Schuld nach Auffahrunfall?
Guten Tag gutefrage Community,
folgendes ist passiert, ich bin ganz normal auf einer Straße gefahren wo eine Ampel war dann ist die Ampel auf Gelb gegangen und weil ich noch genügend Abstand hatte habe ich halt gebremst (Kein Vollbremsung oder sehr starke Bremsung) so dann stand ich vielleicht ein Sekunde vor der Haltelinie da Knallt es schon hinter mir, das ist mir ein riesiger Transporter volle Kanne auf meinen kleinen Polo gebrummt, bin dann zum Straßenrand gerollt und habe mich mit dem Recht sympathischen Transporter Fahrer Unterhalten der meinte schon das dass ein Totalschaden sei und ich mir da nicht viel Hoffnung machen soll, nebenbei fragte ich warum er den Mindestabstand nicht einhielt worauf er sagte "Du kennst das ja, den hält man halt oft nicht ein ich wollte noch über die Ampel und dachte du Fährst noch drüber". Ich habe dann die Polizei verständig die kam dann nach einer Stunde hat die ganzen Daten aufgenommen und mir einen Krankenwagen gerufen. So nun habe ich einen privaten Gutachter mein Auto begutachten lassen und der sagte der kümmert sich darum aber ich habe in Internet gelesen das dass etwas voreilig war weil die Schuldfrage offiziell noch nicht geklärt ist und nun wollte ivh fragen wie realistisch es ist das er Recht bekommt ?
11 Antworten
Wenn du bereits die gelbe Ampel hattest, bist du selbstverständlich berechtigt, anzuhalten. Wenn der eilige Auslieferungsfahrer dir dann hinten drauf fährt, ist er zu 98 % schuldig.
Du hast doch sicher den blauen Schein von der Polizei bekommen. Wer musste denn die 35 € zahlen?
Nein, er ist nicht zu 98% schuld, sondern zu 100%. Mangelnde Aufmerksamkeit, zu geringer Sicherheitsabstand. Ganz klarer Fall.
Nein, ich habe nen weißen schein bekommen wo Personalienaustauschkarte drauf steht und eine Vorgangsnummer, 35€ musste ich nicht bezahlen aber die Polizei hat sich glaube ich noch weiter mit dem anderen Unterhalten wo mich der Krankenwagen weggefahren hat.
Ich denke mal (und das kann eigentlich hier jeder nur tun), dass du keine Probleme haben wirst, denn in der Regel liegt das Verschulden bei einem Auffahrunfall bei dem auffahrenden Hintermann, weil er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder halt nicht aufgepasst hat.
Da du keine Vollbremsung gemacht hast, um an der Ampel zum Stehen zu kommen und der Fahrer des Transporters ja eigentlich die Schuld auch unumwunden zugegeben hat (wenn alles so war wie von dir beschrieben), dann wirst du keinerlei Probleme mit dessen Versicherung bekommen.
Zumindest hat er es mir so gesagt weiß nicht was er der Polizei gesagt hat
?? Was hat den polizei gesagt ? hatte schon 4 unfälle (3x nicht schuld) und immer hat die polizei die schuldfrage geklärt an ort und stelle. normal ist eingentlich immer der auffährt hat schuld
Richtig, ausserdem stellt fest, wer die Beruhigend liest, dass man kein Schuldeingeständnis abgeben darf.
Sonst wären, in zweifelhaften Fällen, der Versicherung die Arme gebunden.
Ach ist das mühsam mit der Korrektur, Beruhigend sollte Versicherungsbedingungen heissen 😩
Die Polizei klärt vor Ort keine Schuldfrage, die Polizei kann lediglich die Zeugenaussagen aufnehmen und Unfallspuren sichern.
In dem Polizeibericht kann die Polizei dann lediglich ihre Schlussfolgerung ziehen durch Bewertung der Beteiligten wer die Hauptschuld trägt, aber die tatsächliche Schuldfrage wird an ganz anderer Stelle geklärt wenn Unstimmigkeiten auftreten sollten.
Hab den Polizisten gefragt der sagte "das ist nicht mein Job festzulegen wer schuld hat, das regelt die Versicherung"
Es gibt in den einzelnen Bundesländern sogar Dienstanweisungen, die den Beamten untersagen, zur Schuldfrage eine Aussage zu treffen.
Dennoch hält sich - wie aus der Antwort zu ersehen - der Irrglaube, dass die Polizei zur Klärung der Haftungsfrage beauftragt oder zuständig sei...
Wer auffährt, ist immer schuld, weil er den notwendigen Abstand, um in JEDER Situation noch bremsen zu können, nicht eingehalten hat. Mach dir also keine Sorgen, die Schuldfrage ist eindeutig.
Zudem hast du bei gelb angehalten, wie es in der StVO vorgeschrieben ist.
Geld heisst anhalten, sofern möglich und nicht Gas geben und noch schnell durchrauschen.
Das Stimmt nicht. Wer grundlos bremst hat mitschuld. Man lernt in der Fahrschulen ja auch immer vor dem bremsen im den Rückspiegel zu gucken. (Ausser im notfall)
Beweis mir mal, dass ich grundlos gebremst habe. Zudem geht es in dieser konkreten Frage nicht um grundloses Bremsen.
"Sorry, ich hab ein Tier über die Strasse laufen sehen, da habe ich reflexartig gebremst". "Du hättest halt den Sicherheitsabstand einhalten müssen, dann hättest du auch noch bremsen können".
Wer aufmerksam fährt und genug anbetend hält baut keinen Auffahrunfall. Da das bei ihm anscheinend nicht der Fall war halte ich es nicht für realistisch dass er recht bekommt. Vorallem weil man davon ausgehen könnte dass du bremst.
Schuldfragen klären in Deutschland Gerichte und nicht die Polizei.