Schülerbafög abgelehnt, Wohngeld abgeleht, Fachabitur vor dem AUS!
Ich bin nach meiner abgeschlossenen Ausbildung in Chemnitz in eine eigene Wohnung (zusammen mit meinem Freund- dieser Erhält Studienbafög) nach Dresden gezogen, um dort mein 1Jähriges Fachabitur zu machen. Kindergeld bekomme ich, das reicht natürlich nicht für Miete, Unterhaltskosten, Bus&Bahn, usw. aus.
Daher habe ich das Schüler Bafög beantragt. Dieser Antrag wurde mir mit der Begründung, das meine Eltern zu viel verdienen abgeleht. (Wobei ich das eine Frechheit finde, da der Verdienst meiner Eltern sich in Grenzen hält, sie können damit gerade so Ihr Haus "erhalten". Dannach habe mir von der Stadt Dresden etwas Wohngeld erhofft. Nun Wurde auch dieser abgeleht. Begründung: "Nach §20 Abs. 2 WoGG ist dieses Gesetz nicht auf Haushalte anzuwenden, zu denen ausschließlich Haushaltsmitglieder rechnen, denen Leistungen zur Förderung der Ausbildung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem §§56,116 Abs. 3 oder §122SGB III dem Grunde nach zustehen oder im Falle eines Antrages dem Grunde nach zustehen würden. Das gilt auch, wenn dem Grunde nach Förderungsberechtigte der Höhe nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben."
Ich habe einige Gesetze durchgelesen doch sehe nun selbst kaum noch durch, habe langsam nervliche Prbleme, das ich nicht weis wie ich es finanziell schaffen soll. Was habe ich für Möglichkeiten?
Danke für die Anworten im Vorraus...
9 Antworten
Da du schon eine abgeschlossene Ausbildung hast,würden dir deine Eltern sehr wahrscheinlich eh nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet sein,wenn sich das Fachabitur nicht auf deine Ausbildung stützt !
Das Wohngeld wurde deshalb abgelehnt,weil das Abitur dem Grunde nach durch Bafög . gefördert werden würde,das aber nur abgelehnt wurde,weil deine Eltern über der Einkommensgrenze liegen.
Was sie dann für Verpflichtungen zu erfüllen haben,also Abzahlung des Hauses oder sonstiges,interessiert hier nicht. Das selbe gilt auch für deinen Freund,da er Bafög - bekommt,ist er auch vom Wohngeld ausgeschlossen.
Diese gilt dann auch für eine evtl.ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter !
Was ihr machen könnt ist folgendes :
Dein Freund und du,können einen Antrag auf einen Mietzuschuss zu den ungedeckten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) beim zuständigen Jobcenter stellen,dieser ist keine ALG - 2 Leistung.
Wenn du also nur dein Kindergeld von 184 € bekommst und sonst keinen Anspruch hast,dann stünde dir dein Kopfanteil der KDU - als Mietzuschuss zu den ungedeckten Kosten zu,dieser würde 50 % betragen,die anderen 50 %,muss dein Freund tragen.
Er hat auf sein Bafög - einen Freibetrag von 20 %,dieser wird nach dem möglichen Höchstsatz des Bafög - berechnet,nicht nach dem tatsächlichen Betrag.
Dazu kommt dann sein Kindergeld ( ggf.Abzug von 30 € Versicherungspauschale ) ergibt dann sein anrechenbares Einkommen,was auf seinen Bedarf angerechnet würde.
Kann er dann seinen Kopfanteil der KDU - nicht oder nur teilweise zahlen,stünde ihm dieser Mietzuschuss auch zu.
Du müsstest dir dann ggf.einen Nebenjob suchen,dieser würde dann aber ggf.nach Abzug von Freibeträgen auf deinen Mietzuschuss angerechnet,käme dann auf dein Brutto / Nettoeinkommen an.
Beispiel :
Die Warmmiete würde 400 € betragen,dein Kopfanteil dann 200 €,dazu dein Regelsatz von 391 €,würde einen Bedarf von 591 € ergeben,das würde dann auch für deinen Freund gelten.
Jetzt bekommst du nur 184 € Kindergeld,solange du keinen Nebenjob ausübst,würden dir davon 30 € pauschal für Versicherungen abgezogen,also nur 154 € angerechnet.
Da du aber keinen Anspruch auf ALG - 2 Leistungen hast ( § 7 Abs. 5 SGB - ll ),würdest du nur Anspruch auf deinen Kopfanteil der KDU - von 200 € haben.
Wenn du jetzt einen Nebenjob ausübst und dabei angenommen 450 € Brutto wie Netto verdienen würdest,dann fallen erst mal die 30 € pauschal weg,es würden dann die vollen 184 € Kindergeld angerechnet.
Dafür hast du dann Freibeträge nach § 11 b SGB - ll und das würden dann min.170 € sein,es blieben dann also noch 280 € anrechenbares Einkommen übrig.
184 € Kindergeld + 280 € anrechnbarem Einkommen = 464 €.
464 € minus 391 € Regelsatz = ca.73 €,welche dir dann von deinen bisher gezahlten 200 € Kopfanteil der ungedeckten KDU - abgezogen würden und sich diese dann auf 127 € verringern würde.
Daher habe ich das Schüler Bafög beantragt. Dieser Antrag wurde mir mit der Begründung, das meine Eltern zu viel verdienen abgeleht. (Wobei ich das eine Frechheit finde, da der Verdienst meiner Eltern sich in Grenzen hält, sie können damit gerade so Ihr Haus "erhalten".
naja irgendeine Verdiensobergrenze muss es ja geben. Was kann das Amt dafür das die Eltern evt fast über deren Verhältnisse leben? würden die in ner kleinen Wohnung leben, dann würde mehr Geld übrig bleiben. das Amt rechnet immer das Haushaltseinkommen und wie viele Leute damit versorgt werden können - ob die Personen in ner Villa oder in ner Billgstwohnung wohnen und somit komplett andere Lebenserhaltungskosten haben, kann natürlich nicht berücksicht werden. Die Grenzen sind auch sehr niedrig gehalten sodass halt die Förderung wirklich nur Leute bekommen, die das auch benötigen.
Auf wen läuft denn der Mietvertrag? Meine Familie war mit 1 Einkommen + 2 Kindern auch nie förderungswürdig. In meiner Studienzeit habe ich mir durch Förderungen ne kleine Wohnung leisten können. Mietvertrag lief auf mich - da ich kein Einkommen hatte ist der Staat eingesprungen (ca. 110 € Wohnbeihilfe bei einer 360€ Wohnung). Dazu kamen 250 € Studienbehilfe + Kindergeld. Laufende Kosten waren damit abgedeckt und ich konnte meinen Lebensunterhalt mit diversen Kleinarbeiten aufbessern (Promotionsjobs, Nachhilfe etc)
Allerdings ist das ÖSTERREICHISCHES Recht - evt sieht das in D komplett anders aus
Bafög und Wohngeld sind nicht dazu da, den Erwerb von Wohneigentum der Eltern zu fördern.
Wenn Eltern also beschließen, von ihrem Einkommen ein Eigenheim zu erwerben, statt ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen, dann ...
... dann springt der Staat nicht ein und sagt: "Klar, gut, ihr wollt ein Eigenheim? Dann finanzieren wir dafür die Ausbildung eurer Kinder!"
Denn für die Finanzierung und Förderung von Wohneigentum gibt es vom Staat andere Mittel - und die heißen nicht Bafög, und auch nicht Wohngeld!
Sondern Eigenheim-Zulage usw.
Gruß aus Berlin, Gerd
Deine Eltern werden für dich zahlen müssen. Denn ich nehme an, dass du keine Zeit für einen Nebenjob hast...... Ein Bildungskredit ist vielleicht auch möglich - aber nur als Plan B
Geh nebenbei Arbeiten. Machen andere auch.