Autounfall - selber nicht schuld - muß ich das meiner Versicherung melden?
Hallo noch mal
habe noch eine kleine Frage zu dem Unfall letzte Nacht.
Kurz für alle die es noch nicht wissen. Uns ist gestern Nacht jemand ins parkende Auto gefahren.
Muß ich das nun auch unserer Versicherung melden? Ich würde ja sagen, aber frage mich auch, warum eigentlich???
13 Antworten
Weil es in Deinem Versicherungsvertrag steht! Vielleicht versucht der Verursacher noch im Nachhinein, Dich mitverantwortlich zu machen. Dann wehrt Deine Versicherung unberechtigte Ansprüche ab.
Unser Auto war korrekt geparkt, ja.
Auch bei scheinbar eindeutigen Schuldverhältnisse gehen häufig Verkehrsunfälle vor Gericht und die Schuldfrage wird dann dort geklärt. Nicht immer ist dann eine erstmal eindeutige Schuldfrage dann noch eindeutig. Viel kommt es noch zu einer Mitschuld. Daher steht in den AKB Folgendes: Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.
Ahhhhhh. Danke. Eine gute plausible Erklärung.
Habe nun die Versicherung informiert. Diese meinte aber, das ich das nicht hätte machen müssen, da ich ja keinerlei Ansprüche an sie stellen würde. Nur um allen Diskussionen somit mal ein Ende zu bereiten.
Danke Euch allen für die Tips, ob richtig oder falsch, sie waren ja alle gut gemeint hoffe ich.
Schöne sonnige Woche für alle.
Mit "JA" liegst Du völlig richtig, auch fremdverursachte - also ggf. von anderer Seite zu regulierende Schäden - sind besser deiner Versicherung zu melden; jedenfalls wenn Du deine Rechtsansprüche nicht versehentlich mindern oder gar abtreten willst. Das hängt damit zusammen, daß Versicherer sich im Falle einer Schadensregulierung untereinander auch abstimmen bzw. (was für dich wichtiger ist) die eine der anderen "Dampf" machen kann, deine Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Eigentlich funktioniert das Versicherungs-Leistungs-Recht ganz einfach dem vernünftigen Menschenverstande nach: wenn ein anderer den Schaden versehentlich oder einfach fahrlässig verursachte, so leistet seine Haftpflichtversicherung. Bei Verursachung als Person regelmäßig die Privathaftpflicht (VORSICHT: die muß nicht ein jeder haben, weshalb man sich vor freilaufenden Hunden in Acht zu nehmen hat) oder aber Kraft seiner Fahrzeugs, dann leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung, solange der Schaden nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht wurde. Nun gibt es bei Kfz-Schäden auch solche aus Fahrerflucht oder Verursacher unbekannt. Dann würde je nach dem, um was für einen Schaden es sich konkret handelt, u.U. auch deine Kfz-Voll- oder Teilkasko leisten (so vorhanden). Es lohnt sich - und diesen Service verzichten leider viele Versicherte - immer, in solchem Falle seinen persönlichen Versicherungsbetreuer an den Platz zu bestellen (Name steht oben rechts in deiner Police bzw. dem Anschreiben dazu). Der soll nämlich nicht nur die Abschlußprovision und Bestandspflegeprovisionen kassieren, sondern steht auch für eine Schadensregulierung zur Seite. Das vergessen eben viele, da alles mit Versicherungen überhaupt recht trockener Stoff ist und kaum einmal durchgelesen wird. Kurzum: RUF ihn/sie AN! Und laß dir die Vorgehensweise erklären bzw. im Falle guter Betreuungsleistung abnehmen. So geht das!
Du solltest es deiner Versicherung melden, da Du damit ggf. Ansprüche auch über sie sichern kannst. Schadensersatzleistungen wegen unbekannter Verursacher sind in Kasko-Versicherungsschutz eingeschlossen. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers leistet nur, sofern dieser auch bekannt ist. Aber selbst dann kann es dir helfen, mit deiner eigenen Versicherung hier vorzugehen, um schneller ans Geld (die Regulierung des Schadens) zu kommen. Ruf einfach den zuständigen Verteter deiner Versicherung an; er sollte dir weiterhelfen.
Habe nun die Versicherung informiert. Diese meinte aber, das ich das nicht hätte machen müssen, da ich ja keinerlei Ansprüche an sie stellen würde. Nur um allen Diskussionen somit mal ein Ende zu bereiten.
Danke Euch allen für die Tips, ob richtig oder falsch, sie waren ja alle gut gemeint hoffe ich.
Schöne sonnige Woche für alle.
Auf jeden Fall. Jedes Ereignis musst du deiner Versicherung melden, das ist so in deinen Versicherungsbedingungen hinterlegt.
Habe nun die Versicherung informiert. Diese meinte aber, das ich das nicht hätte machen müssen, da ich ja keinerlei Ansprüche an sie stellen würde. Nur um allen Diskussionen somit mal ein Ende zu bereiten.
Danke Euch allen für die Tips, ob richtig oder falsch, sie waren ja alle gut gemeint hoffe ich.
Schöne sonnige Woche für alle.
Wo steht so was im Vertrag? Das mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche ist ja ok. Aber das melden, wenn eindeutig Schuld der Gegenseit, nee.Die Lage ist doch klar? Euer Auto war doch vorschriftsmäßig geparkt?