Wer hat recht bei Aussage gegen aussage mit Polizist?
Also zum Beispiel du fährst über eine Ampel und polizei fährt dahinten und sagt du bist über die rote Ampel gefahren und du sagst du bist es nicht (egal ob das jetzt stimmt oder nicht) und es gibt keine Zeugen oder sonstige Beweise die das Gegenteil beweisen können. Dann steht deine Aussage gegen die des Polizisten. Wer würde da recht bekommen? müsste ich z.b das Bußgeld zahlen...? Und gibt es da z.b ein Gesetz was beinhaltet das bei solchen Situationen der Beamte recht hat? Mir ist nichts dergleichen passiert aber mich interessiert es. :)
15 Antworten
Dann steht deine Aussage gegen die des Polizisten.
Unter anderen aus diesen Grund sind Polizisten meißt mindestens zu zweit unterwegs. Es steht also nicht Aussage gegen Aussage, sondern Ihre Aussage gegen die Aussage von 2 Polizisten.
gibt es da z.b ein Gesetz was beinhaltet das bei solchen Situationen der Beamte recht hat?
Nein. Die Beweiswürdigung obliegt aber den Gericht. In diesen Fall würde das Gericht wohl aber den Polizisten glauben.
Hallo seebear22,
wenn Dir ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, kommt auf Dich einer der beiden folgenden Bußgeldbescheide zu:
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Tatbestandsnummer 137600
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren
Punkte. 1
Fahrverbot: Nein
A - Verstoß
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Tatbestandsnummer: 137618
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeld: 200,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 2
Fahrverbot: 1 Monat
A - Verstoß
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Wenn Du der Meinung bist, der Tatvorwurf ist nicht zutreffend, ist es Dein gutes Recht gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.
Dann landet der Fall vor Gericht, vor dem
- Du als Betroffener im Bußgeldverfahren angehört wirst und
- die beiden Polzisten als Zeugen vernommen werden.
Wenn Du meinst hier stehen zwei gleichgewichtige Aussagen gegenüber irrst Du Dich allerdings.
Auf der einen Seite steht Deine Aussage, bei der Du ein berechtigtes Interesse hast in einem guten Licht darzustehen und vor allem auch lügen darfst
Auf der andere Seite stehen die beiden Polizisten als neutrale Zeugen, die kein Interesse haben dürften hier falsch auszusagen, weil sie von einer Falschaussage nichts hätten und sich wegen
- Vortäuschen einer Straftat gem. 145d StGB und wegen
- falscher Verdächtigung gem. § 164 StGB
strafbar machen würden.
Ich glaube man kann sich hier selber gut ausrechnen kann, wem der Richter mehr glauben schenkt.
Schöne Grüße
TheGrow
5 Jahre für de Polizisten?
Kann ich dir genau sagen, den Falle hatte ich als 19 jähriger, Motorrad-Sheriff behauptete, ich sei bei rot gefahren, obwohl dieser die ampel gar nicht sehen konnte, wir waren zu zweit, der Arbeitskollege auch 19.
Einem 30 jährigen Polizisten glaubt man mehr, als zwei 19-jährigen unbescholtenen Azubis, die definitiv bei gelb gefahren sind.
@ TheGrow: der Motorrad-Cop hat schon ein gewisses Interesse, da er alleine ist, weist er mit einer bestimmten Anzahl Anzeigen am Tag seinem Chef nach, dass er nicht nur spazieren fährt. Bei einer zwei Personen Streife ist immer noch der Kollege da, der bezeugen kann, dass ein ruhiger Tag war.
Das hat mir selbst ein Motorrad-Cop erzählt.
Du hast hier eigentlich den wichtigsten § im StGB vergessen:
§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage (bis 5 Jahre)
Von 154 StGB will ich hier mal gar nicht anfangen.
Hallo Artus01,
danke für den Hinweis. Die §§ 153 und 154 StGB hatte ich wirklich schlichtweg vergessen.
Und zu Dir seebear22,
wie Du siehst, drohen den Polizisten (bzw. generell Jeden Zeugen, egal ob Polizist oder Zivilist) im Falle einer Falschaussage gravierende Konsequenten, die sogar dazu führen können, dass die Polizisten entlassen werden.
Und genau das ist der Grund, warum den Aussagen von Zeugen / Polizisten im Gericht oft mehr Glauben geschenkt wird, als dem Betroffenen im Bußgeldverfahren.
die Aussage eines Polizisten überwiegt in den meisten Fällen, da er ein Beamter ist und als Zeuge aussagen würde.
Vor Gericht haben Viele keine Chance, es sei denn, du hast einige (unabhängige) Zeugen mit im Auto, oder es gibt andere Verkehrsteilnehmer, welche deine Aussage untermauern und bezeugen können. Dann würde nicht dein alleiniges Wort gegen das eines Polizisten stehen.
Zudem kann ein Polizist von seinem Fahrzeug aus diesen Vorgang filmen/fotografieren.
Wenn die Sache vor Gericht geht, entscheidet immer noch die richterliche Überzeugung. Allerdings ist es tatsächlich so, dass Polizisten ein ungleich höheres Risiko als Otto Normalverbraucher eingehen, wenn sie einen Unschuldigen anzeigen. Und: warum sollten sie denn überhaupt jemanden wegen eines Rotlichtverstoß anzeigen, wenn es nicht so war?
U.A. deshalb wird den Polizeibeamten häufig mehr geglaubt als anderen Zeugen.
Das Verfahren dürfte eingestellt werden. Denn ein einzelner Polizist kann genauso wenig beweisen wie du alleine. Deswegen sind die auch meistens zu zweit unterwegs!
Da irrst Du, einem einzelnen Polizisten wird auch schon weitaus mehr geglaubt als einem gewöhnlichen Autofahrer!
Danke für diese ausführliche Antwort.