Staatliche Förderungen während der BOS (Berufsoberschule)?
Hallo, Ich bin 19 jahre alt.
Ich habe im Januar 2016 meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und bin seitdem Arbeitnehmer.
Ab september 2016 werde ich die berufsoberschule besuchen um mein fachabitur nachzuholen.
Seit januar wohne ich in meiner eigenen wohnung (eigentümer der vater). Zahle trotzdem normal miete (mietvertrag besteht). Habe ein gutes vermögen angespart und auch ein teures auto wodurch ich kein bafög bekomme.
Welche staatlichen förderungen kann ich erwarten? Kindergeld Wohngeld?
Und wieso kann ich laut auskunft auch nicht von den GEZ RUNDfunkgebühren befreit werden? Ich bin doch dann schüler und habe kein einkommen?
Ich hoffe sie wissen mehr
Danke
3 Antworten
Habe ein gutes vermögen angespart und auch ein teures auto wodurch ich kein bafög bekomme.
Das sagt doch schon alles, wenn du zu viel Vermögen hast, bekommst du auch keine staatlichen Leistungen. Wohngeld gibt´s erst ab einem bestimmten Gehalt. Kindergeld könntest du wieder beantragen.
Ansonsten kannst du nur bafög beantragen, aber wenn du dort abgelehnt wurdest, gibt es keine andere Förderung.
Du kannst nicht von der GEZ befreit werden, da du ja Miete zahlst und eine eigene Wohnung hast. Dann sind die auch der Meinung, dass man genügend Geld für den Beitrag hat. Du solltest trotzdem mal ein Formular hinschicken und schreiben, dass du dann kein Einkommen hast. (Nur, wie willst du die Miete finanzieren?)
Evtl. mal beim Jobcenter nachfragen, ob die die Miete übernehmen würden, wenn du kein Bafög beziehen kannst, wegen zu hohem Vermögen. Aber auch da wird meist gesagt, dass das Vermögen zuerst aufgebraucht werden muss.
Du hast gar nichts zu erwarten. Wenn man nach einer abgeschlossenen Ausbildung weiterlernen möchte, dann muss man arbeiten und das Fachabitur in Abendschule machen. Wer sich da auf die faule Haut legt und eine Tagesschule besuchen will, hat die A-Karte.
Das stimmt haargenau so. Entweder sind seine Eltern für ihn unterhaltspflichtig oder er geht arbeiten, da er eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Er bekommt absolut rein gar nichts, weil es dafür gar keine Grundlage gibt. Außerdem hat er Vermögen, das er erst aufzehren muss. Ich vermute sehr stark, dass du die Frage weder gelesen noch VERSTANDEN hast.
Unterhaltspflicht besteht doch nicht mehr nach abgeschlossener Berufsausbildung, oder?
kindergeld kannst du weiter beziehen. wohngeld fällt aus, da du in einer schulischen ausbidlung bist und bafög beziehen könntest.
befög fällt aus, da deine eltern wahrscheinlich zuviel verdienen und zuviel vermögen hast. somit wirst du von deinem vermögen leben müssen, dein teureres auto gegen ein günstiges eintauschen und neben der schule arbeiten gehen müssen.
beim beitragsservice wirst du nicht befreit, da du keinen staatlichen leistungen beziehst, wie alg2 oder bafög oder bab. du könntest einen antrag auf härtefall stellen und prüfen lassen anhand kopien deiner einnahmen und ausgaben ob eine befreiung für dich in frage käme.
bleibe weiter arbeitnehmer und mache dein abi an der abendschule nach.
woher willst denn das wissen? das stimmt so nicht.