Wann ist ein Schuldschein gültig?
Hallo,
es bestand für mich die Absicht ein Privatdarlehen einzugehen.
Mit dem Gläubiger waren bereits Details wie Summe, monatliche Rate und Zinssatz etc. abgeklärt. Er hat mir das Dokument per eMail zukommen lassen.
Zwischenzeitlich hatte sich für mich aber nun eine andere Lösung gefunden.
Da ich den Schuldschein weder ausgefüllt noch unterschrieben habe, dachte ich dass es erst gar nicht zu einem Vertragsschluss gekommen ist.
Nun verlangt der Gläubiger aber die erste Rate.
Ist der Schuldschein durch das bloße Zustellen online gültig?
5 Antworten
Also hat er dir das Geld ausgezahlt? Oder warum verlangt er die erste Rate?
Auch Schriftstücke in Textform (Mail/Fax) sind heutzutage Vertragsbestandteil und gültig. Sonst könnte der ganze Onlinehandel nicht funktionieren.
Es kommt also drauf an, was da drinn steht und wie es formuliert ist.
Steht da bitte ausdrucken und Unterschrieben zurückschicken oder dieser Vertrag ist gültig, wenn sie ihm nicht bis zum... wiedersprechen?
Aber wenn kein Geld zu dir geflossen ist, warum sollst du dann zahlen?
Was allerdings bei Kreditgebern aus dem Internet gang und gäbe ist, ist das eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird. Erst wenn die gezahlt wird fließt das Geld.
Also ohne die Vertragsbedingungen zu kennen ist deine Frage nicht zu beantworten.
Da hast du doch deine Antwort. Mit dem Bezahlen der ersten Rate stimmst du dem Vertrag zu. Und wahrscheinlich würde der Dahrlehnsgeber dir danach das Darlehen aushändigen.
Informiere den Darlehnsgeber darüber, das du das Darlehen nicht mehr benötigst, den Vertrag also stornierst.
Was fuer ein Dokument wurde dir den per Mail zugestellt? War das ein Darlehensvertrag, den du unterschreiben solltest? War das eine Niederschrift einer zuvor bereits muendlich getroffenen Vereinbarung? War es wirklich ein Schuldschein?
So richtig schlau wird man aus deiner Darstellung erst einmal nicht.
Wenn der andere keinerlei Unterschrift von dir hat, dann hat er nichts. Dann steht ihm nix zu. Dann bekommt er nichts. Dann kann er nur Kopfstand machen.
Wenn man sich irgendwo Angebote holt, ist das noch kein Vertrag. Ich versende immer 5 Nachfragen an Handwerkerfirmen. ____ Wenn du nur Formular zum Ausfüllen bekommen hast und kein Geld floss, dann steht dem nichts zu. ___ Dem seine Buchführung stimmt nicht.
Viel wichtiger ist doch die Frage ob das Geld schon übergeben wurde?
Wenn Du eine "andere Lösung" gefunden hast brauchst Du ja sein Geld nicht mehr; ...gebe es zurück, und gut ist's!
Ich verstehe, ehrlich gesagt, das Problem nicht!
Es handelt sich um eine Privatperson. Im Vertrag steht das der online geschlossene Vertrag durch Konkludentes handeln geschlossen wird und das mit dem bezahlen der ersten Rate die Rechtsgültigkeit des Vertrages anerkannt wird. Geld habe ich keines erhalten.