Baugenehmigung ab welcher Größe nötig?

9 Antworten

Du solltest als erstes mal beim Bauamt nachfragen, ob ihr ein Baugrundstück habt. Wenn ja, dann läßt Du Dir auf Deinem Amt das Baufenster von Deinem Grundstück geben (gegen Gebühr) hier kannst Du sehen, wo und welcher Größe Du auf Deinem Grundstück bauen darfst. Dann holst Du Dir einen Bauingenieur oder Architekten und der macht die Bauzeichnung. Die reichst Du dann als Bauantrag ein. Wenn dieser genehmigt wird, dann darfst Du bauen.

Sollte es nur Nutzland sein, dann kannst Du höchstens eine Gartenlaube aus Holz darauf stellen, die darf aber bestimmte Größen auch nicht übersteigen. Das ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden, und auch hier wird Dir das Bauamt Auskunft erteilen. Anbei noch einen Link zur Info. Hier kannst Du auf Dein Bundesland gehen und Dich nach den Bauvorschriften erkundigen.

http://www.baurecht.de/gesetze.htm

Das sagt Euch Euer lokales Bauamt... Das ist von Stadt zu Stadt, von Bundesland zu Bundesland, verschieden.

Seehausen  11.08.2012, 13:28

DAs "lokale Bauamt" ist nicht zuständig. Zuständig wäre die Bauaufsicht beim Kreis oder einer größeren Gemeinde. Die sagen aber nichts zu baugernehmigungsfreien Vorhaben, denn dann hätten sie ja einer mündliche Baugenehmigung erteilt, was unzulässig ist.

Antwortererer  11.08.2012, 13:37
@Seehausen

wenn es um ein baugenehmigungsfreies verfaheren geht, braucht man keine baugenehmnigung, auch keine "mündliche"... verstehe daher nicht, was du da schreibst.. das bauamt MUSS dich beraten. .. im zweifel frage eine fachanwalt für baurecht oder einen ingenieur.

Seehausen  11.08.2012, 17:49
@Antwortererer

Die Bauämter wären blöd, wenn sie zu baugenehmigungsfreien vorhaben verbindliche Aussagen machen würden. In manchen Bauordnungen ist das sogar verboten.

Und wenn Du das nicht verstehst heißt das noch lange nicht dass man viel Geld für einen Rechtsanwalt ausgeben muss!

Das sind Landesgesetze - ist überall anders. Musst Du die Gemeinde fragen, was da die lokale Bauordnung sagt

Seehausen  11.08.2012, 13:26

Was bitte ist eiune "lokale Bauordnung"??? Sowas gibt es nicht und sowas steht auch nur in der Landesbauordnung.

Androctonus  11.08.2012, 13:34
@Seehausen

Das ist Wortklauberrei. Jeder weiß was gemeint ist außer Dir.

Seehausen  11.08.2012, 17:51
@Androctonus

Das ist keine Wortklauberei, sondern geltendes Recht. Da sind alle Begriffe und ihre rechtlichenm Folgen genau definiertz. Und wenn Du da keine Ahnung hasdt solltest Du den Fragestellern auch keine falschen Antworten geben.

Androctonus  11.08.2012, 18:37
@Seehausen

Und wenn Du keine Rechtschreibung kannst, dann solltest Du das schreiben sein lassen.

Ich hatte die Frage verständlich beantwortet und ich verbitten mir solche unnötigen Kommentare. Mach Deine eigenen Beiträge aber motz hier nicht rum.

Einen Bungalow oder ein Gartenhäuschen?

blondi87 
Beitragsersteller
 11.08.2012, 13:20

Bungalow

Wird vermutlich nicht gehen. Wahrscheinlich gibt es eine Baugrenze oder Baulinie. Darüber hinaus darf nicht bebaut werden. Wende dich an das zuständige Bauamt um ggf. den Bebauungsplan einsehen zu können. Dann erfährst du mehr. Bei Gartenhäuschen sieht es anders aus. Übrigens, für Baugesuche brauchst du einen Architekt und der Ingenieur macht die Statik.

blondi87 
Beitragsersteller
 11.08.2012, 13:50

Was für eine Grenze wenn es unser Grundstück ist????????

pharao1961  11.08.2012, 14:00
@blondi87

Nicht die Grundstücksgrenze, sondern die Baugrenze. Diese sind mit blauen und roten Linien in den Bebauungsplan eingezeichnet.

Daran muss man sich halten, du kannst z.B. ein Neubau ja auch nicht "irgendwie" wie du möchtest auf das Grundstück stellen.