Ablauf eines Folgeauftrages in der Zwangsvollstreckung...?

1 Antwort

Ich dachte, es wird weiterhin der Lohn gepfändet? Oder ist der Schuldner nun arbeitslos?

Die Zwangsvollstreckung wurde deshalb vorläufig eingestellt.

Der GV hat erkannt, dass er in der Wohnung nicht weiter kommt, weil er bei keinem einzigen Gegenstand sicher weiß, ob dieser dem Schuldner gehört oder nicht. Ziemlich sinnlos also, weitere Versuche zu unternehmen. Lieber dann auf Lohn oder Bankkonto los gehen.

goodresponder 
Beitragsersteller
 08.12.2021, 18:13

Der Lohn wird weiter gepfändet (für November kamen sogar rund 670 € anstatt der sonst üblichen knapp 340 € rein).

Aber ich hatte/habe immer noch das Gefühl, dass er noch weitere, nicht bekannte Einkünfte hat (teure Markenkleidung, welche neu ist + andere Indizien) und wollte daher die Taschenpfändung durchführen lassen).

Die GV'in nimmt nach Auskunft der zwei anwesenden Bewohner der 4er-WG an, dass der Schuldner dort gar nicht wohnhaft ist und hat deshalb die ZV vorläufig eingestellt.

Es liegen aber mehrere eindeutige Hinweise vor, dass er doch dort wohnhaft ist und nur die zwei anwesenden Bewohner ihn verleugnet haben oder sie einfach in der falschen Wohnung im Haus war (auf dem Klingelschild stehen unzählige Namen, von welchen nicht ersichtlich ist, welche noch aktuell sind und welche nicht mehr).