Dachausbau ohne Baugenehmigung
Hallo, wir möchten gerne ein Haus mit Nebengebäude kaufen. Das Nebengebäude ist eine denkmalgeschützte Scheune, bei der das Dach ohne Baugenehmigung zu einem Zimmer mit Elektroheizung und Wasseranschluß ausgebaut wurde. Eine nachträgliche Genehmigung als Wohnraum ist aufgrund von Raumhöhe, Abstand zu Nachbarhaus, etc. nicht möglich. Wir würden das Haus gerne kaufen und das Zimmer im Nebengebäude nur als Atelier, Spielzimmer, und ab und zu als Gästezimmer benutzen, wenn wir Besuch bekommen. Ich habe morgen einen Termin beim Bauamt, um das Ganze abzuklären, bin aber so aufgeregt, daß ich es kaum erwarten kann. Kann mir jemand vielleicht eine kurze Vorahnung verpassen? Grüßle, Schildi
12 Antworten
Also ich kaufte mal einen ehemaligen Bauernhof mit Scheune. Ich fragte nei lange rum, sondern baute das Haupthaus nur im Innenraum unwestentliche Kleinstarbeiten um, machte daraus eine Pension. Die Scheune baute ich innen zum Wohnhaus um, ohne Baugenehmigung, die brauchte ich auch gar nicht, da ja erstmal außen nix verändert wurde. Aber dann machte ich den Fehler, dass ich 2 Gauben draufsetzte aufs Dach und der lieber Nachbar, der hatte dahinter seine Ostplantage, fühlte sich wohl gestört u. rief die Behörde auf den Plan, die kamen u. fragten nach Baugenehmigung? ich stellte, mich dumm, meinte vom roten Punkt noch nie was gehört zu haben, wie hoch die Strafe wäre? Da ich nicht besserwisserich rüberkam und Demütig zeigte, erklärte er mir ganz wichtig, dass dies so nicht ginge. Ich fragte, muss ich jetzt abreisen?? Nee meinte der wenn Nachbar noch nachträglich Genehmigung abgibt, dann kein Problem! Ich zum Nachbar(Obstbauer) der meinte mir egal, aber schriftlich gebe ich nix, da hätte ich vorher mit kommen sollen. Ich zur Baubehörte, meinte der hat nix gegen, aber unterschreiben will er nix. Die haben den dann ein Schreiben geschickt, wenn er ein Veto einlegen möchte, solle er in den nächsten 14 Tagen vorbeikommen zur Unterschriftsabgabe. Was mache ich wenn der nicht kommt und unterschreibt fragte ich? Dann hat er Pech, ist als Genehmigung anzusehen. Der ist schon bekannt, Millionär und eigensinniger Eigenbrödler, der kommt nicht, dann legen wir dass als Genehmigung aus. Ermeldete sich nicht, ich hatte dann auch keinerlei Probleme mehr. Später als ich das Anwesen an einem Rechtsanwalt verkaufte, stellte ein anderer Nachbar fest, dass ohne Genehmigung noch zwei Fenster a) in Scheune u. b) in Haupthaus verbaut seien. Da wo Bad war, war schon immer kleine eckige Öffnung, da wurde nur Glasfenster eingefügt. Früher gab es noch keine Pläne, wegen blöder Scheunen. Im Haupthaus war schon ein Fenster eingebaut zum Nchbargrundstück, ebenfalls nirgens in Baupläne verzeichnet, das ist mir in den 10 Jahren wo ich das Anwesen im Besitz hatte nie aufgefallen. Darauf angesprochen meinte ich, dass war da schon immer drinne und da nicht festzustellen war, wer es jemals eingebaut hatte und ob das eckige 50x50 große Lüftungsloch in Scheune, nicht schon immer drinne war, gehörte dies wohl zum Bestand und ich meinte ja nur ein Glasfenster dahinein eingesetzt zu haben, war dies auch gegessen. Erst als der Rechtsanwalt der es von mir kaufte, dann noch ein weiteres Fenster zum Nachbar einbaute, bekam der Ärger, der prozessierte dann mit Gemeinde, denke das Fenster ist noch drinne ? Da hatte Behörde ja leichtes Spiel, da hier der Schuldige feststand!
Gruss ottiman
Was willst du auf dem Bauamt, nachdem du selbst ja schon weißt, daß der Dachausbau nicht genehmigungsfähig ist ?
Wenn das Bauamt offiziell Kenntnis bekommt, müssen sie dir die Nutzung untersagen.
Also entweder du nutzt die Fläche illegal so weiter oder du wirst komplett auf die Nutzung als Aufenthaltsraum verzichten müssen. Auch bei den allerbesten Vorsätzen ist es manchmal besser zu schweigen...
Da hast Du aber schlechte Karten! Ich schätze Du müsstest das rückbauen! Wohnraum geht gar nicht! Vielleicht lassen sie sich darauf ein, wenn Du alle Versorgungsanschlüsse entfernst und den Raum wirklich nur als Abstellraum oder Hobbyraum nutzen würdest. Einen Versuch wäre es wert.
Hallo, mir geht es darum zu erfahren, ob der Ausbau nachträglich als Hobbyraum genehmigt werden kann. Dafür gelten anscheinend andere Bestimmungen als für Wohnräume.
"Hobbyraum" ist keine baurechtliche Nutzung; als Hobby kann man auch schlafen, kochen oder wohnen!
Also mekongwomen, das der Raum illegal ausgebaut wurde ist klar. Er entspricht in keinster Weise den Baubestimmungen ( Raumhöhe, Grenzabstand ) Eine Genehmigung ist jetzt und in Zukunft nicht möglich. Also lass es so wie es ist und wecke keine schlafenden Hunde beim Bauamt.. Sag einfach den Termin ab. Du riskierst Kopf und Kragen, nicht nur deiner, auch den des Verkäufers. Auf den Kosten für einen Rückbau bleibst du sitzen.
Genau, wecke nicht schlafende Hunde. Mir wurde damals erklärt, solange ich an der Außenfassade nix verändere, brächte ich je keine Baugenehmigung. Innenausbau interessiert eigentlich niemanden. Nur wenn ich ein Mehrfamilienhaus draus machen würde aus Scheune, dann kann es sein, dass man genügend Parkplätze nachweisen muss. Als ich Haupthaus und Nebengebäude als Pension anmeldete, wollten die Parkplätze als Nachweiss. Ich malte einfach den Innenhof mit lauter Pkw,s voll und den Garten gestaltete ich ebenfalls als Parkplätze um, so das ich am Ende 10 Plätze hatte und gut war,s!