet das dann, daß die Bewährungszeit um 6 Monate - wenns dumm läuft auch 1 Jahr - verlängert wird.

Beim ersten mal schwarz fahren gibt es keine Anzeige und somit auch keine Probleme mit der Bewährung, oder ist dein Freund nicht das erste mal schwarz gefahren?

gri1su  25.02.2014, 07:59
Beim ersten mal schwarz fahren gibt es keine Anzeige

Das ist so nicht ganz richtig. Es liegt immer im Ermessen des Geschädigten, ob Anzeige erstattet wird oder nicht. Auch beim 1. mal kann durchaus schon eine Anzeige erfolgen.

BesserWisser201  25.02.2014, 08:01
@gri1su

Gut pauschal kann man das sicher nicht sagen, aber es ist bei so gut wie allen Verkehrsgesellschaften eher doch die Regel.

Minimumm20 
Beitragsersteller
 25.02.2014, 07:54

Bevor er die Bewährungsstrafe bekommen hat, ist er schon öfter beim schwarzfahren erwischt worden. In der Bewährungszeit "nur" das eine mal

Es ist zwar jetzt eine verdammt blöde Antwort, aber eine bessere fällt mir derzeit nicht ein. Er soll sich an seinen Bewährungshelfer wenden, der wird sich juristisch bestens auskennen. Ist immer besser, als hier nach Antworten zu suchen die evtl nicht stimmen. Es sei denn es tummeln sich hier Juristen.