Wie finde ich heraus wann Mahnbescheid zugestellt wurde?
Hallo, Habe vor einigen Wochen einen Mahnbescheid erhalten und die Forderungen beglichen. Nun habe ich heute einen Vollstreckungsbescheid bekommen und weiß nicht wirklich was ich nun tun soll...
Meine eigentliche Frage ist allerdings ob es einen Weg gibt herauszufinden wann der Mahnbescheid zugestellt wurde, da ich mir nicht sicher bin ob ich die 2 wöchige Frist zur Begleichung der Schuld eingehalten habe.
Auf dem Umschlag des Mahnbescheids ist ein Feld "Zugestellt am" welches jedoch nicht ausgefüllt ist. Auf dem des Vollstreckungsbescheids jedoch steht das Zustellungsdatum + Unterschrift.
Bin wirklich dankbar für jede hilfreiche Antwort oder Information zu meinem Problem.
Vielen Dank!
3 Antworten
Du hast heute den VB bekommen, damit gilt ab heute eine weitere 2-Wochen-Frist. Nutze sie und schicke dem Gericht per Einschreiben einen Einspruch samt Nachweis deiner Zahlung, sowie Antrag, vom Gläubiger die vollstreckbare Ausfertigung wieder einzuziehen.
können wir hellsehen? wenn auf deinem mahnbescheid kein datum eingetragen ist, dann hast du ein problem. man bewahrt auch immer den umschlag mit auf, auf dem steht der zustellvermerk des gerichtsvollziehers.
Das alles ist komplett egal. Denn ab VB-Zustellung hat man erneut eine 2 Wochen Frist. Und wenn der MB dann schon 5 Monate her ist, das ist vollkommen egal.
dumm nur, dass den Mahnbescheid kein Gerichtsvollzieher zustellt ......
sondern die Post im normalen Verteilerverkehr ......
Wenn du gelesen hättest was ich geschrieben habe dann wüsstest du, dass ich den Umschlag aufgehoben habe, auf diesem jedoch kein Datum vermerkt ist. Und deine passiv-aggressive Einstellung hilft mir nun wirklich nicht weiter.
Meine eigentliche Frage ist allerdings ob es einen Weg gibt
herauszufinden wann der Mahnbescheid zugestellt wurde, da ich mir nicht
sicher bin ob ich die 2 wöchige Frist zur Begleichung der Schuld
eingehalten habe.
Das ist keine Frist zur Begleichung der Forderung, sondern nach Ablauf dieses Zeitraumes kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, der nun offenbar auch erlassen wurde. Du solltest den Gläubiger sofort auf die Zahlung aufmerksam machen (vielleicht konnte sie nicht zugeordnet werden) und die Herausgabe des Titels verlangen. Denn ansonsten drohen dir Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Von der Richtigkeit des Zustellungsdatum auf dem Vollstreckungsbescheid kannst du ausgehen.
Der Weg ist hier ein völlig anderer, wenn man sicher gehen will.
Beim Gericht sofort per Einschreiben EINSPRUCH gegen den VB einlegen. Mit Verweis auf die vollständige Bezahlung der Schuld noch bevor der VB beantragt wurde.
Man hat bei Erlass eines VB noch einmal zusätzlich 2 Wochen Zeit.
Der Vollstreckungsbescheid ist ein sogenannter Titel, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann (ohne weitere Prüfung des Bestehens der Forderung). Das kannst du unterbinden, indem du die Herausgabe des Titels an dich vom Gläubiger nach Zahlung verlangst. Weitere Kosten entstehen für den Vollstreckungsbescheid nur, wenn der Antragsteller anwaltlich vertreten ist. Ansonsten verbleibt es bei der bereits für den Mahnbescheid angefallenen Gerichtsgebühr. Ob du die weiteren Kosten tragen musst, kommt auch darauf an, wann du gezahlt hast.
Erst einmal vielen lieben Dank für deine Antwort.
Ich habe mich wohl ein wenig unglücklich ausgedrückt, denn die Richtigkeit des Zustellungsdatums auf dem VB habe ich nie bezweifelt, ich war lediglich irritiert da auf dem Umschlag des MB kein Datum vermerkt war.
Leider verstehe ich nicht was du mit der Herausgabe des Titels meinst, noch weiß ich was das überhaupt ist...
Muss ich nun Widerspruch gegen den VB einlegen?
Und was ist mit den zusätzlichen Kosten die durch den VB entstanden sind?
Vielen Dank!