Dürfen wir den Stall zu einer Wohnung umbauen?
Zu den Gegebenheiten:
Im vergangen Jahr haben wir uns einen ehem. Bauernhof gekauft.
Landwirtschaftlich Genutzt wurde er zuletzt in den 80er Jahren. Danach wurde das Wohnhaus vermietet bis wir den Hof gekauft haben. Auf unserem Grundstück befindet sich ein Haupthaus, in dem wir wohnen mit angrenzender Scheune und ehem. Kuhstall. Außerdem gibt es ein Nebengebäude das früher als Schweinestall diente. Alle Ställe sind, wie gesagt, seit 25-30 Jahren nicht mehr in Betrieb.
Wir wollen gerne die Scheune und den Kuhstall, die direkt an das Haupthaus angrenzen, für eigene private Zwecke als Wohnraum umbauen. Und aus dem Nebengebäude (ehem Schweinestall) eine Mietwohnung (ca.60qm) schaffen. Von dem äußerlichen Grundriss und der Fassade wollen wir nichts verändern, außer natürlich neue Fenster und Türen.
Das Grundstück befindet sich am Ortsrand unserer Gemeinde und liegt mitten zwischen Wiesen und Feldern.
Wir werden uns im Laufe der Woche so oder so beim Bau- und Grundbuchamt informieren, doch vielleicht bekomm ich schon hier ein wenig Informationen.
Vielleicht ist es noch interessant, dass wir laut notariellen Kaufvertrag ein Einfamilienhaus mit Nebengebäude und Baumbestand gekauft haben.
Da stand nichts von landwirtschaftl. Wohngebäude. Ich weiß nicht in wie weit dies, für eine Nutzungsänderung wichtig ist.
6 Antworten
In der Regel braucht man hierfür eine Genehmigung, soweit ich weiß. Ein Freund von mir will das auch machen, aber er braucht eine Genehmigung von der Stadt.
Wenn das vom Bauamt genehmigt wird könnt ihr das tun. Aber es muß erst eine Baufreigabe geben.
Hi!
Grundsätzlich gilt, willst du etwas Größeres bauen, geh zum Bauamt. Selbst wenn es dein eigenes Grundstück ist..
Ich denke aber nicht, dass ihr keine Benehmigung dafür bekommt. Schwieriger wäre es, wenn ihr aus einem Haus einen Stall machen wollen würdet. ;)
LG
In der Regel sind Gebäude zweckgebunden, werden also zum Beispiel als Wohnraum, als Gewerbefläche oder als landwirtschaftliche Nutzfläche behördlich genehmigt. Erkundigt Euch also, welche Nutzungsart für das Gebäude genehmigt wurde. Nötigenfalls müsst Ihr eine Nutzungsänderung beantragen.
Sofern ein genehmigungsfähiger Bauantrag zur Umwidmung der Nutzung von der Baubehörde positiv beschieden wird, geht das.