Kann man nach einem Autounfall das Einigungsprotokoll wiederrufen?
Hey,
ich habe das Problem das ich vor kurzem einen kleinen Autounfall hatte (meine schuld).
Wir haben uns zuerst darauf geeinigt dies ohne die Versicherung zu regeln und haben kurzer hand darauf einen Einigungsprotokoll inkl. zahlungssumme/-frist/ Art und weise usw. geregelt .. nun würde ich das doch lieber über die Versicherung regeln lassen. Muss ich nun extra wieder ein Formular anfertigen das ich diesen Einigungsprotokoll wiederrufe oder kann ich dies ohne weiteres einfach dann über die Versicherung regeln lassen ?
gruß
3 Antworten
Sprich doch erstmal mit dem Unfallgegner... wenn ihr das schon so genial mit einem Ereignisprotokoll organisiert habt, lässt er sich auch sicherlich auf deinen Widerruf ein. Letzendlich möchte er seinen Schaden nur behoben haben - ob du das selbst zahlst oder die Versicherung, ist ihm Wumme.
ein solches Schuldeingeständnis sollte man vermeiden. Das sagen auch Versicherer. Die Polizei kann ein Bußgeld ausstellen beim Verursacher.
Es gibt im BGB wohl sog. Irrtümer nach §§ 119 & ficht dann das Protokoll an. Wird aber schwierig
Du hättest deine Versicherung unter Vorbehalt, dass selbst zu zahlen, informieren müssen.
Wenn da schon zu viel Zeit seit dem Unfall vergangen ist, können die die Leistung verweigern/einschränken. (steht im Kleingedruckten)