Rote Ampel überfahren - versehentlich! Einspruch?
Mir ist heute ein echtes Missgeschick passiert.
In einer Baustelle innerorts bin ich hinter einem LKW gefahren, der Verkehr war sehr zäh also ca mit 20 km/h. Ich war mir bewusst, dass ich mich einer Kreuzung nähere, aber aufgrund des LKW-Anhängers und der Baustelle habe ich die Ampelanlage nicht gesehen und mich auf den restlichen Verkehr (neben bzw hinter mir) konzentriert, da die Situation generell unübersichtlich war. Also bin ich gleichmäßig, immer auf den LKW achtend, gefahren, da ich nach vorne ansonsten kaum Sicht hatte.
Der LKW ist wohl über dunkelgelb gefahren und kaum war ich auf der Kreuzung blitzt es von links. Zudem bin ich mir sicher, dass wenn ich kurz hinter dem LKW eine "Vollbremsung" hingelegt hätte, es zu einem Auffahrunfall gekommen wäre.
Kann ich also gegen die Strafe Einspruch einlegen oder hoffen, dass sie gemindert wird?
Vielen Dank im Voraus!
7 Antworten
Rein rechtlich hast du keine guten Karten - so bitter sich das auch anfühlen mag. Vor allem das Argument der Vollbremsung zählt sicher nicht, denn der hinter dir muss einen entsprechenden Abstand haben (was bei 20 km/h ja eh nicht viel ist) und wäre im Fall selber Schuld, wenn er dir hinten rein fährt.
Aber: Probieren kann man es immer! Manchmal gibt es Polizeibeamte mit weichem Herz - aber Garantie gibt es keine dafür :-)
Nein? Was ist das denn für ein Grund bzw. vielmehr Ausrede? Dann hättest du eben so viel Abstand zum LKW lassen müssen, dass du eine eventuelle Ampel oder Stopp- und andere Verkehrszeichen noch rechtzeitig hättest erfassen können. So wie das die meisten anderen Verkehrsteilnehmer tun würden.
Könnt ja jeder kommen und sagen es war ein Versehen (und nein, eine Baustelle ist kein Spezialfall, gibt tausende davon in Deutschland).
Das wäre ziemlich sinnlos. Du bist als Kraftfahrer verpflichtet, das gesamte für dich relevante Verkehrsgeschehen zu beachten und da gehören insbesondere auch Ampeln dazu. Wenn du dazu nicht in der Lage sein solltest, könnte man deine Fahreignung generell anzweifeln... Ein Rotlichtverstoß muss nicht vorsätzlich begangen werden, um dennoch bestraft zu werden.
"Ich orientiere mich nur am Vordermann" ist eh ein ziemlich unangebrachtes Motto beim Autofahren.
Nein kannst du nicht. Du hättest mehr Abstand zum LKW halten müssen um die Ampel zu sehen. Du bist vermutlich so nah aufgefahren das du nichts mehr gesehen hast.
Klar kannst Du Einspruch einlegen, aber der wird Dir bei diesen Ausreden nichts nützen !