Autounfall ohne Begleitperson (BF17)?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es handelt sich nicht um Fahren ohne Fahrerlaubnis sondern um einen Auflagenverstoß zum Begleiten Fahren mit 17 - das ist nur eine OWi.

Man wird Deine Fahrerlaubnis widerrufen und sie erst dann neu erteilen wenn Du die Teilnahme an einem ASF nachweisen kannst.
Dazu kommt ein Bußgeldverfahren für das Fahren ohne Begleitperson und sicher auch für den Unfall selbst.

Die KFZ-Haftpflicht-Versicherung wird natürlich den Fremdschaden zahlen, aber auch der eigene Schaden ist über die Vollkasko gedeckt, abzüglich der Selbstbeteiligung.
Dann kommt es aber zu Beitragsanpassungen und eventuell auch zu Strafzahlungen, je nachdem was in der Versicherung vereinbart wurde.

Kaan43905 
Beitragsersteller
 05.02.2017, 16:13

Ok danke für die Aufschlussreiche Antwort. Widerruf bedeutet ja dann, dass ich den Führerschein Klasse B nochmal von neu machen muss. 

Crack  05.02.2017, 16:34
@Kaan43905

Nein, musst Du nicht.
Die Fahrerlaubnis bekommst Du neu erteilt, den Führerschein zurück. Keine Fahrschule, keine Prüfungen - nur die Teilnahme am Aufbauseminar.

Kaan43905 
Beitragsersteller
 05.02.2017, 16:52
@Crack

Ok, gut ich danke sehr für deine Antwort. 

Kaan43905 
Beitragsersteller
 05.02.2017, 17:06
@Crack

Kann ich das Aufbauseminar jetzt schon machen, bevor die Anordnung kommt, und dann einreichen. so das ich zeit spare ?

Crack  05.02.2017, 17:20
@Kaan43905

Nein, Du solltest die Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde abwarten.

Was Du tun kannst ist, Dich schon einmal nach Fahrschulen zu erkundigen die das durchführen.

Kaan43905 
Beitragsersteller
 05.02.2017, 17:21
@Crack

Ok danke das dauert wahrscheinlich wie lange ? 

Bley1914  05.02.2017, 17:49
@Kaan43905

Das Aufbauseminar 4 x 135 Min * Pausen.
in der Ersten Stunde wird festgelegt wann jeder dran kommt mit Probefahrt. Min 2 Max 4 Wochen     Quelle ADAC

Bley1914  05.02.2017, 17:50
@Bley1914

135 135 Min. Plus Pausen.

Kaan43905 
Beitragsersteller
 05.02.2017, 17:56
@Bley1914

Danke ich meinte aber bis ein Brief bei mir ankommt. 

Bley1914  05.02.2017, 18:15
@Kaan43905

Hier geht das schnell aber da ich nicht weis wo du Wohnst.

Ich hab zum Bussgeld Tagebuchnur, Polizei 248612 v2015.
Bußgeld 70€ 1 Punkt                  Sonst Anrufen 04494 8549
Gemäss § 10 ABG  Abs 2 (Versicherung) mitversichert als berechtigter Fahrer .

Bley1914  05.02.2017, 18:31
@Crack

Die Führerscheinstelle und die Bußgeldstellen sind dem Ordnungsamt und das dem Kreis als Behörde (Der Landkreis ist Behörde oder die Kreisfreien Städte (Verwaltungsgliederung)

Den Führerschein brauchst du nicht neu machen.Die Prüfung gild 10 Jahre.
Wenn das Bußgeld über 60 € licht bekommt du 2 Jahre Verlängerung der Probezeit.
Da ich im Bußgeldkatlog nichts steht, nur A oder B Verstoss
Ich gehe mal davon aus A- Verstoss mit  Abstandsvergehen  (Unverbindlich)
das der Beifahrer nicht dabei war lasse ich fehlen.
Einmaliger A-Verstoss
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars
Wenn du noch nicht gehabt hast, gehe ich davon aus das Verfahren nach
153.aStPO gegen Geldauflage eingestellt wird. (kann).
Da du Schuld warst wird dein eigener Schaden wohl bezahlt werden ausgenommen die Selbstbeteiligung.
Hier im Oldenburger Münsterland werden  Nach 153,a   fast alle Erst vergehen eingestellt.

19Michael69  05.02.2017, 18:59

Sorry, aber so einen Kauderwelsch gespickt mit falschen und teilweisen auch richtigen Aussagen sollte man niemanden als Antwort anbieten.

Durch deine Satzstellung und das Weglassen von Satzzeichen weiß kein Mensch, auf was genau sich einige Aussagen beziehen und ob diese dadurch richtig oder falsch sind.

Falsch ist auf jeden Fall,

  • dass die Prüfung 10 Jahre gilt und dies überhaupt irgendetwas mit dem Fall zu tun hat.
  • dass auch auf die Begleitperson/en etwas zukommt. Die ist / sind nicht sein Kindermädchen.
  • dass im Bußgeldkatalog nichts darüber steht. Das steht da ganz genau. A-Verstoß, 1 Punkt in Flensburg, 70 Euro Bußgeld.
  • dass das irgendetwas mit einem "Abstandsvergehen" zu tun haben könnte.
  • dass hier irgendein Verfahren eingestellt wird. Es geht um den Verstoß gegen die Auflagen des Begleiteten Fahrens und um die entsprechenden Maßnahmen in Bezug auf die Probezeit. Damit hat die Strafprozessordnung nichts zu tun.
  • dass sein eigener Schaden wohl bezahlt werden wird, da er Schuld war. Mit einer Vollkaskoversicherung bekommt man den eigenen Schaden zwar bezahlt, aber deine Begründung "da du Schuld warst" ist unsinnig.

Bitte in Zukunft deine Antworten in ganzen Sätzen mit Punkt und Komma und dem ein oder anderen Absatz ;-)

Gruß Michael

Bley1914  05.02.2017, 19:05
@19Michael69

Du hast Recht und ich meine Ruhe. Jeder für sich und Gott für uns alle.

19Michael69  05.02.2017, 19:20
@Bley1914

Wie alt bist du? Das ist wie die trotzige Reaktion eines Kleinkindes!

Ab einem gewissen Alter oder Reifegrad sollte man auch in der Lage sein, konstruktive Kritik anzunehmen und positiv umzusetzen.

Gruß Michael

Bley1914  06.02.2017, 16:36
@19Michael69

Die besten Erzieher  waren schon immer die  Kinderlosen

Bley1914  05.02.2017, 17:06

Vermutlich wirst du den Führerschein  zurückerhalten wenn das ABS bendet bzw der Führerscheinstelle vorgelegt wird.

Kaan43905 
Beitragsersteller
 05.02.2017, 17:08
@Bley1914

Ich meine aber, wenn ich das AFS mache, bevor ich den brief bekomme dass ich es machen muss. Und dann direkt einreiche. geht das

Bley1914  05.02.2017, 17:13
@Kaan43905

Versprechen kann ich das nicht, aber nach Erfahrungswerten, es entscheidet der Staatsanwalt bei Einstellung oder der Richter.

Für mich heikel Ja zusagen und ich hab dich mit einer Forderung am Hals. Ich kann für mich reden Ich würd machen ohne unverbindliche Aussage.

Bley1914  05.02.2017, 17:33
@Bley1914

Für den eingetragenen Begleiter kommt auch was, weil er nicht verhindert hat ?  Mehr hab nicht erfahren können Quelle ADAC

Bley1914  05.02.2017, 17:36
@Bley1914

Zwischen 70+150€ OWi. für den Begleiter  ohne  gewähr

Kaan43905 
Beitragsersteller
 05.02.2017, 17:42
@Bley1914

Begleitperson war im ausland zur Tatzeit und hatte eigentlich keine Möglichkeit es zu verhindern. 

Bley1914  05.02.2017, 19:09
@Kaan43905

Du kannst auch mehr Fahrer  eintragen lassen.

Kaan43905 
Beitragsersteller
 05.02.2017, 17:06

Kann ich das Aufbauseminar jetzt schon machen, bevor die Anordnung kommt, und dann einreichen. so das ich zeit spare ?

Hallo Kaan,

auweia auweia - viel gefährliches Halbwissen hier.

Nimm ganz einfach die Antwort von Crack und der fügen wir noch die Verlängerung der Probezeit um 2 auf 4 Jahre hinzu.

Den Rest vergisst du am besten, denn:

  • Auf die Begleitperson/en kommt gar nichts zu.
  • Im Bußgeldkatlog steht ganz genau, was es ist und kostet. A-Verstoß, 1 Punkt in Flensburg, 70,00 Euro Bußgeld.
  • Die Versicherung wird sich nicht weigern, den Schaden des anderen zu bezahlen. Bei der Vollkasko kann es anders sein, dass kommt auf den Vertrag und die Versicherung an.
  • Sie wird das Geld auch nicht einklagen, sie nimmt dich allenfalls mit bis zu 5.000 Euro in Regress.
  • In bestimmten Fällen ist der Regress auch bis 7.500 oder sogar 10.000 Euro möglich. Das kommt auf den Vertragsverstoß (Obliegenheitsverletzung) an.

Das als kleine Anmerkung von mir zu den restlichen, teilweise komplett falschen Aussagen.

Viele Grüße

Michael


... und Dein  Berater läßt Dich einfach so hängen und hier sogar rumwuseln?

Auszug aus Merkblatt:
Das Fahren ohne Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar
und führt zu Bußgeldern und Widerrufen der Fahrerlaubnis für die Klasse
B. Die eingeschlossenen Klassen AM und L bleiben erhalten. Ebenso eine
bereits vor der Klasse B erworbene Fahrerlaubnis der Klasse A1 für
Kleinkrafträder bleibt erhalten. Zusätzlich muss ein kostenpflichtiges
Aufbauseminar besucht werden und die Probezeit verlängert sich um zwei
Jahre. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten
ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Bewerber oder die
Bewerberin an einem Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG
teilgenommen hat.


Erstmal, jedes Auto MUSS eine Haftplichtversicherung haben.

Diese Versicherung zahlt alle Schäden am fremden Eigentum.

Die Vollkasko-Versicherung zahlt alle Schädem am eigenen Fahrzeug abzüglich der Selbstbeteiligung.

MKausK  05.02.2017, 15:21

aber nicht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die zahlt den Schaden am anderen Auto und klagt das geld beim Verursacher ein.

Crack  05.02.2017, 15:49
@MKausK

aber nicht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Das liegt doch gar nicht vor.

schleudermaxe  05.02.2017, 19:15
@Crack

... richtig, die bekommt der/die Gute am 18. Geburtstag und keine Sekunde früher.

19Michael69  05.02.2017, 19:26
@schleudermaxe

Nein, die bekommt er unter den entsprechenden Auflagen auch mit 17. Der BF17 ist eine Fahrerlaubnis.

Gemeint ist hier, dass das Fahren ohne Begleitperson mit dem BF17 nur eine Ordnungswidrigkeit und nicht Fahren ohne Fahrerlaubnis (und somit auch keine Straftat) ist.

Gruß Michael