Gelbe Ampel überfahren gibt es da jetzt ein Strafe?

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Hallo Blackcopra1994,

die Straßenverkehrsordnung schreibt im Bezug auf Deine Frage folgendes vor:

Auszug aus: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html

§ 37 StVO - Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.

Nr. 1

An Kreuzungen bedeuten:

Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.

Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.

Der letzte Satz bedeutet, ich muss nur dann anhalten, wenn dieses Gefahrlos möglich ist, was in Deinem Fall ja offensichtlich nicht der Fall war.

Insofern kann da auch nichts nachkommen.

Aber selbst mal angenommen, man würde Dir vorwerfen, dass Du bei gelb nicht angehalten hast, obwohl das gefahrlos möglich war, sehe der Bußgeldbescheid laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt aus:

***************************************************************************************

Tatbestandsnummer: 137006

Tatvorwurf: Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

Verwarnungsgeld: 10,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

***************************************************************************************

Mit Zahlung der 10,00 Euro hätte sich die Angelegenheit erledigt. Insofern würde ich mir gar keine Gedanken machen ob da was kommt.

Im übrigen ist es sehr sehr unwahrscheinlich, dass Dich ein Verkehrsteilnehmer oder die Polizei anzeigt. Und die Blitzer an der Ampel lösen bei gelb noch nicht aus.

Schöne Grüße
TheGrow

bei gelb kannst du entscheiden wenn's da kritisch wird vollgas vorbei, wenn da noch genug Abstand ist (40 meter) anhalten 

Dir wird nichts passieren, kein Blitzer , keine Polizei = alles Gut !

Ich empfehle jedem bei Gelblicht die Bremse zu betätigen, der Hintermann darf  nicht damit Rechnen das du bei Gelb noch in die Kreuzung einfährst . Kommt es aufgrund deiner Bremsung zum Unfall , hat der Hintermann ein Problem !

Bei Gelb ist das immer so eine Sache , reicht es oder reicht es nicht , Springt die Ampel unmittelbar vor dir auf Rot und es Blitzt bist du bis zu 1 Sekunde 90 Euro + 28,50 Gebühren und ein Punkt los ! Mehr als 1 Sekunde bist du schon mal im Fahrverbot ! Schau mal auf die Uhr wie schnell 1 Sekunde rum ist  !

Gelblicht = BREMSEN

  

Nein. Es passiert Dir gar nichts.

Gelb ist der Vorbote von Rot. Und selbst bei Rot wird eine Verzögerungszeit einberechnet.
Und es kostet auch kein Geld, da keine Ordnungswidrigkeit.

Mach Dir keinen Kopf!

LG, FrlZ

TheGrow  22.05.2016, 03:39

Gelb ist der Vorbote von Rot. Und selbst bei Rot wird eine Verzögerungszeit einberechnet

Das ist falsch. Es gibt keine Verzögerungszeit. Selbst bei unter einer Sekunde Rot, sind schon 90,- Euro, ein Punkt und ein Eintrag als A - Verstoß vorgesehen

Und es kostet auch kein Geld, da keine Ordnungswidrigkeit

Auch das ist falsch. Es liegt sehr wohl eine Ordnungswidrigkeit vor und die kann mit einem Verwarnungsgeld von 10,00 Euro geahndet werden

FrlZett  27.05.2016, 21:54

Habe ich heute gemacht.
Und zwar bei fünf verschiedenen. Weil ich es selbst Wissen wollte.

Die meisten Ampel-Blitzer sind zwischen 1,2 und 1,7 Sekunden getacktet. 1 Sekunde für die Reaktionszeit plus Toleranzbereich der unter anderem der Technik wegen eingeräumt werden muss.

Aber eh alles kein Grund zum Streiten und von daher ist es von meiner Seite aus jetzt gut.

Danke für die Diskussion, hat Spaß gemacht und war lehrreich!

LG, FrlZ

FrlZett  27.05.2016, 02:26

Ruf doch mal einfach bei einem Ordnungsamt an und frag nach!

Schade, dass ein Mensch mit so
einem tollen Namen (Brandon Lee dreht sich im Grab um wenn er Deine Kommentare liest) sich so kleinkariert gibt!

Theorie und Praxis.

Mag Dich trotzdem!
Darfst auch das letzte Wort haben 😊

LG, Frollein Zett

FrankieHH  27.05.2016, 03:01
@FrlZett

Das was TheGrow dort von sich gegeben hat ist nicht kleinkariert, sondern entspricht der geltenden Rechtsprechung.

Kannst Dir zum Thema Rotlichtverstoß den folgenden Link ansehen: http://www.kanzlei-erven.de/rote-ampel-ueberfahren/ 

Dort hat der Rechtsanwalt Thomas Erven folgendes angeführt.

•Ist die Ampel bis zu einer Sekunde rot gewesen, handelt es sich um einen sog. einfachen Rotlichtverstoß der mit einer Geldbuße von 90,00 €, einem Punkt und mit keinem Fahrverbot geahndet wird.

Das ist genau das, was Dir TheGrow die ganze Zeit geschrieben hat. 

Aber vielleicht solltest Du Deinen eigenen Tipp mal befolgen und mal beim Ordnungsamt anrufen und dort mal nachfragen, wenn Du nicht mal der Aussage eines Rechtsanwaltes glaubst.

FrlZett  27.05.2016, 01:09

Und im übrigen hat Rot durchaus eine Verzögerungszeit, meistens 1,5 Sekunden.

TheGrow  27.05.2016, 02:07
@FrlZett

Und im übrigen hat Rot durchaus eine Verzögerungszeit, meistens 1,5 Sekunden

Das kannst mal getrost vergessen.

Bereits ab 0,1 Sekunden Rotlicht liegt ein Rotlichtverstoß vor, der mit einem Bußgeld von 90 € und 1 Punkt geahndet wird.

Und bereits ab 1 Sekunde liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, der mit einem Bußgeld von 200 €, 2 Punkten und einem Fahrverbot von 1 Monat geahndet wird.

Wie bereits angeführt. Selbst wer bei gelb noch in die Kreuzung einfährt, obwohl er noch gefahrlos halten konnte, muss mit einer Ahndung der Ordnungswidrigkeit rechnen.

Die Mindestdauer der Gelbfase beträgt 3 Sekunden. Siehe http://www.welt.de/wirtschaft/article153756944/Wie-lange-ist-eine-Ampel-gelb.html

In diesen 3 Sekunden legt ein PKW bei 50 km/h 14 Meter/Sekunde =  42 Meter in 3 Sekunden zurück.

Bei 50 km/h beträgt der Bremsweg 25 Meter.

Das heißt in der Regel kann ich noch gefahrlos und ohne Vollbremsung anhalten, wenn ich zum Zeitpunkt des Umspringens 30 und mehr Meter von der Haltelinie entfernt bin.

Oder anders ausgedrückt. Bin ich noch 28 Meter von der Kreuzung entfernt, vergeht wenn ich die Haltelinie erreiche noch mindestens 1 Sekunde bis die Ampel auf rot umspringt.

Das bedeutet wiederum, entweder ich kann noch rechtzeitig und gefahrlos anhalten weil ich noch weit genug weg bin oder die Ampel kann nicht auf rot umspringen, weil ich so dicht dran bin, das noch mindestens 1 Sekunde nach erreichen der Haltelinie vergeht, bis die Ampel auf Rot umspringt. In dieser einen Sekunde lege ich wie gesagt 14 Meter bei 50 km/h zurück, sprich ich bin gute drei Wagenlängen über die Haltelinie überweggefahren

FrlZett  27.05.2016, 01:04

Ich hab dich lieb!
Du machst mir Spaß!

FrlZett  27.05.2016, 00:33

Aber grundsätzlich sind wir eh der gleichen Meinung.
Ich habe mich bloß bürgerfreundlicher und kürzer ausgedrückt.
😊

TheGrow  27.05.2016, 00:55
@FrlZett

Das der Fragesteller im konkreten Fall seiner Frage mit keinem Verwarnungsgeld rechnen muss ist unstrittig.

Aber Deine Antwort war auch nicht ganz so individuell, denn die Aussage, dass selbst bei Rot eine "eine Verzögerungszeit einberechnet" wird, war auch ganz pauschal und zudem nicht zutreffend.

Und das ich mit Tatbestandnummern um mich werfe hat einen einfachen Grund. Die Bußgeldstellen erlassen die Bußgeldbescheide anhand des bundeseinheitlichen Tatbestandkataloges des Kraftfahrtbundesamtes unter Angabe der jeweiligen Tatbestandsnummer.

Aber im Bezug auf die Frage sind wir in der Tat der gleichen Meinung.

FrlZett  27.05.2016, 00:26

Werfe Du mal weiter mit Tatbestandsnummern um Dich,
aber bei der Frage ging es nicht um das grundsätzliche überfahren der Gelb-Phase, sondern um einen Unfall zu verhüten.

Ich wüsste nicht, warum ich der Fragestellerin an dieser Stelle Angst machen sollte, dass was nachkommen könnte. Da kommt nix nach. Punkt.

Theorie und Praxis halt.

Ja, Du hast grundsätzlich auch Recht was den Tatbestand an sich betrifft.
Aber in dieser Situation hat die Fragestellerin nichts zu befürchten.

Und darum geht es ja hier, Fragen individuell und nicht pauschalisiert zu beantworten.

LG, FrlZ

FrlZett  26.05.2016, 23:16

Ach echt?
Und wo kann ich Deine Meinung nachlesen?

Ich habe mein Wissen aus dem OWiG und dessen Erläuterungen sowie aktuellen Rechtssprechungen.
Und Du?

TheGrow  26.05.2016, 23:42
@FrlZett

Kannst Du lesen?

Dann lies Dir mal meinen Hauptthread durch.

Dort habe ich sowohl den Paragraphen angeführt in dem steht, dass man bei gelb, vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten muss, wie auch die Tatbestandsnummer des bundeseinheitlichen Tatbestandkatalogs, aus der hervorgeht, dass ein Verstoß dagegen 10,- Euro kostet 

Kannst ja gerne mal bei Google folgenden Suchbegriff inklusive der Anführungszeichen eingeben:

"Tatbestandsnummer: 137006"  

Wenn du über gelb rüberfährst, kostet dich das 15 EUR.

Aber du kannst im Straßenverkehr darauf vertrauen, dass alle Verkehrsteilnehmer, außer Kinder und Hilfsbedürftige, sich verkehrsgerecht verhalten. "Vertrauensgrundsatz"

Wenn der dir hinten rauffährt, ist es sein Fehler, nicht deiner.

rockerholic  20.05.2016, 21:19

Ist mir auch neu. Die Gelbphase ist dafür da, die Kreuzung zu räumen und dafür, dass Nachfolgende auf die kommende Rotphase vorbereitet sind. Springt die Ampel gerade auf Gelb um und man hat keine Möglichkeit sicher anzuhalten, soll man sogar rüber fahren, da man sonst die Verkehrsteilnehmer hinter einen gefährdet.

TheGrow  22.05.2016, 03:59
@rockerholic

Springt die Ampel gerade auf Gelb um und man hat keine Möglichkeit sicher anzuhalten, soll man sogar rüber fahren

Das ist richtig und trifft auch auf die Fragestellung zu, aber grundsätzlich gilt, dass man bereits bei gelb verpflichtet ist anzuhalten, wenn dieses gefahrlos möglich ist.

Die Antwort von Ervo17 ist völlig korrekt.

Ervo17  20.05.2016, 20:47

Was passt dir denn nicht? Kannst du das nicht mal ansatzweise ausformulieren anstatt zu meckern?

TheGrow  22.05.2016, 03:47

Wenn du über gelb rüberfährst, kostet dich das 15 EUR

Fast richtig. Laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatlog sind 5 Euro weniger, sprich der Verstoß kostet nur 10 Euro.

Aber im großen und ganzen ist Deine Antwort natürlich korrekt

kenibora  20.05.2016, 20:44

Tolle und neue Weisheit...woher hast Du sie?

TheGrow  22.05.2016, 03:54
@kenibora

Tolle und neue Weisheit...woher hast Du sie?

Das ist weder toll, noch neu und steht seit Ewigkeiten im § 37 der StVO und zwar im zweiten Absatz und der Nr. 1