BaföG-Amt gibt keinen Negativbescheid aus! Wie krieg ich den vom BaföG?
Hallo
ich arbeite der Zeit an meiner Diplomarbeit. BaföG habe ich nicht beantragt, da ich der Meinung war, dass es für mich damit AUS wäre!
Nun wollte ich den Antrag aufs Wohngeld stellen, die Wohngeldbehörde möchte aber eine Bestätigung (Negativbescheid) vom BaföG-Amt, dass ich "dem Grunde nach" nicht mehr gefördert werden kann. Ich gehe zum BaföG-Amt, die sagen: stellen Sie einen Antrag - dann werden wir sehen! Und selbst wenn Ihnen kein BaföG zustehe, können Sie immer noch unser verzinstes Darlehen in Anspruch nehmen - also kein Negativbescheid.
Kann mich denn BaföG-Amt dazu zwingen ein Darlehen aufzunehem? Bzw. wenn ich das Darlehen nicht nehme - habe ich dann trozdem kein Wohngeldanspruch?
grüße
PS. Sorry für die vielen Zeichen...
4 Antworten
so, so, Du MÖCHTEST kein zinsloses Darlehen - das ist Dein gutes Recht, aber dann hat der Wohngeldgesetzgeber auch das Recht, Deinen Antrag auf Wohngeld abzulehnen!
Blödsinn.
Man muss sein Bedürftigkeit nicht durch eine Kreditaufnahme mildern.
Wenn Du dem Grunde nach keinen Anspruch auf BaföG hast, besteht durchaus ein Anspruch auf Wohngeld. Ob Du dann tatsächlich Wohngeld bekommst hängt von Deinem Einkommen ab. Du hast dazu nichts geschrieben, weswegen ich nicht beurteilen kann, ob Du Wohngeld bekommst oder nicht. Ansonsten ist das BaföG als Darlehen für das Wohngeld nicht schädlich: in diesem Fall besteht vom Grundsatz her ein Anspruch auf Wohngeld.
Du hast keine Chance. Wenn Du kein Bafög beantragst, musst Du Dich mit Nebenjobs über Wasser halten. Bafög ist deshalb nur auf Darlehensbasis, weil man mit Recht davon ausgeht, dass man nach abgeschlossenem Studium genug verdient, um es zurückzuzahlen.
Und wieder eine dieser seltsamen und vor allem falschen Antworten.
Einziger Weg: BAFÖG beantragen und ablehnen lassen. Dann hast Du den Negativbescheid. Die BAFÖG-Bewilligungsstelle darf für Wohngeldsachen usw. keine "Negativbescheide" ausstellen.
Was ist denn das für eine Antwort? Selbstverständlich ist das BaföG-Amt verpflichtet, einen Negativbescheid auszustellen, wenn dem Grunde nach kein Anspruch auf BaföG mehr besteht.
wenn ich keinen Anspruch auf "normales" BaföG habe, werden sie mir das verzinste Darlehen anbieten, was ich aber nicht möchte!