Autounfall Schadensregulierung Totalschaden Restwertverkauf selbst geregelt kann das Probleme mit der Versicherung des Verursachers geben?
Guten Abend liebe Community.
Meine Frage ist ob das Probleme geben kann ob die andere Versicherung bezahlt wenn man sein Fahrzeug durch die Restwertbörse laufen lässt (durch/bei einem Vertragshändler des Herstellers) und ihn selbst verkauft bevor die Versicherung des Verursachers dies tun konnte? Also ob die dann den Rest des Wiederbeschaffungswertes zahlen müssen oder ob die sich selbst ein Angebot noch einholen dürfen und davon dann nur den Rest bezahlen obwohl das Auto schon verkauft ist? Vielleicht noch als eckpunkt ich habe keine Teilschuld bekommen der andere ist zu 100% schuld.
4 Antworten
Im Grunde ist es so, dass die Versicherung bei einem Totalschaden den Restwert des zerstörten Fahrzeuges, bzw des Wracks ohnehin abzieht. Das Fahrzeug bleibt ja trotz Totalschadens in deinem Eigentum und du kannst damit tun und lassen was du willst.
Von einem Totalschaden geht man dann aus, wenn die Reparatur höher ist als der Wiederbeschaffungswert. Der Wiederbeschaffungswert ergibt sich aus der Eurotaxliste. Da du dir ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen musst, werden die Preise der Händlerverkaufsliste herangezogen. Die Versicherung zieht dann den Wrackwert ab weil sie sagt, das Fahrzeug hat ja mitsamt seinen Schaden trotzdem noch einen gewissen Wert. ZB können Ersatzteile verkauft werden. Durch Abzug des Wrackwertes bist du natürlich auch berechtigt, diesen Wrackwert über die Restwertbörse zu realisieren!
Ich würde dir weiter empfehlen, auch eine Pauschale für die Nebenkosten geltend zu machen. ZB 300 € für An- und Abmeldung, Radioumbau, Unfallkosten wie Telefonate usw. Das geht meistens durch und lieber zu viel gefordert als zu wenig!
Wenn du "nach Gutachten" abrechnest, ist der Restwert deines Fahrzeugs ja bereits berücksichtigt
Du musst auf jeden Fall damit rechnen, dass die Versicherung weitere Restwertangebote einholen wird. Und wenn da ein höheres dabei ist, dann werden die dir den Restwert auch abziehen. Ob das so in Ordnung ist, kann spontan nicht bewertet werten. Aber ob du dann noch extra zum Anwalt und klagen willst? Warte doch einfach ab.
Habe Rechtsschutz Versicherung und bin Student bin auf das Geld für ein neues Fahrzeug angewiesen werde dann also in jedem Fall klagen
Muss du klären, ich selbst hatte einen Unfall mit Totalschaden, das Auto wurde von der Versicherung damals versteigert, ich habe das Auto von dem Aufkäufer damals direkt bekommen.
Daher anrufen und fragen.