Bußgeld nur die 83,50€ oder 2000€?
Servus,
Mein Vater hat vorhin einen Bußgeldbescheid bekommen in dem stand, dass er ein Bußgeld in Höhe von 88,50€ zahlen muss. ( Da er neben sein Hauptjob auch ein Nebenjob hatte und er nebenbei auch Wohngeld beantragt hat.)
Meine Frage ist, ob er nur die 88,50€ zahlen muss, oder kommt da noch was ?
Weil hinten im Brief stand auch: Nach §17 Abs. 2 WoGG kann ein Verstoß gegen die Auskunftspflicht mit einer Geldbuße bis zu 2000.- € geahndet werden.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, oder muss er auch die 2000€ zahlen ?
Falls er nur die 88,50 zahlen muss- kommen dann weitere Beträge die er zahlen muss oder ist dieser Betrag nur einmalig ?
Mit freundlichen Grüßen,
LesterM
11 Antworten
Erst man die 88,50 und wenn nochmal den selben Fehler macht wird es immer mehr bis zu 2000 Euro
Achso, Ok. ich danke Ihnen für ihre Antwort.
Bezahlen - dann ist diese Geschichte komplett vom Tisch.
Ok, danke für ihre Hilfe.
Nur die 88,50 Euro.
ich danke Ihnen vielmals. :-)
da kommen noch die 2000€ dazu.
aber nicht sofort
Dafür, dass er offensichtlich beim Wohngeldantrag falsche Angaben gemacht hat, bekommt er jetzt eine Geldbuße von 60,- plus Bearbeitungsgebühr. Damit ist dieser Fall erledigt.
Bei weiteren falschen Angaben kann sich das Bußgeld allerdings bis auf 2000,- erhöhen. Das ist kein aktuelles Bußgeld, sondern nur eine Vorwarnung, was in Zukunft bei weiteren falschen Angaben passieren könnte.