Gelbe Ampel überfahren gibt es da jetzt ein Strafe?
Guten tag gutefrage Community
Folgendes, ich bin heute über eine Gelbe Ampel gefahren weil der Fahrer hinter mir nicht den Mindestabstand einhielt und ich wenn ich eine Vollbremsung hingelegt hätte der Typ mir Hinten 100% reingefahren wäre. Meine Frage jetzt kann da noch irgendwas passieren? Ampel Blitzer gibt es glaube ich nicht und wenn dann hätte ich keinen Blitz gesehen.
MFG Blackcopra
12 Antworten
Hallo Blackcopra1994,
die Straßenverkehrsordnung schreibt im Bezug auf Deine Frage folgendes vor:
Auszug aus: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html
§ 37 StVO - Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.
Nr. 1
An Kreuzungen bedeuten:
Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.
- Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.
Der letzte Satz bedeutet, ich muss nur dann anhalten, wenn dieses Gefahrlos möglich ist, was in Deinem Fall ja offensichtlich nicht der Fall war.
Insofern kann da auch nichts nachkommen.
Aber selbst mal angenommen, man würde Dir vorwerfen, dass Du bei gelb nicht angehalten hast, obwohl das gefahrlos möglich war, sehe der Bußgeldbescheid laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt aus:
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Tatbestandsnummer: 137006
Tatvorwurf: Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
Verwarnungsgeld: 10,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Mit Zahlung der 10,00 Euro hätte sich die Angelegenheit erledigt. Insofern würde ich mir gar keine Gedanken machen ob da was kommt.
Im übrigen ist es sehr sehr unwahrscheinlich, dass Dich ein Verkehrsteilnehmer oder die Polizei anzeigt. Und die Blitzer an der Ampel lösen bei gelb noch nicht aus.
Schöne Grüße
TheGrow
bei gelb kannst du entscheiden wenn's da kritisch wird vollgas vorbei, wenn da noch genug Abstand ist (40 meter) anhalten
Dir wird nichts passieren, kein Blitzer , keine Polizei = alles Gut !
Ich empfehle jedem bei Gelblicht die Bremse zu betätigen, der Hintermann darf nicht damit Rechnen das du bei Gelb noch in die Kreuzung einfährst . Kommt es aufgrund deiner Bremsung zum Unfall , hat der Hintermann ein Problem !
Bei Gelb ist das immer so eine Sache , reicht es oder reicht es nicht , Springt die Ampel unmittelbar vor dir auf Rot und es Blitzt bist du bis zu 1 Sekunde 90 Euro + 28,50 Gebühren und ein Punkt los ! Mehr als 1 Sekunde bist du schon mal im Fahrverbot ! Schau mal auf die Uhr wie schnell 1 Sekunde rum ist !
Gelblicht = BREMSEN
Nein. Es passiert Dir gar nichts.
Gelb ist der Vorbote von Rot. Und selbst bei Rot wird eine Verzögerungszeit einberechnet.
Und es kostet auch kein Geld, da keine Ordnungswidrigkeit.
Mach Dir keinen Kopf!
LG, FrlZ
Gelb ist der Vorbote von Rot. Und selbst bei Rot wird eine Verzögerungszeit einberechnet
Das ist falsch. Es gibt keine Verzögerungszeit. Selbst bei unter einer Sekunde Rot, sind schon 90,- Euro, ein Punkt und ein Eintrag als A - Verstoß vorgesehen
Und es kostet auch kein Geld, da keine Ordnungswidrigkeit
Auch das ist falsch. Es liegt sehr wohl eine Ordnungswidrigkeit vor und die kann mit einem Verwarnungsgeld von 10,00 Euro geahndet werden
Habe ich heute gemacht.
Und zwar bei fünf verschiedenen. Weil ich es selbst Wissen wollte.
Die meisten Ampel-Blitzer sind zwischen 1,2 und 1,7 Sekunden getacktet. 1 Sekunde für die Reaktionszeit plus Toleranzbereich der unter anderem der Technik wegen eingeräumt werden muss.
Aber eh alles kein Grund zum Streiten und von daher ist es von meiner Seite aus jetzt gut.
Danke für die Diskussion, hat Spaß gemacht und war lehrreich!
LG, FrlZ
Das was TheGrow dort von sich gegeben hat ist nicht kleinkariert, sondern entspricht der geltenden Rechtsprechung.
Kannst Dir zum Thema Rotlichtverstoß den folgenden Link ansehen: http://www.kanzlei-erven.de/rote-ampel-ueberfahren/
Dort hat der Rechtsanwalt Thomas Erven folgendes angeführt.
•Ist die Ampel bis zu einer Sekunde rot gewesen, handelt es sich um einen sog. einfachen Rotlichtverstoß der mit einer Geldbuße von 90,00 €, einem Punkt und mit keinem Fahrverbot geahndet wird.
Das ist genau das, was Dir TheGrow die ganze Zeit geschrieben hat.
Aber vielleicht solltest Du Deinen eigenen Tipp mal befolgen und mal beim Ordnungsamt anrufen und dort mal nachfragen, wenn Du nicht mal der Aussage eines Rechtsanwaltes glaubst.
Und im übrigen hat Rot durchaus eine Verzögerungszeit, meistens 1,5 Sekunden.
Und im übrigen hat Rot durchaus eine Verzögerungszeit, meistens 1,5 Sekunden
Das kannst mal getrost vergessen.
Bereits ab 0,1 Sekunden Rotlicht liegt ein Rotlichtverstoß vor, der mit einem Bußgeld von 90 € und 1 Punkt geahndet wird.
Und bereits ab 1 Sekunde liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, der mit einem Bußgeld von 200 €, 2 Punkten und einem Fahrverbot von 1 Monat geahndet wird.
Wie bereits angeführt. Selbst wer bei gelb noch in die Kreuzung einfährt, obwohl er noch gefahrlos halten konnte, muss mit einer Ahndung der Ordnungswidrigkeit rechnen.
Die Mindestdauer der Gelbfase beträgt 3 Sekunden. Siehe http://www.welt.de/wirtschaft/article153756944/Wie-lange-ist-eine-Ampel-gelb.html
In diesen 3 Sekunden legt ein PKW bei 50 km/h 14 Meter/Sekunde = 42 Meter in 3 Sekunden zurück.
Bei 50 km/h beträgt der Bremsweg 25 Meter.
Das heißt in der Regel kann ich noch gefahrlos und ohne Vollbremsung anhalten, wenn ich zum Zeitpunkt des Umspringens 30 und mehr Meter von der Haltelinie entfernt bin.
Oder anders ausgedrückt. Bin ich noch 28 Meter von der Kreuzung entfernt, vergeht wenn ich die Haltelinie erreiche noch mindestens 1 Sekunde bis die Ampel auf rot umspringt.
Das bedeutet wiederum, entweder ich kann noch rechtzeitig und gefahrlos anhalten weil ich noch weit genug weg bin oder die Ampel kann nicht auf rot umspringen, weil ich so dicht dran bin, das noch mindestens 1 Sekunde nach erreichen der Haltelinie vergeht, bis die Ampel auf Rot umspringt. In dieser einen Sekunde lege ich wie gesagt 14 Meter bei 50 km/h zurück, sprich ich bin gute drei Wagenlängen über die Haltelinie überweggefahren
Ich hab dich lieb!
Du machst mir Spaß!
Aber grundsätzlich sind wir eh der gleichen Meinung.
Ich habe mich bloß bürgerfreundlicher und kürzer ausgedrückt.
😊
Das der Fragesteller im konkreten Fall seiner Frage mit keinem Verwarnungsgeld rechnen muss ist unstrittig.
Aber Deine Antwort war auch nicht ganz so individuell, denn die Aussage, dass selbst bei Rot eine "eine Verzögerungszeit einberechnet" wird, war auch ganz pauschal und zudem nicht zutreffend.
Und das ich mit Tatbestandnummern um mich werfe hat einen einfachen Grund. Die Bußgeldstellen erlassen die Bußgeldbescheide anhand des bundeseinheitlichen Tatbestandkataloges des Kraftfahrtbundesamtes unter Angabe der jeweiligen Tatbestandsnummer.
Aber im Bezug auf die Frage sind wir in der Tat der gleichen Meinung.
Werfe Du mal weiter mit Tatbestandsnummern um Dich,
aber bei der Frage ging es nicht um das grundsätzliche überfahren der Gelb-Phase, sondern um einen Unfall zu verhüten.
Ich wüsste nicht, warum ich der Fragestellerin an dieser Stelle Angst machen sollte, dass was nachkommen könnte. Da kommt nix nach. Punkt.
Theorie und Praxis halt.
Ja, Du hast grundsätzlich auch Recht was den Tatbestand an sich betrifft.
Aber in dieser Situation hat die Fragestellerin nichts zu befürchten.
Und darum geht es ja hier, Fragen individuell und nicht pauschalisiert zu beantworten.
LG, FrlZ
Ach echt?
Und wo kann ich Deine Meinung nachlesen?
Ich habe mein Wissen aus dem OWiG und dessen Erläuterungen sowie aktuellen Rechtssprechungen.
Und Du?
Kannst Du lesen?
Dann lies Dir mal meinen Hauptthread durch.
Dort habe ich sowohl den Paragraphen angeführt in dem steht, dass man bei gelb, vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten muss, wie auch die Tatbestandsnummer des bundeseinheitlichen Tatbestandkatalogs, aus der hervorgeht, dass ein Verstoß dagegen 10,- Euro kostet
Kannst ja gerne mal bei Google folgenden Suchbegriff inklusive der Anführungszeichen eingeben:
"Tatbestandsnummer: 137006"
Wenn du über gelb rüberfährst, kostet dich das 15 EUR.
Aber du kannst im Straßenverkehr darauf vertrauen, dass alle Verkehrsteilnehmer, außer Kinder und Hilfsbedürftige, sich verkehrsgerecht verhalten. "Vertrauensgrundsatz"
Wenn der dir hinten rauffährt, ist es sein Fehler, nicht deiner.
Ist mir auch neu. Die Gelbphase ist dafür da, die Kreuzung zu räumen und dafür, dass Nachfolgende auf die kommende Rotphase vorbereitet sind. Springt die Ampel gerade auf Gelb um und man hat keine Möglichkeit sicher anzuhalten, soll man sogar rüber fahren, da man sonst die Verkehrsteilnehmer hinter einen gefährdet.
Springt die Ampel gerade auf Gelb um und man hat keine Möglichkeit sicher anzuhalten, soll man sogar rüber fahren
Das ist richtig und trifft auch auf die Fragestellung zu, aber grundsätzlich gilt, dass man bereits bei gelb verpflichtet ist anzuhalten, wenn dieses gefahrlos möglich ist.
Die Antwort von Ervo17 ist völlig korrekt.
Was passt dir denn nicht? Kannst du das nicht mal ansatzweise ausformulieren anstatt zu meckern?
Wenn du über gelb rüberfährst, kostet dich das 15 EUR
Fast richtig. Laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatlog sind 5 Euro weniger, sprich der Verstoß kostet nur 10 Euro.
Aber im großen und ganzen ist Deine Antwort natürlich korrekt
Tolle und neue Weisheit...woher hast Du sie?
Tolle und neue Weisheit...woher hast Du sie?
Das ist weder toll, noch neu und steht seit Ewigkeiten im § 37 der StVO und zwar im zweiten Absatz und der Nr. 1
Ruf doch mal einfach bei einem Ordnungsamt an und frag nach!
Schade, dass ein Mensch mit so
einem tollen Namen (Brandon Lee dreht sich im Grab um wenn er Deine Kommentare liest) sich so kleinkariert gibt!
Theorie und Praxis.
Mag Dich trotzdem!
Darfst auch das letzte Wort haben 😊
LG, Frollein Zett