Autounfall ohne Begleitperson (BF17)?
Hallo, ich habe eine frage bezüglich des begleiteten Führerscheins mit 17.
Fall: Fahrer 17 (10 Tage vor 18. Geburtstag) macht einen Unfall ohne Begleitperson und ist Schuld am Unfall. (Nur Sachschaden)
Fragen: Wie fällt die Straft aus für den Fahrer, (Eigentlich Führerscheinentziehung und Aufbauseminar) Haftet die Versicherung für beide Schäden. Vollkasko und BF17 Eingetragen
Bitte um Antwort vielen Dank.
7 Antworten
Es handelt sich nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis sondern um einen Auflagenverstoß zum Begleiten Fahren mit 17 - das ist nur eine OWi.
Man wird Deine Fahrerlaubnis widerrufen und sie erst dann neu erteilen wenn Du die Teilnahme an einem ASF nachweisen kannst.
Dazu kommt ein Bußgeldverfahren für das Fahren ohne Begleitperson und sicher auch für den Unfall selbst.
Die KFZ-Haftpflicht-Versicherung wird natürlich den Fremdschaden zahlen, aber auch der eigene Schaden ist über die Vollkasko gedeckt, abzüglich der Selbstbeteiligung.
Dann kommt es aber zu Beitragsanpassungen und eventuell auch zu Strafzahlungen, je nachdem was in der Versicherung vereinbart wurde.
Nein, musst Du nicht.
Die Fahrerlaubnis bekommst Du neu erteilt, den Führerschein zurück. Keine Fahrschule, keine Prüfungen - nur die Teilnahme am Aufbauseminar.
Ok, gut ich danke sehr für deine Antwort.
Kann ich das Aufbauseminar jetzt schon machen, bevor die Anordnung kommt, und dann einreichen. so das ich zeit spare ?
Nein, Du solltest die Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde abwarten.
Was Du tun kannst ist, Dich schon einmal nach Fahrschulen zu erkundigen die das durchführen.
Ok danke das dauert wahrscheinlich wie lange ?
Das Aufbauseminar 4 x 135 Min * Pausen.
in der Ersten Stunde wird festgelegt wann jeder dran kommt mit Probefahrt. Min 2 Max 4 Wochen Quelle ADAC
135 135 Min. Plus Pausen.
Danke ich meinte aber bis ein Brief bei mir ankommt.
Hier geht das schnell aber da ich nicht weis wo du Wohnst.
Ich hab zum Bussgeld Tagebuchnur, Polizei 248612 v2015.
Bußgeld 70€ 1 Punkt Sonst Anrufen 04494 8549
Gemäss § 10 ABG Abs 2 (Versicherung) mitversichert als berechtigter Fahrer .
Die Führerscheinstelle und die Bußgeldstellen sind dem Ordnungsamt und das dem Kreis als Behörde (Der Landkreis ist Behörde oder die Kreisfreien Städte (Verwaltungsgliederung)
Den Führerschein brauchst du nicht neu machen.Die Prüfung gild 10 Jahre.
Wenn das Bußgeld über 60 € licht bekommt du 2 Jahre Verlängerung der Probezeit.
Da ich im Bußgeldkatlog nichts steht, nur A oder B Verstoss
Ich gehe mal davon aus A- Verstoss mit Abstandsvergehen (Unverbindlich)
das der Beifahrer nicht dabei war lasse ich fehlen.
Einmaliger A-Verstoss
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars
Wenn du noch nicht gehabt hast, gehe ich davon aus das Verfahren nach
153.aStPO gegen Geldauflage eingestellt wird. (kann).
Da du Schuld warst wird dein eigener Schaden wohl bezahlt werden ausgenommen die Selbstbeteiligung.
Hier im Oldenburger Münsterland werden Nach 153,a fast alle Erst vergehen eingestellt.
Sorry, aber so einen Kauderwelsch gespickt mit falschen und teilweisen auch richtigen Aussagen sollte man niemanden als Antwort anbieten.
Durch deine Satzstellung und das Weglassen von Satzzeichen weiß kein Mensch, auf was genau sich einige Aussagen beziehen und ob diese dadurch richtig oder falsch sind.
Falsch ist auf jeden Fall,
- dass die Prüfung 10 Jahre gilt und dies überhaupt irgendetwas mit dem Fall zu tun hat.
- dass auch auf die Begleitperson/en etwas zukommt. Die ist / sind nicht sein Kindermädchen.
- dass im Bußgeldkatalog nichts darüber steht. Das steht da ganz genau. A-Verstoß, 1 Punkt in Flensburg, 70 Euro Bußgeld.
- dass das irgendetwas mit einem "Abstandsvergehen" zu tun haben könnte.
- dass hier irgendein Verfahren eingestellt wird. Es geht um den Verstoß gegen die Auflagen des Begleiteten Fahrens und um die entsprechenden Maßnahmen in Bezug auf die Probezeit. Damit hat die Strafprozessordnung nichts zu tun.
- dass sein eigener Schaden wohl bezahlt werden wird, da er Schuld war. Mit einer Vollkaskoversicherung bekommt man den eigenen Schaden zwar bezahlt, aber deine Begründung "da du Schuld warst" ist unsinnig.
Bitte in Zukunft deine Antworten in ganzen Sätzen mit Punkt und Komma und dem ein oder anderen Absatz ;-)
Gruß Michael
Du hast Recht und ich meine Ruhe. Jeder für sich und Gott für uns alle.
Wie alt bist du? Das ist wie die trotzige Reaktion eines Kleinkindes!
Ab einem gewissen Alter oder Reifegrad sollte man auch in der Lage sein, konstruktive Kritik anzunehmen und positiv umzusetzen.
Gruß Michael
Die besten Erzieher waren schon immer die Kinderlosen
Vermutlich wirst du den Führerschein zurückerhalten wenn das ABS bendet bzw der Führerscheinstelle vorgelegt wird.
Ich meine aber, wenn ich das AFS mache, bevor ich den brief bekomme dass ich es machen muss. Und dann direkt einreiche. geht das
Versprechen kann ich das nicht, aber nach Erfahrungswerten, es entscheidet der Staatsanwalt bei Einstellung oder der Richter.
Für mich heikel Ja zusagen und ich hab dich mit einer Forderung am Hals. Ich kann für mich reden Ich würd machen ohne unverbindliche Aussage.
Für den eingetragenen Begleiter kommt auch was, weil er nicht verhindert hat ? Mehr hab nicht erfahren können Quelle ADAC
Zwischen 70+150€ OWi. für den Begleiter ohne gewähr
Begleitperson war im ausland zur Tatzeit und hatte eigentlich keine Möglichkeit es zu verhindern.
Du kannst auch mehr Fahrer eintragen lassen.
Kann ich das Aufbauseminar jetzt schon machen, bevor die Anordnung kommt, und dann einreichen. so das ich zeit spare ?
Hallo Kaan,
auweia auweia - viel gefährliches Halbwissen hier.
Nimm ganz einfach die Antwort von Crack und der fügen wir noch die Verlängerung der Probezeit um 2 auf 4 Jahre hinzu.
Den Rest vergisst du am besten, denn:
- Auf die Begleitperson/en kommt gar nichts zu.
- Im Bußgeldkatlog steht ganz genau, was es ist und kostet. A-Verstoß, 1 Punkt in Flensburg, 70,00 Euro Bußgeld.
- Die Versicherung wird sich nicht weigern, den Schaden des anderen zu bezahlen. Bei der Vollkasko kann es anders sein, dass kommt auf den Vertrag und die Versicherung an.
- Sie wird das Geld auch nicht einklagen, sie nimmt dich allenfalls mit bis zu 5.000 Euro in Regress.
- In bestimmten Fällen ist der Regress auch bis 7.500 oder sogar 10.000 Euro möglich. Das kommt auf den Vertragsverstoß (Obliegenheitsverletzung) an.
Das als kleine Anmerkung von mir zu den restlichen, teilweise komplett falschen Aussagen.
Viele Grüße
Michael
... und Dein Berater läßt Dich einfach so hängen und hier sogar rumwuseln?
Auszug aus Merkblatt:
Das Fahren ohne Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar
und führt zu Bußgeldern und Widerrufen der Fahrerlaubnis für die Klasse
B. Die eingeschlossenen Klassen AM und L bleiben erhalten. Ebenso eine
bereits vor der Klasse B erworbene Fahrerlaubnis der Klasse A1 für
Kleinkrafträder bleibt erhalten. Zusätzlich muss ein kostenpflichtiges
Aufbauseminar besucht werden und die Probezeit verlängert sich um zwei
Jahre. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten
ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Bewerber oder die
Bewerberin an einem Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG
teilgenommen hat.
Erstmal, jedes Auto MUSS eine Haftplichtversicherung haben.
Diese Versicherung zahlt alle Schäden am fremden Eigentum.
Die Vollkasko-Versicherung zahlt alle Schädem am eigenen Fahrzeug abzüglich der Selbstbeteiligung.
aber nicht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die zahlt den Schaden am anderen Auto und klagt das geld beim Verursacher ein.
... richtig, die bekommt der/die Gute am 18. Geburtstag und keine Sekunde früher.
Nein, die bekommt er unter den entsprechenden Auflagen auch mit 17. Der BF17 ist eine Fahrerlaubnis.
Gemeint ist hier, dass das Fahren ohne Begleitperson mit dem BF17 nur eine Ordnungswidrigkeit und nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis (und somit auch keine Straftat) ist.
Gruß Michael
Ok danke für die Aufschlussreiche Antwort. Widerruf bedeutet ja dann, dass ich den Führerschein Klasse B nochmal von neu machen muss.