wohngeld trotz mietschulden?

3 Antworten

Grundsätzlich sind Mietschulden erst einmal kein Ablehnungsgrund. Das Wohngeld kann ja direkt an den Vermieter überwiesen werden. Damit wird sichergestellt, dass es auch zweckbestimmt eingesetzt wird.

Es gibt allerdings den § 28 Abs. 2 WoGG, der wie folgt lautet:

(2) Der Wohngeldanspruch fällt für den Monat weg, in dem das Wohngeld vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet wird (zweckwidrige Verwendung). Der Bewilligungsbescheid ist mit Wirkung vom Ersten des Monats der zweckwidrigen Verwendung an aufzuheben, wenn seine Bekanntgabe nicht länger als zehn Jahre und die Kenntnis der Wohngeldbehörde von der zweckwidrigen Verwendung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit der Wohngeldanspruch Gegenstand einer Aufrechnung, Verrechnung oder Pfändung nach den §§ 51, 52 und 54 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch ist oder auf einen Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch übergegangen ist.

Das heißt, hast du eine laufende Wohngeldzahlung auf dein Konto und zahlst dennoch deine Miete nicht, wird Wohngeld eingestellt.

Zu deiner Frage hinsichtlich des "nicht für den Rückstand können". Wenn alle den Mietvertrag unterschrieben haben, warum überweist du dann nicht wenigstens deinen eigenen Anteil an den Vermieter?

was heisst über seine verhältnisse lebt? wonach wird das denn beurteilt!? was für infos fehlen denn?

er
antragssteller bezieht bafög, lebt mit freundin und kind, die beiden
alg2...alle  normale regelsätze..wohnung ca. 480 euro....mitschulden ca.
1000

der vermieter wollte das garnicht
eintragen...doch tat dies auf wunsch...durchdie schulden ist man ja im
prinzip noch bedürftiger....

naja falsch gedacht...

auf
jedenfall hätte ich mir eher ein paar grundlagen gewünscht weswegen
danach gefragt wird bzw ob man dadurch abgelehnt werden darf!? 

da fehlen aber einige hintergrundinfos. wenn man über seine verhältnisse lebt, hat man keinen anspruch auf wohngeld...

TreudoofeTomate  29.03.2016, 14:56

Witzig, wo steht denn so etwas im Wohngeldgesetz?

turbo263 
Beitragsersteller
 29.03.2016, 14:05

was heisst über seine verhältnisse lebt? wonach wird das denn beurteilt!? was für infos fehlen denn?