Kratzer in Autotür durch anlehnen

9 Antworten

Die "kleine Benzinklausel" der AHB (Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen) besagt ungefähr Folgendes:

Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Benutzung eines Kraftfahrzeuges sind nicht Gegenstand der privaten Haftpflichtversicherung!

Nach deiner Schilderung hast du das Auto als eine Art Sitz/Stütze BENUTZT; es besteht folglich zwar aufgrund §823 BGB ein Anspruch des Fahrzeughalters gegen dich, aber Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung hast du nicht.

Ausnahmen bestätigen aber immer die Regel.

DerFanta  11.09.2012, 20:42

Deiner Argumentation zufolge würde die Haftpflichtversicherung nie zahlen müssen, denn das geschädigte Auto wäre immer irgendwie benutzt worden: Als Fußballtor, Einkaufswagenstopper, Fahrradumfallverhinderer, Handtaschenschnallenpolierer oder was auch immer Du willst.

Außerdem vergisst Du, dass die Benzinklausel gemäß üblicher AHBs "nur" für den Fahrer, Halter, Eigentümer und Besitzer gilt. FuzzyFlippers aber war zum Schadenzeitpunkt keine dieser Personen.

du kannst sie mal darauf ansprechen, fragen kostet nichts, und du hast wenigstens die chance es nicht selbst bezahlen zu müssen

FuzzyFlippers 
Beitragsersteller
 11.09.2012, 07:20

Also mal anrufen und auf die Tour: "wenn ich mich theoretisch gegen ein auto gelehnt hätte mich kratzer folge, würden sie das bezahlen?"

Slendermanworld  11.09.2012, 07:25
@FuzzyFlippers

oder du sagst, was du getan hast, und frägst, ob du es ersetzt bekommst

Moin Moin.. in den Norden..

Ein auch bei Versicherungen bekanntes Spielchen kleinere Schäden an den Versicherer weiterzuschieben den die Solidargemeinschaft der versicherten wird das schon Zahlen.. weit gefehlt denn wenn ein Schaden entstanden ist so sollte dieser wenn auch noch so obskur warheitsgetreu gemeldet werden den Ermittler und Sachbearbeiter der Versicherungen sind angehalten nach solchen fragwürdigen Vorgängen zu suchen und da gehts weniger ums Geld sondern um die Strafbarkeit des Vorgangs.. Nieten an Jeans sind genauso möglich wie ein Einkaufswagen oder Schäden von unbekannt von dritten verursacht. ( Nennt man Vandalismusschaden..) Bei normalen anlehenen passiert sowas in der Regel nicht sondern wenn man darn vorbeistreift und ursächliche schädigung dirch Nieten an der Hose oder auch beliebt die großen Schlüsselbunde mit denen der eine oder andere seine wichtiglkeit zu demonstrieren glaubt.Die Schilderung sollte so nachvollziehbar wie möglich sein und vor allem Glaubhaft und wahrheitsgetreu.. sonst gehts in den Strafrechtsbestand und wegen einigen Euronen sollte man keine Vorstrafe riskieren.. Ich will auch nix unterstellen aber mir erscheint die genannte Schilderung unplausiebel. Joachim

FuzzyFlippers 
Beitragsersteller
 12.09.2012, 18:07

Danke für die ausführliche Antwort. Die Sache ist halt das die Hose die ich an dem Tag an hatte hinten am Po druck Knöpfe hat. Ich habe mich währenddessen wir geraucht haben mich an das Auto mit dem Po angelehnt und etwas unelegant beim wieder aufrichten den Kratzer in den Lack gemacht. Ich weiß halt nicht ob sowas von der normalen Haftpflicht gedeckt wird oder ob es unter "Eigene Dummheit" zählt.

Hose und Kratzer? Hm ... sind da Metallteil dran ... Nieten oder so? ... Ansonsten kann sowas schon mal passieren, wenn man das Gleichgewicht verloren hat ;-) ... Absichtlich angelehnt ... naja ... da kann man davon ausgehen (und es vorher wissen) , dass man den empfindlichen Autolack zerkratzt und da wird die Versicherung nicht zahlen .... Im Übrigen gibt es Schleifmittel in Wagenfarbe. Damit gehen viele Kratzer weg. :)

Das wäre ein Fall für die PH. Bei Schäden im Zusammenhang mit einem KFZ wird aber genau geprüft. Bei 90 % dieser Fälle, handelt es sich um den Versuch, die KFZ-Haftpflicht zu schonen. Diese werden dann auch unweigerlich zur Anzeige gebracht. Versicherungsbetrug