Schwarzbau? Fehlende Bauunterlagen?
Ich habe ein Haus gefunden, Finanzierungszusage und es könnte bald zum Notar gehen.
Jetzt habe ich nochmal alle Unterlagen gesichtet. Es gibt keine Bauunterlagen mehr! Baujahr vielleicht 1920 oder 1946. Ein Architekt hat alles neu gezeichnet und es wurde vor 10 Jahren aufwändig saniert (Fachwerkbalken erneuert, Gedämmt und verkleidet, vermutlich Wände entfernt, Dachgeschoss als Wohnraum ausgebaut und ein Anbau als Wohnraum ausgebaut).
Der Anbau ist in der Liegenschaftskarte aber als Nebengebäude eingetragen und nicht als Wohngebäude. Zudem steht er quasi auf der Grundstücksgrenze.
Eine aktuelle Baugenehmigung liegt nicht vor.
Kann so ein Anbau bzw. die Genehmigung ein Wohngebäude daraus zu machen nachträglich genehmigt werden?
Ich rufe morgen meinen Anwalt an aber vielleicht habt ihr Erfahrungen? Was kann da auf mich zukommen? Sowohl an Sanktionen als auch an Kosten für eine nachträgliche Genehmigung?
Danke euch in Voraus!
3 Antworten
Im schlimmsten Fall droht Ihnen die Abrissverfügung für nicht genehmigte Schwarzbauten.
Lassen Sie sich sehr gut nachvollziehbar im Kaufvertrag vom Verkäufer bestätigen, dass es sich bei der Bebauung um eine genehmigte Baulichkeit handelt und eine Baugenehmigung vorliegt, die dieser ggfs. noch einmal neu beschafft, bevor der Kaufpreis fällig gestellt werden kann.
solange ein illegal errichtetes gebäude nicht behördlich geprüft oder baulich verändert wird, also erst wenn sich eine behörde einschaltet, bleibt ein schwarzbau unentdeckt.
ein freistehendes haus oder ein anbau darf auch niemals direkt auf der grundstücksgrenze stehen. es kann eine abrißverfügung drohen
So nicht ganz richtig, Grenzbebauung ist legal wenn der Nachbar zugestimmt hat
es gibt auch heute noch legale Grenzbebauung und das Haus ist fast 100 Jahre alt
solange der kauf noch nicht beim notar besiegelt ist, hat doch der besitzer/verkäufer das problem. der kann doch die prüfung beantragen.
Wichtig ist die Auskunft der zuständigen Baubehörde. Beim Verkauf muss alles vorliegen, aber dein Anwalt kann dir genau auskunft geben, ein Notar darf nichts beurkunden was fehlerhaft ist
Danke dir! Da ich jetzt schon ein komisches Gefühl habe, werde ich direkt morgen beim Anwalt um einen Termin oder Prüfung bitten.
Es kommt mir mittlerweile alles spanisch vor, da ich auch keinen Grundbuchauszug bekomme oder eine Vollmacht um auf meine Kosten Einsicht zu nehmen.
Für mich ist da absolute Rechtssicherheit wichtig, da das Haus in Zürs Zone 4 liegt und die Versicherung gegen Elementarschäden nicht billig ist. Wenn die dann bei einem Schaden nicht zahlen, weil der Bau illegal ist…
Auch der aktuelle Grundbuchauszug muss beim Verkauf vorliegen, sonst darf der Notar nicht beurkunden
Danke dir! Ich dürfe also quasi in Zukunft keinerlei Baumaßnahmen anfragen, damit die Geschichte nicht rauskommt. Und wenn ich Pech mit dem Nachbarn habe, könnte der diese Grenzbebauung direkt melden…
Puh, ich vermute der Kauf fällt noch ins Wasser 😩