Autounfall: Privat klären oder Versicherung?

15 Antworten

Ich würde da bei deinem Versicherungsmench anrufen und den Schaden melden. Dann hast du deine Mitwirkungspflicht erfüllt.

Ob du dann das von der Versicherung regulieren lassen willst oder nicht kannst du immer noch entscheiden. Auch nachdem der Schaden reguliert wurde kannst du den noch immer "zurückkaufen" und selber bezahlen.

Näheres erklärt dir dein Versicherungsmensch.

IMMER der Versicherung melden! Du hast dann immer noch die Möglichkeit, den Schaden selbst zu regulieren, das bietet die Versicherung von sich aus an. Insbesondere dann, wenn die "steigenden Prozente" teurer als der Schaden wären.

Was hingegen nicht geht, ist, nach Vorliegen des Kostenvoranschlags dann doch noch die Versicherung einzubeziehen, also erst verspätet zu melden, weil es doch teurer als gedacht wird. In dem Fall zieht sich die Versicherung dann komplett raus.

Also ruf am besten jetzt gleich bei der Versicherung an und melde den Schaden. Dafür brauchst du auch keine genauen Daten des Unfallgegners, das Kennzeichen reicht. Weiterer Vorteil: sollte es zu irgendwelchen unberechtigten Ansprüchen kommen, wehrt die Versicherung diese für dich direkt ab!

slnh0 
Beitragsersteller
 06.03.2020, 09:17

Okay, danke! Ich werde es jetzt meiner Versicherung melden. Sollte ich davor den Unfallbeteiligten anrufen und sagen, dass ich es doch über die Versicherung klären will? Oder übernimmt das meine Versicherung?

Antitroll1234  06.03.2020, 09:21
@slnh0

Nein, Du teilst der Versicherung erstmal nur mit das Du ein Unfall verursacht hast und bisher Du und der Geschädigte dies versucht so zu klären.

Du hast dann deine Pflicht erfüllt und den Unfall deiner Versicherung schon mal gemeldet, für den Fall das ihr den Schaden dann doch über die Versicherung reguliert.

Natürlich solltet ihr das von eurer Versicherung klären lassen. Das sind locker 1000+€ an Schaden, da macht eine Selbstregulierung mit Sicherheit keinen Sinn. Und wenn doch, dann könnt ihr das HINTERHER immer noch tun.

Ich empfehle grundsätzlich jeden Haftpflichtfall der Versicherung zu melden.

Dies hat den Vorteil, dass - wenn die Gegenseite DOCH noch überhöhte oder unbegründete Forderungen stellt - sich ein professioneller Schadensachbearbeiter darum kümmert.

Sind die Forderungen dagegen so gering wie erwartet, kann man den Schaden immer noch nach 6 Monaten (bei manchen Versicherern sogar noch deutlich später) zurückkaufen, um die Hochstufung des Vertrages zu vermeiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
slnh0 
Beitragsersteller
 06.03.2020, 09:18

Okay, danke! Ich werde es jetzt meiner Versicherung melden. Sollte ich davor den Unfallbeteiligten anrufen und sagen, dass ich es doch über die Versicherung klären will? Oder übernimmt das meine Versicherung?

Auf alle Fälle Versicherung informieren, der Geschädigte kann sich auch direkt an eure Versicherung wenden.

Und der Schaden wird höher liegen als ihr vermutet bei fachgerechter Reparatur.

slnh0 
Beitragsersteller
 06.03.2020, 09:19

Okay, danke! Ich werde es jetzt meiner Versicherung melden. Sollte ich davor den Unfallbeteiligten anrufen und sagen, dass ich es doch über die Versicherung klären will? Oder übernimmt das meine Versicherung?