Vorsteuerabzugsberechtigt?
Ich fülle gerade einen Fragebogen für einen Anspruchssteller bei einem KFZ-Unfall aus. Meines erachtens nach liegt die Unfallschuld uneingeschränlt beim Verursacher. Das Auto soll bei einer Werkstatt komplett repariert werden. Die Rechnung soll die Werkstatt direkt mit der Versicherung abklären, so dass ich selber keine Vorleistung leiste.
So viel zum Sachverhalt. Was Kreuz ich beim Formular unter
Vorsteuerabzugsberechtigt (Mehrwertsteuer) an? JA? oder NEIN?
3 Antworten
Als Unternehmer würde die in der Werkstattrechnung enthaltene MWST von der Versicherung nicht erstattet, da die Reparaturrechnung samt VSt beim Versicherungsnehmer direkt in die Kosten gebucht werden würde. Handelt es sich jedoch um ein privates KFZ und um eine rein private Abrechnung, erfolgt die Erstattung inklusive MWST. In diesem Fall muss auf dem Formular eben "nein" angekreuzt werden.
Hallo, wenn Du Endverbraucher bist, dann kreutz Du das NEIN an. Das JA würde nur gelten, wenn Du ein eigenes Gewerbe/Unternehmen hast und die Umsatzsteuer verrechnen kannst.
Hast du ein Unternehmen bist du vorsteuerabzugsberechtigt, bist du ein Privatmann bist du es nicht.
*Ja, das ist richtig.***
Dieser Unfall ist privat mit einem privatem Fahrzeug passiert. Damit kein Missverständnis entsteht: ich kreuze NEIN an?