Familienmitglied unterschlägt Mahnbescheide/Vollstreckungsbescheide - was kann man tun?

4 Antworten

Ich denke hier sollte ein Anwalt eingeschaltet werden, ich bin keiner.

Es gibt das Mittel der Vollstreckungsgegenklage. Wenn jedoch die Ansprüche berechtigt sind, wirst du damit wohl keinen Erfolg haben.

Ich gehe davon aus, das Schadenersatzansprüche gegen den Vater nicht in Betracht gezogen werden.
Das Kind war ja wohl schon vor Eingang der gelben Briefe in den Brunnen gefallen.

Wie gesagt, keine Zeit verlieren. Eventuell wenigstens die Modalitäten noch regeln lassen.

mepeisen  21.07.2017, 07:59

Dagegen vorzugehen bringt exakt nichts. Er hat seinen Vater bevollmächtigt, die Geschäfte zu führen. Also hat er auch mit den Konsequenzen zu leben.

Ob und wie er sich das Geld ggf. von Vater wiederholt (Schadensersatz), muss er entscheiden und dann ggf. mit Hilfe eines Anwalts durchziehen.

Wenn er nicht gegen den Vater vorgehen will, ist ein Anwalt rausgeworfenes Geld. Wenn man Probleme mit dem Bezahlen hat, ist man bei einer kostenlosen Schuldnerberatung besser aufgehoben.

ein7264 
Beitragsersteller
 23.07.2017, 10:39
@mepeisen

Korrekt. Ein Anwalt wäre hier nur rausgeschmissenes Geld, da ich die Schulden so oder so bezahlen muss (diesbezüglich hatte ich bereits mit einem Anwalt gesprochen). Eine Schuldnerberatung habe ich bisher nicht gebraucht, da ich alle Schulden auch immer bezahlt habe. In diesem Fall ist es nur so, dass ich zum ersten Mal von der Sache höre und vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Zahlen werde ich natürlich - wenn auch zähneknirschend.

Das Problem nennt sich Organisationsverschulden.

Du darfst Deine Kneipe natürlich durch jemand anderen betreiben lassen, aber für die Geeignetheit der Person bist Du verantwortlich.

Hast Du also jemand eingestellt, der z.B. Post unterschlägt, dann gilt das von Dir erwähnte "shit happens".

Dein Vater dürfte rechtlich als Dein Arbeitnehmer gewertet werden. Die Hürden einen Arbeitnehmer für etwas in Haftung zu nehmen sind sehr hoch. Wobei das Zurückhalten von Mahnbescheiden und ähnlichem nach meiner Auffassung nicht mehr fahrlässig, sondern vorsätzliche Schädigung des Betriebes ist.

Frage ist halt, lohnt es sich gegen Deinen Vater vorzugehen.

Ein Gefühl sagt mir, dass es einen Grund gab, warum die Wirtschaft auf Dich lief und nicht auf Deinen Vater.

Der einzige Ansatzpunkt ist das formelle Recht. Dabei kommt es darauf an, welche Rechtsform Dein Gewerbe hat, auf welche Adresse es läuft usw..

Im Zwangsvollstreckungsrecht ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Einzelfirma oder eine juristische Person handelt. Daraus könnten sich eventuell (wenn auch unwahrscheinlich) Ansatzpunkte hinsichtlich der  Zustellung der Urkunden ergeben.

Gruß

itasca

ein7264 
Beitragsersteller
 23.07.2017, 10:36

Das Gewerbe lief seinerzeit als ganz normales Einzelgewerbe mit Gewerbeschein. Somit bin ich für alle Schulden, die unverschuldet im Gewerbe aufliefen, auch privat haftbar.

itasca  23.07.2017, 15:00
@ein7264

Damit ist meines Erachtens die Zustellung der Mahnungen einerseits und der ZWV- Urkunden andererseits korrekt abgelaufen. Insofern sehe ich keine Möglichkeit, irgendwo einzuhaken.

Das kannst du zur Anzeige bringen. Dein Vater hat sich zumindest der Unterschlagung (§ 246 StGB) Strafbar gemacht, wenn nicht auch der Verletzung des Briefsgeheimnisses (§ 202 StGB), sofern er die Post unbefugt geöffnet hat.

Wichtig ist hier das du das selbst zur Anzeige bringen musst. Geh am besten zur nächstgelegensten Polizeidienststelle und schildere dort einem Beamten die Sachlage.

mepeisen  21.07.2017, 08:00

Als Geschäftsführer hat er sicherlich die Befugnis gehabt, die Post zu öffnen...

ein7264 
Beitragsersteller
 23.07.2017, 10:40
@mepeisen

Mein Vater war kein Geschäftsführer. Er hatte durchaus die Befugnis die Post zu öffnen (wie soll ich die Post sonst lesen, wenn ich 500km entfernt wohne), nur hat er mir die Post in vielen Fällen - wie auch in diesem Fall - unterschlagen.