Neue Gartenmauer durch Autounfall stark beschädgt
Hallo zusammen,
wir hatten gestern Nacht Besuch von der Polizei, da ein Fahrzeug die Kontrolle verloren hat und mit dem Heck auf unsere Gartenmauer getroffen ist. Da die Mauer erst vor 2 Monaten fertiggestellt wurde, ist das natürlich ärgerlich.
Leider haben wir die Mauer mit einem aufgekauften Restposten erstellt, die es so nicht mehr zu kaufen gibt. Auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen, dass mir die Versicherung eine neue Mauer dahin stellt.
Natürlich werden wir uns hier einen Rechtsanwalt zulegen, zumal der in die Angelegenheit auch noch kostenlos ist, aber hat hier vielleicht jemand schon einmal einen ähnlichen Fall erlebt?
VG und ein schönes Restwochenende
6 Antworten
Die Kosten einer fachgerechten Reparatur werden von der Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs übernommen. In welchem Umfang hier repariert werden muss, wird ein Fachbetrieb feststellen können, ggfs. auch ein Gutachter. Sicher kann man die Steine aus der beschädigten Mauer wieder verwenden.
Selbstverständlich wird die Versicherung eine neue Mauer errichten lassen.
Dass sie erst zwei Monate alt ist - und das können die Nachbarn ja bezeugen - bedeutet, dass der mögliche Zeitwertabzug zu vernachlässigen ist.
Die Versicherung muss eben sehen, wie sie akzeptabel-ähnliches Material bezahlt. dazu müsst Ihr mit dem Regulierer ein bisschen verhandeln und ähnliche erhältliche Steine bzw. einen KVA vorlegen.
???? Warum sollte die Versicherung kommen und ihre Maurer mitbringen? Bist Du dir sicher, daß die überhaupt welche haben? Meine hat keine und somit bestelle ich die Handwerker und die Versicherung bezahlt (nur).
Um den Wert der Mauer festzustellen, wird die Versicherung einen Sachverständigen schicken. Ob du die Steine im Supermarkt gekauft hast, interessiert den Sachverständigen nicht. Das Bauwerk hat einen Wert und der wird ersetzt.
Bausachverständige der Versicherung haben auch Bezugsquellen für passendes Material.
Einen ähnlichen Fall habe ich zwar noch nicht erlebt. Die ganze Sache bezüglich der Kosten für die zu erneuernde Mauer wird wohl auf einen (Bau-) Sachverständigen hinaus laufen. Dieser wird den entstandenen Schaden schätzen. Über sein Gutachten wird dann wohl der Schaden abgerechnet.
????? und warum sollte der Rechtsanwalt kostenfrei sein? Wenn denn die Verscheriung ordnet, wird der doch gar nicht benötigt und eine Schadenminderungspflicht hat doch jeder Anspruchsteller, oder?