Schwarzbau? Fehlende Bauunterlagen?

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Im schlimmsten Fall droht Ihnen die Abrissverfügung für nicht genehmigte Schwarzbauten.

Lassen Sie sich sehr gut nachvollziehbar im Kaufvertrag vom Verkäufer bestätigen, dass es sich bei der Bebauung um eine genehmigte Baulichkeit handelt und eine Baugenehmigung vorliegt, die dieser ggfs. noch einmal neu beschafft, bevor der Kaufpreis fällig gestellt werden kann.

solange ein illegal errichtetes gebäude nicht behördlich geprüft oder baulich verändert wird, also erst wenn sich eine behörde einschaltet, bleibt ein schwarzbau unentdeckt.

ein freistehendes haus oder ein anbau darf auch niemals direkt auf der grundstücksgrenze stehen. es kann eine abrißverfügung drohen

wikinger66  14.07.2021, 17:13

So nicht ganz richtig, Grenzbebauung ist legal wenn der Nachbar zugestimmt hat

hilflos99  15.07.2021, 08:37

es gibt auch heute noch legale Grenzbebauung und das Haus ist fast 100 Jahre alt

Frauemma1987 
Beitragsersteller
 14.07.2021, 17:16

Danke dir! Ich dürfe also quasi in Zukunft keinerlei Baumaßnahmen anfragen, damit die Geschichte nicht rauskommt. Und wenn ich Pech mit dem Nachbarn habe, könnte der diese Grenzbebauung direkt melden…

Puh, ich vermute der Kauf fällt noch ins Wasser 😩

fanclub75  14.07.2021, 17:20
@Frauemma1987

solange der kauf noch nicht beim notar besiegelt ist, hat doch der besitzer/verkäufer das problem. der kann doch die prüfung beantragen.

Wichtig ist die Auskunft der zuständigen Baubehörde. Beim Verkauf muss alles vorliegen, aber dein Anwalt kann dir genau auskunft geben, ein Notar darf nichts beurkunden was fehlerhaft ist

Frauemma1987 
Beitragsersteller
 14.07.2021, 17:25

Danke dir! Da ich jetzt schon ein komisches Gefühl habe, werde ich direkt morgen beim Anwalt um einen Termin oder Prüfung bitten.

Es kommt mir mittlerweile alles spanisch vor, da ich auch keinen Grundbuchauszug bekomme oder eine Vollmacht um auf meine Kosten Einsicht zu nehmen.

Für mich ist da absolute Rechtssicherheit wichtig, da das Haus in Zürs Zone 4 liegt und die Versicherung gegen Elementarschäden nicht billig ist. Wenn die dann bei einem Schaden nicht zahlen, weil der Bau illegal ist…

wikinger66  14.07.2021, 17:27
@Frauemma1987

Auch der aktuelle Grundbuchauszug muss beim Verkauf vorliegen, sonst darf der Notar nicht beurkunden