Erpressung mit Nackt-Fotos - Jugendstrafrecht - Welche Strafe?

6 Antworten

Was soll ich aussagen

Ein Geständnis und eine Entschuldigung!

bekomme ich einen Eintrag ins Führungszeugnis???

Nur, wenn du mindestens eine 3-monatige Haftstrafe bekommst, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber das ist unwahrscheinlich.

Bei 17jährigen ist zwingend Jugendstrafrecht anzuwenden, ja.

Die Straftat ist schon nicht so ganz ohne. Meiner Meinung nach sind da schon "schädliche Neigungen" erkennbar, die eine Jugendstrafe ("Jugendknast") erforderlich machen - das ist wortwörtlich das, was im Gesetz (JGG) steht. Wenn Du auf einen milden Richter triffst, könnte das auch noch mit Jugendarrest (1 Wochenende bis zu 4 Wochen) geahndet werden.

Wenn Du vorher noch nicht großartig aufgefallen bist, kannst Du wohl davon ausgehen, daß die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Und dann gibts auch keinen Eintrag im Führungszeugnis. Jugendliche bekommen nur dann einen Eintrag, wenn sie einen Jugendknast von innen gesehen haben und auch nicht vorzeitig entlassen werden. DAS allerdings ist hier eigentlich undenkbar.

Also..gehen wir mal davon aus du hast sie erpresst mit der Aussage.."Ich zeige die Bilder und/oder poste sie hier und da, wenn du mir kein Geld XYZ gibst.

Wenn das deine Idee ist/war und sonst niemand diese Idee hatte (Beispiel Freund..der wäre dann dran wegen Anstiftung zu einer Straftat..), dann ist folgendes ...

§ 253 StGB

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

Wie du siehst ist also selbst der Versuch strafbar. Wenn das Opfer dir die Bilder überlassen hat, erst freiwillig, gibt es dir keineswegs das Recht diese zu veröffentlichen, respektive sie damit zu erpressen. ** Zusätzlich käme noch Nötigung in Frage. Dann wird noch die **Schwere der Schuld festgestellt. Die Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2 JGG, § 105 Abs. 3 S. 2 JGG) kennzeichnet sich aus den objektiven Umständen der Tat (Taterfolg) und den subjektiven Merkmalen, also Motiven des Täters. Beide müssen gemeinsam vorliegen.

Bewährung Kann zum Zeitpunkt des Urteils nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, ob schädliche Neigungen vorliegen, so kann das Jugendgericht die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe nach § 27 JGG zur Bewährung aussetzen. Im Übrigen besteht – wie bei der Freiheitsstrafe – auch die Möglichkeit, bei günstiger Sozialprognose die Vollstreckung der Jugendstrafe ganz oder nach Verbüßung eines Teils zur Bewährung auszusetzen. Die vollständig zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe kann seit 2013 mit einem Jugendarrest verbunden ("Warnschußarrest"). Dieser ist auch bei einer zur Bewährung ausgesetzten Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe möglich.

Ein Eintrag ins Führungszeugnis ist dir aber sicher!

skyfly71  23.01.2014, 21:50

Ein Eintrag ins Führungszeugnis ist dir aber sicher!

und genau DAS ist dann Unsinn.... Ein Blick ins BZRG würde weiter helfen....

Idiealot  24.01.2014, 04:42
@skyfly71

Eigenartig...Jugendtäter mit Vorstrafen (Mehrzahl)..schon mal gehört? Ich in Mengen. Zudem noch aus eigener beruflichen Erfahrung. Und kein Eintrag im FZ? Schau mal nach unter § 32 was dort steht was nicht hineinkommt und dann einfach mal mit obigen Fall vergleichen was (möglicherweise), als Strafmaß herauskommen "könnte". Ist ja sowieso alles spekulativ hier...

Idiealot  24.01.2014, 04:55
@Idiealot

Ergänzung..Ich vermute hier aber eher Sozialstunden und/oder mit Auflagen inkl. Bewährung.

skyfly71  24.01.2014, 08:50
@Idiealot

Öööhm, ich fürchte, Du bist dann wohl eher derjenige, der hier nicht lesen kann ( § 32 Abs.2 BZRG) :

Nicht aufgenommen werden Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt oder nach § 35 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt und diese Entscheidung nicht widerrufen worden ist,

Alles, was unter 2 Jahren Jugendstrafe ist, taucht im Führungszeugnis nicht auf. Ebenso keine Erziehungsmaßregeln und keine Zuchtmittel. Und mehr als 2 Jahre Jugendstrafe erreicht der Fragesteller mit dem geschilderten Sachverhalt auf keinen Fall.

kodi1123  24.01.2014, 01:26

Er ist noch minderjährig.

Deine Antwort bezieht sich auf das Erwachsenenstrafrecht.

Idiealot  24.01.2014, 04:47
@kodi1123

Bei Jugendstrafe kann er verknackt werden. Zu mehr als 6 Monaten und diese nicht "zwingend" auf Bewährung..kommt ja noch einiges hinzu. Desweiteren wäre ja auch zu klären wie "erwachsen" er bei Gericht rüberkommt i.e. Gutachten usw. UND dann..stehts drin! Punkt!

Zum besseren Verständnis..

  • Geldstrafe verurteilt = Eintrag Führungszeugnis
  • Geldbuße verurteilt = Kein Eintrag Führungszeugnis
skyfly71  23.01.2014, 21:56

Geldstrafe verurteilt = Eintrag Führungszeugnis

SO einfach isses auch nicht. Abgesehen davon, daß gegen den Fragesteller gar keine Geldstrafe verhängt werden KANN.

Menuett  23.01.2014, 19:43

Zum noch besseren Verständnis...

  • Jugendlicher = kein Eintrag ins Führungszeugnis

Also sie hat dir 480€ gegeben, damit du die Fotos nicht rumzeigst?

Naja, als erstes solltest du ihr das Geld zurückgeben und dich ehrlich entschuldigen. Vor Gericht solltest du möglichst die volle Wahrheit sagen, aber auch dass es dir leidtut und du dich geändert hast. Wirst wahrscheinlich ein paar Sozialstunden aufgebrummt kriegen.

MalteFreytag 
Beitragsersteller
 23.01.2014, 16:17

Ja genau. Ich brauchte dringend Geld.. ich weiß, dass das keine Art ist! =/ Und es gibt keinen Eintrag ins Führungszeugnis oder so?

daCypher  23.01.2014, 16:33
@MalteFreytag

Ob das ins Führungszeugnis kommt, weiß ich leider nicht. Kommt glaub ich aufs Strafmaß an.

MalteFreytag 
Beitragsersteller
 23.01.2014, 16:35
@daCypher

Was meinst du mit Strafmaß?

MalteFreytag 
Beitragsersteller
 23.01.2014, 16:37
@janJD

Ok, vielen Dank!

Menuett  23.01.2014, 19:44
@MalteFreytag

Nein, Jugendstrafen tauchen nicht im Führungszeugnis auf.

skyfly71  23.01.2014, 21:57
@Menuett

Nein, Jugendstrafen tauchen nicht im Führungszeugnis auf.

Das stimmt SO auch nicht. In wenigen Fällen können Jugendstrafen sehr wohl im Führungszeugnis auftauchen.