Muss ich ein Formular der gegn. Versicherung ausfüllen?

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Mit dem internen Teilungsabkommen ist eine Vereinbarung der Versicherungsunternehmen gemeint, die diese miteinander getroffen haben, um Rückversicherungskosten zu minimieren. (Beide Versicherer teilen sich intern die Schadenkosten, davon merkst Du als Geschädigter aber nichts und hast keinerlei Nachteil daraus.) Keinesfalls geht es dabei darum, Dir eine Teilschuld zu geben. Du bist nicht verpflichtet, diese Angaben zu machen, es würde dem Versicherer aber die Arbeit erleichtern. Letzten Endes bekommt er die benötigten Angaben auch über den Gesamtverband GDV von Deinem Versicherer.

Hallo Tiger;

Die Versicherung erwähnt in Ihrem Schreiben ein "internes Teilungsabkommen". Das heißt nichts anderes, als daß die Versicherungsgesellschaft in Erwägung zieht, eine Teilschuld zu erwirken. Das ist normalerweise der Fall, wenn die Angaben zum Unfallhergang strittig sind. Hattest du denn der Gegnerischen Versicherung bereits den Unfallhergang geschildert (mündlich oder Schriftlich) ? Wenn nein, hat dein Unfallgegner möglicherweise ausgesagt, du seist an dem Unfall Schuld. In diesem Fall Prüft die Versicherungsgesellschaft anhand der Unterschiedlichen Aussagen eine mögliche Teilschuld. Um deine Version möglichst genau beurteilen zu können, haben sie dir einen Fragebogen ausgehändigt, in dem du den Unfall genau schildern sollst. Laut Gesetz bist du nun erstmal Verpflichtet, zur Aufklärung der Schadenssache beizutragen- eben mit deiner Aussage. Daß aber im Ersten Schreiben bereits ein Teilungsabkommen erwähnt wird, ist mir neu. Daher mein Tip: Geh damit zum Versicherungsfachmann deines Vertrauens (solltest du haben, außer, du bist bei einer online-Versicherung), der sagt dir, was du unternehmen mußt.

Lg Micha

fairBerater  16.09.2010, 21:49

@saftnase: Du bist hier auf dem Holzweg...

Tiger1989 
Beitragsersteller
 16.09.2010, 19:15

Nene in dem Formular gehts nicht um den Unfallhergang selber, sondern die wollen wissen wie mein auto versichert ist, und bei wem und ob es geleast ist. Die Schuldfrage ist eindeutig geklärt worden. Ich wüsste nur gern ob ich das Formular zurücksenden muss, denn die Werkstatt und der Gutachter werden sich mit der rechnung persönlich an die versicherung wenden und ich habe gestern einen brief an die versicherung losgeschickt in dem ich die erstattung der entstandenen wertminderung fordere.

teile denen einfach diese Tatsache telefonisch mit und gleichfalls, dass Du mit ihnen nichts zu tun hast und sie sich an die Werkstatt wenden sollen.

Sofern du unschuldig in dem Unfall warst, muss die gegnerische Versicherung alle Kosten für Gutachter und auch Anwalt tragen.

Gehe daher am besten direkt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, der macht den ganzen Papierkram für dich.

Nicht das ich wüsste.

Die sollen sich ihre Auskünfte bei ihrem Versicherungsnehmer holen.

Aber rufe mal Deine Versicherung an und frage, was das soll.

Hört sich an, als wollen die Dir Kosten aufdrücken.