Ladendiebstahl Ersttäter Strafe?
Guten Tag,
ich wurde vergangene Woche beim einfachen Ladendiebstahl erwischt. Warenwert 140€, Alter 15 Jahre.
Ich bereue die Tat und habe bereits ein Geständnis abgelegt. Die Polizei und der Detektiv haben mich etwas beruhigt und gesagt, dass es beim ersten Mal mit Reue zu nicht viel kommt.
Womit sollte ich dann rechnen? Geht es mit einer Verwarnung oder doch Sozialstunden.
Und gibt es eine Gerichtsverhandlung? Denn diese wäre ja unnötig, denn ich habe ja ein Geständnis abgelegt. Da braucht man ja nicht mehr über die Schuld verhandeln.
Freundliche Grüße
4 Antworten
Sorry, aber diese Reue, wenn man erwischt worden ist, kenne ich hundertfach. Meistens ist es keine echte Reue, sondern man ist verärgert darüber, dass man erwischt wurde.
Du bist zwar Ersttäter, das heißt aber nicht mehr, als dass du bisher Glück hattest, nicht erwischt worden zu sein.
Weder Detektiv noch Polizei sprechen ein Urteil, deshalb ist deren Aussage für dich zweitrangig. Der StA entscheidet, ob es zu einer Strafe kommt, oder zu einer Verhandlung. Eines ist jedenfalls sicher: 140 Euro ist keine Bagatelle. Ich würde von Sozialstunden ausgehen.
Bei Ersttätern gibt es meistens kein Verfahren.
Aber nur wenn der Warenwert unter ~40€ liegt. Da sind wir hier drüber...
Du bist zum ersten Mal erwischt worden.
Du darfst hoffen, dass man dir die Reue (vielleicht) abnimmt.
Du bist das erste mal erwischt worden... die Frage ist:
hast du das erste mal geklaut und hattest bisher nur Glück?
Hallo,
bei einem Ersttäter wird bei geringfügigen Diebesbeute die Anzeige normalerweise eingestellt. "Geringfügig" ist aber (je nach Staatsanwaltschaft) zwischen 35-40€. Da bist du definitiv drüber.
Wenn die Anzeige dennoch eingestellt wird, wars das für dich, keine Verwarnung, einfach nichts.
Tendenziell würde ich aber eher auf eine Verhandlung und Sozialstunden tippen. Verhandlung muss sein bei Jugendlichen, da gibt es keinen Strafbefehl.
Vom Laden aus wirst du vermutlich ein Hausverbot erhalten haben? Dieses unbedingt beachten, sonst begehst du einen Hausfriedensbruch nach §123 StGB.
Ansonsten heißt es jetzt erstmal abwarten und vorallem: Nicht nochmal straffällig werden!
Das heißt, dass es bei einer Verwarnung bleiben kann? Die Reue meine ich ernst, es war eine sehr dumme Aktion. Die Polizei hat mir auch gesagt, dass ich einen anständigen Eindruck mache, und es daher wahrscheinlich als Jugendsünde gewertet wird und nicht als pure kriminelle Energie.