Toilette/WC im Souterrain bauamtlich ohne Genehmigung
Hallo zusammen,
im Souterrain (1 Wohnraum, Wirtschafträume, Abstellraum, Saunabereich) einer vor 12 Jahren gekauften Eigentumswohnung befindet sich auch ein WC. Laut Information des Vorbesitzers (im Kaufvertrag vermerkt) sei das WC bauamtlich nicht genehmigt. 1. Kann mir jemand beantworten, weshalb überhaupt eine Baugenehmigung hierfür nötig sein sollte? 2. Lässt das WC auch nachträglich genehmigen oder geht das überhaupt nicht, und welches Amt wäre zuständig (Zeitaufwand, Kosten)? 3. Würde ich mit Fragen beim Amt evtl. 'schlafende Hunde wecken' und könnte ein Rückbau drohen?
3 Antworten
WC sind in genehmigten Wohnungen baurechtlich nicht genehmigungspflichtig. Wahrscheinlich ist die gesamter Wohnung im Souterrain nicht genehmigt, da Kellerwohnung. Und wenn die Bedingungen der Landesbauordnung für Aufenthaltsräume im Untergeschoss nicht beachtet wurden ist auch eine nachträgliche Baugenehmigung für die WE nicht zu erwarten.
Das Problem ist also nicht das WC, sondern die Zulässigkeit der gesamten Wohnung.
Baurechtlichen Bestandsschutz gibt es nicht "im Unrecht", sondern nur, wenn die Bauvorschriften eingehalten sind und ein Bauschein vorgelegt werden kann. Es ist also egal, ob die Wohnung schon 50 oder 10 Jahre besteht.
Lass Dir die Teilungsgenehmigung nach WEG vorlegen, daraus muss auch ersichtlich sein, ob Du eine baurechtlich zulässige, abgeschlossene Wohnung gekauft hast.
Anderenfalls hast Du viel Ärger, denn Du musst den Kaufvertrag wegen Täuschung etc. rückgängig machen. Das mach viel Freude !!
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Jeder Käufer einer Immobilie sollte sich unbedingt die Baugenehmigung aushändigen lassen, siehe meinen Tipp:
https://www.gutefrage.net/tipp/baugenehmigungen-beim-kauf-bestehender-gebaeude
Jeder Eigentümer ist berechtigt, die Bauakte seines Hauses bei der Bauaufsicht des Kreises oder der kreisfreien Stadt nach Terminabsprache kostenlos einzusehen. Erst wenn er davon Kopien haben möchte werden Gebühren fällig.
Teilungserklärungen nach WEG erhält man auch für nicht genehmigte Wohnungen; ein Abgleich zwischen den Behörden erfolgt nicht.
Meines Wissens muss man WCs nicht genehmigen (in Ö zumindest).
Wer sollte das denn überprüfen wollen? Ich würde alles so lassen wie es ist. Schriftlich wurde Dir ja nichts mitgeteilt.
Ich besitze nur eine Teilungserklärung. Wo könnte ich Einsicht in eine Teilungsgenehmigung erhalten? Ist diese beim Referat für Bauordnung hinterlegt?