Autounfall wer sucht die Werkstatt aus?
Angenommen man baut einen Unfall mit einem Auto z.B. BMW oder Mercedes, hat der Geschädigte dann das Recht, sein Auto bei Mercedes oder BMW reparieren zu lassen oder darf der Unfall-Verursacher die Werkstatt aussuchen?
9 Antworten
Der Geschädigte darf entscheiden, wer seinen Wagen begutachtet und wer seinen Wagen repariert.
Als Geschädigter darfst du dir die Werkstatt aussuchen. Anders ist das gegebenenfalls bei einem Vollkaskoschaden, da es bei einigen Gesellschaften eine Werkstattbindung gibt.
Du kannst den Wagen bei der Werkstatt deiner Wahl reparieren lassen, der Unfall-Verursacher hat da überhaupt kein Mitspracherecht.
Ganz so einfach, wie es hier in den bisherigen Antworten dargestellt wird, ist es nicht. Der Geschädigte hat zwar einen Anspruch auf fachmännische Reparatur, gleichwohl unterliegt er jedoch der sogenannten Schadensminderungspflicht, aufgrund derer er sich auf eine günstigere Werkstatt verweisen lassen muss, sofern ihm das zumutbar ist.
Und alleine diese Zumutbarkeit entscheidet darüber, ob der Geschädigte sich auf eine günstigere Werkstatt verweisen lassen muss oder ob er auf der Reparatur in einer Markenwerkstatt bestehen kann.
Weitere Einzelheiten hierzu kann man unter folgendem Link nachlesen:
http://www.schadenfixblog.de/werkstattwahl-bgh-vw-entscheidung/
Das heisst aber nicht, dass der Unfallverursacher die Werkstatt aussucht. Das betrifft nur, wenn der Schaden bei einer Versicherung geltend gemacht wird, DIESE dann eine günstigere Reparaturwerkstatt vorschlägt und die Reparatur dort auch tatsächlich gleichwertig ist. Man muss sich als Geschädigter aber, mal überspitzt ausgedrückt, nocht auf eine Hinterhofwerkstatt verweisen lassen als Erstaz für eine Fachwerkstatt.
Der Geschädigte sucht die Werkstatt aus