Kfz Gutachten wurde erstellt wann darf ich mein auto reparieren?
Hatte einen unverschuldeten verkehrsunfall.... Sachlage eindeutig... Habe alles dem Anwalt übergeben... Gutachten wurde heute erstellt... Mein Auto ist nicht Fahrbereit - lenkgetriebe usw defekt... Nun will ich mein auto reparieren lassen,denn das gutachten wurde ja durch meinen gutachter erstellt und es wurden bilder gemacht... Habe jetzt einen kotflügel und die vordere Stoßstange bestellt. Wollte diese einbauen lassen und lackieren lassen... Und das auto in die werkstatt abgeben so das dass auto innerhalb 5-7 Tagen fertig ist da wir auf unser auto angewiesen sind... Darf ich nun reparieren ? Bitte um Informationen !
6 Antworten
Du bist sogar verpflichtet, die Reparatur umgehend durchführen zu lassen. Genau aus desem Grund gibt ja der Sachverständige vor, wie lange der Nutzungsausfall bezahlt wird.
Stichwort "Schadensminderungspflicht"
Wozu hast du denn deinen Anwalt ???
Ohne Anwalt hätte ich einfach mal bei der gegnerischen Versicherung nachgefragt in der Schadenabteilung, ob die Reparatur in Ordnung geht - aber du hast ja den ganzen Vorgang deinem Anwalt übergeben -also soll er sich auch darum kümmern!
Du hast entweder einen anspruch auf einen ersatz/ Leihwagen oder Nutzungsausfallentschädigung. Erst wenn die Schadensfreigabe bzw eine kostenübernahmeerklärung des Versicherers vorliegt solltest Du reparieren lassen. diese soll dien ANWALT UMGEHEND EINFORDERN. Mit der gehst Du zur werkstatt und lässt arbeiten.. An sonsten kann es Ärger geben und die kosten werden dann nicht übernommen.oder nur ein Teil weils ja auch ein wirtschaftlicher Totalschaden sein könnte . Bis das Gutachten erstellt und geschrieben ist dauert es Erfahrungsgemäs einige Tage und vorher wird es auch keine Freigabe geben. Joachim
eigentlich müsste dir ein leihwagen zustehen.
ruf mal die versicherung an und mach das klar, wenn alles so eindeutig ist.
sollte dann kein problem sein.
Sicher darfst Du jetzt reparieren. Du hst Deiner Beweissicherungspflicht genüge getan. Veriss nicht, das Lenkgetriebe auszutauschen!
turbo666 das ist so nicht richtig er muss auf das okay der versicherung warten läst er es jetzt reperieren kann er auf den geld sitzenbleiben den die gegnerrische Versicherung hat auch einen anspruch ein anderes gutachten durch einen anderen sachverständigen machen zu lassen ...aber wenn da das auto schon reperiert ist geht das nicht mehr und somit ist der schaden nicht mehr nach zu vollziehen und der schaden wird nicht mehr übernommen