Schuld am Autounfall, muss ich jetzt meiner Versicherung Bescheid geben?

10 Antworten

Du hast einen Unfall gehabt. Der Unfallhergang ist anscheinend klar, es war deine Schuld. D.h. die Haftpflichtversicherung deines Fahrzeuges muss den Schaden des Gegners bezahlen.
Du musst nun unverzüglich die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges informieren. Die wird sich dann mit dem Unfallgegner auseinandersetzen und den Schaden bezahlen. Wenn du nichts meldest, dann kommt bei der Versicherung die Meldung deines Gegners an, die Versicherung weiß noch von nichts, usw usw ... Das dauert dann ewig. Das kann nur zu deinem Nachteil sein.
Da die Polizei nicht da war, hast du probezeitmäßig nichts zu befürchten. Geht die Sache jedoch vor Gericht, weil deine Versicherung nicht Bescheid weiß und sich gerichtsmäßig 'wehrt', dann bekommt auch die Führerscheinstelle Kenntnis davon und es kann zu Ärger für dich kommen.
Das erste bei einem Unfall ist immer, die Versicherung zu informieren.

DerFanta  18.09.2012, 18:47

Auch wenn ich Dir zustimme, dass NiicoleeKatar den Vorfall ihrer Versicherung melden soll, teile ich Deine Meinung nicht zur Gänze.

Es ist durchaus ein Unterschied, ob ich meine Versicherung den Schaden regulieren lasse (so von Dir beschrieben) oder sie nur über den Unfall in Kenntnis setze, da ich mit Zustimmung des Geschädigten den kleinen Fremdschaden privat begleiche.

NiicoleeKatar 
Beitragsersteller
 18.09.2012, 12:47

Danke! Bist mir eine große Hilfe, dann muss ich das unbedingt heute schnell erledigen!

Hallo, ich bin selber Versicherungsmakler. Du solltest unbedingt jeden Unfall mit Fremdschaden deiner Versicherung melden. Frage: hast du einen Versich.-Vertreter oder eine Direktversicherung? Im ersten Fall gehe einfach mal zu dem und erzähle von deinem Mißgeschick, im zweiten Fall ganz einfach anrufen und den Schaden melden. Die Gesellschaft oder der Vertreter stellen dir dann schon die entsprechenden Fragen. Keine Angst: die Tatsache, dass du einen Unfall meldest, hat zunächst noch keine Konsequenzen. Die kommen allenfalls erst dann, wenn du eine Rechnung einreichst. Wenn der Schaden am gegnerischen Auto nicht zu hoch ist, dann empfehle ich, den aus eigener Tasche zu bezahlen. Dann ist es für deine Versicherung so, als ob nichts geschehen wäre. Dein Vertreter oder auch die Gesellschaft kann dir jederzeit sagen, bis zu welcher Höhe es für dich vorteilhafter ist, den gegnerischen Schaden selbst zu bezahlen. Du kannst deine Gesellschaft den Schaden auch zunächst mal bezahlen lassen - anschließend hast du immer noch ein halbes Jahr Zeit, den Rechnungsbetrag an die Versicherung zu überweisen. Hoffentlich konnte ich dir helfen.

NiicoleeKatar 
Beitragsersteller
 18.09.2012, 12:50

Vielen Dank für deine Hilfe :)

Bin echt dankbar :)

NiicoleeKatar 
Beitragsersteller
 18.09.2012, 13:49
@NiicoleeKatar

Ich hätte da noch eine Frage :/

Habe den Unfall jetzt bei meiner Versicherung auf meinen Namen gemeldet. Doch die Versicherung kann den anderen Beteiligten nicht finden und wir müssen jetzt warten bis er den Unfall meldet.

Was ist wenn er sich nicht meldet? und was für eine Strafe kriege ich?

Bin in der Probezeit und habe nie einen Unfall oder andere Strafen bekommen und die Polizei war am Ort nicht da. Kommt da überhaupt eine Verlängerung der Probezeit oder anderes?

DerFanta  18.09.2012, 18:56
@NiicoleeKatar

Wenn Du mit dem Geschädigten ausgemacht habt, dass Du den Schaden privat begleichst, sage das auch so zu Deiner Versicherung, denn dann passiert der Versicherungspolice zunächst gar nichts - eine Zahlung durch die Versicherung ist ja auch nicht in Sicht. Wenn hingegen klar abgesprochen war, dass es über die Kfz-Versicherung laufen soll, wird Dein Versicherer aktiv auf Rückmeldung warten. Und auch wenn sich der Geschädigte nicht mehr vor Jahrresende meldet, wird der Versicherungsbeitrag ansteigen, denn die Versicherung muss ja nach Aktenlage davon ausgehen, dass da noch was kommt - "Rückstellungen bilden" ist der Fachterminus dafür.

Was Deinen Rotlichtverstoß angeht: Deine Kfz-Versicherung ist kein Erfüllungsgehilfe der Polizei! Anders wäre es bspw. bei Trunkenheit oder Verletzten, aber da ihr den Unfall nicht selbst bei der Polizei angezeigt habt, erfährt die Polizei nie von Deinem Verstoß, und es kommt nie zu einer Probezeitverlängerung.

Den Schaden nusst Du gleich melden. Wenn Du ihn selber zahlst, weil er so gering ist, dann hat das versicherungstechnisch keine Konsequenzen - auch wenn die Versicherung weiß. dass Du einen Unfall gebaut hast. Das macht gar nichts!

Also Ihr werdet ja sicher eure Nummern getauscht haben.

Ich geh mal davon aus es gab keinen Personenschaden.

Ich würde auf jedenfall bei dem Herrn/Frau nochmal anrufen und das mit Ihm abklären, wie er das jetzt handhabt bzw wie groß der Schaden an seinem Auto ist.

Wenn es sich wirklich nur um einen geringen Betrag handelt lässt er vielleicht mit sich reden, du bezahlst auf jedenfall die Reperatur (sowieso klar wenn du Schuld warst), dafür steigen aber deine Prozente bei der Versicherung nicht.

Muss man halt mal gegenrechnen.

Allerdings würde ich ab einer gewissen Höhe auch selbst über die Versicherung gehen wollen, nicht das dir dann ein Strick daraus gedreht wird, da er wahrscheinlich über die Versicherung mehr Geld bekommen würde als wenn man das untereinander ausmacht.

Hoffe ich konnte helfen viel Glück :)

NiicoleeKatar 
Beitragsersteller
 18.09.2012, 00:00

Vielen Dank für deine Antwort auf meine Frage!

Ich muss ganz ehrlich sein, der Herr der mir rein gefahren ist (aber nur weil ich eine rote Ampel übersehn habe) war bisschen verplant. Er konnte mir seine Nummer nicht geben, weil er die auch nicht auswendig konnte.

Habe nur seine Adresse. Das Auto ist auch von meinem Dady, doch ich bin auch auf dem Auto versichert.

Ich bin auch noch in der Probezeit, aber da die Polizei nicht gekommen ist, wird meine Probezeit doch nicht verlängert oder? :/

WhiteDragon123  18.09.2012, 00:11
@NiicoleeKatar

Was heißt du bist auf das Auto versichert, ist der Wagen auf dich Zugelassen ?

Also stehst du im Fahrzeugschein/brief als Halter, dann wird sich deinen Probezeit verlägern wenn die Versicherung das zahlt.

Wenn nicht kann man das normal umgehen weil die evtl. Briefe sowieso an den Halter der Fahrzeuges gehen, also deinen Vater.

Ja gut, wenn er nicht all zu weit weg wohnt würde ich sagen du solltest vorbeifahren, sonst würde ichs in dem Fall doch lieber melden weil er hat deine Daten, und wenns dann heißt ja du hast nichts gemacht dann stehste natürlich blöd da.

Quasi nichtstun kann zwar gutgehen tuts aber in den allermeisten Fällen nicht, der Herr will ja auch nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben. Also ruft er dich bestenfalls an oder meldet es einfach seiner Versicherung.

Achja und Probezeitverlängerung is kein Weltuntergang, hatte ich auch wegen Abstandsverstoß^^. Die Zeit geht schon auch irgendwann rum ;)

NiicoleeKatar 
Beitragsersteller
 18.09.2012, 00:15
@WhiteDragon123

Der Halter ist mein Vater und ich bin auch auf das Auto versichert, also Zugelassen, als zweite Fahrerin.

Also wird auch trozdem meine Probezeit ohne Polizei verlängert? Durch die Versicherung?...

WhiteDragon123  18.09.2012, 00:22
@NiicoleeKatar

Naja solange dein Vater im Fahrzeugschein/brief als Halter steht, wird er auch als erstes von evtl Versicherungen angeschrieben zu dem Unfall.

Ihr könnt ja nicht beide gleichzeitig mit dem Auto gefahren sein also wird als erstes der Halter belangt.

Du bist ja dann Quasi nur in der Versicherung mit drin, das du das Auto fahren darfst und dabei versichert bist.

Solange jetzt niemand expliziet sagt das du den Unfall gebaut hast, kann dann Vater die Schuld auf sich nehmen und deine Probezeit bleibt so wie sie ist.

NiicoleeKatar 
Beitragsersteller
 18.09.2012, 00:24
@WhiteDragon123

Okay vielen, vielen Dank für deine Hilfe :)

DerFanta  18.09.2012, 18:39
@WhiteDragon123

Die Frage nach dem Fahrer zum Unfallzeitpunkt wird sicher gestellt werden, und dann sollte man in keinem Fall die Unwahrheit sagen!

Außerdem ist die Kfz-Versicherung kein Erfüllungsgehilfe der Polizei. Wenn ihr also dern Unfall nicht selbst bei der Polizei angezeigt habt, erfährt die Polizei nie von Deinem Verstoß, und es kommt nie zu einer Probezeitverlängerung.

Eine polizeiliche Meldung ist im beschriebenen Fall auch gar nicht notwendig für die Regulierung durch die Versicherung.

WhiteDragon123  19.09.2012, 04:06
@DerFanta

Wie ich schon sagte solange niemand explizit auf die Idee kommt Sie könnte den Schaden verursacht haben. Damit war natürlich auch die Versicherung gemeint. Lügen sollte man dann natürlich nicht. Sry wenn das etwas unklar rausgekommen ist.

Zu zweiterem, die Informationen zur Probezeitverlängerung beziehe ich aus dem Fall eines guten Freundes (ziemlich gleicher Fall allerdings nur ein Lackschaden). Ging über die Versicherung und ein paar Wochen später trudelte plötzlich auch ein Brief ein wo Ihm die Probezeitverlängerung verkündet wurde.

Aber danke schonmal für deine Korrekturen, ich bin halt auch kein Spezialist auf diesem Thema und wollte nur einen Rat dazu geben.

DerFanta  19.09.2012, 22:48
@WhiteDragon123

Hi WhiteDragon123,

Deine Antwort ist ja auch prinzipiell gut, und NiicoleeKatar hilft sie sicher weiter. Und mein Kommentar war, wie Du gut erkannt hast, auch als Ergänzung bzw. Klarstellung gemeint. Mache weiter so, denn genau für die Antwortvielfalt, wie sie sich bspw. bei dieser Frage ergab, ist gutefrage.net ja auch da!

wenn du schuld warst muß du das unverzüglich deiner versicherung melden,es könnte sonst großen ärger auf dich zukommen.dein auto kannst du ja zu reperatur geben,den schaden muß du ja selber tragen es sei du bist vollkasko versichert.

NiicoleeKatar 
Beitragsersteller
 18.09.2012, 00:02

Danke für deine Antwort :)

Leider habe ich nur Teilkasko :/ Mir wurde gesagt ich könnte warten bis ein Brief kommt, aber war mir trotzdem unsicher und wollte hier nochmal nach Fragen. Also bei der Verischerung auf jeden Fall melden. Alles klar :)

Danke

Franticek  18.09.2012, 01:07
@NiicoleeKatar

Die Teilkasko ist etwas ganz anderes. Du musst den Unfall schnellstens bei deiner Kfz-Haftpflicht melden. Die ist nämlich zuständig für den Schaden beim anderen.