Wohngeld bei Kind mit Ausbildungsvergütung
Hallo liebe Wissenden, Ich möchte einen Antrag auf Wohngeld stellen. Habe ihn bereits fast fertig zusammengestellt. Nun meine Frage: Wird die Ausbildungsvergütung (betriebliche Ausbildung) meines Sohnes in das Gesamteinkommen gezählt und wenn ja in welcher Höhe? Bei den Online-Rechnern wird nach Kindern mit eigenem Einkommen gefragt, nicht aber nach der Höhe. Laut der Berechnung bekämen wir Wohngeld. ich habe mich also schon weitestgehend informiert.
4 Antworten
Die Ausbildungsvergütung deines Sohnes wird in voller Höhe angerechnet, abzüglich KV und RV und einem Freibetrag von 50 Euro.
Wenn du nicht all zu viel Wohngeld bekommen würdest,käme evtl.auch eine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter in Frage !
Denn dann kannst du und auch dein Sohn,auf eure Einkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll geltend machen,dann habt ihr ggf.mehr,als mit Wohngeld.
Ich habe nichts davon geschrieben dass ich arbeitslos bin, von daher kommt auch ALG - 2 Aufstockung nicht in Frage
Es soll auch Menschen geben,dir trotz Vollzeitbeschäftigung Anspruch auf ALG - 2 Aufstockung haben,weil sie mit ihrem Einkommen ihren Lebensunterhalt nicht decken können !
Würdest du genügend Einkommen haben,dann würdest du wohl kaum auf Wohngeld angewiesen sein bzw.gar keins bekommen,wenn du über der Einkommensgrenze liegen würdest.
Das geht doch aus dem Antrag hervor.
Die Einkommen aller Haushaltsangehörigen müssen angegeben werden, und werden auch berücksichtigt.
Vor Beantwortung sollte man eine Frage genau lesen. Alle Einnahmen habe ich angegeben, wollte wissen in welcher Höhe Einkommen der Kinder Berücksichtigung finden und das geht aus Testberechnungen, die man zur Anspruchsberechnung vorher vornehmen kann nicht hervor. Ralkana hat meine Frage beantwortet.
Nicht unbedingt. Alle Einkünfte sollen zwar angegeben werden, aber nicht alles wird angerechnet, z. B. Kindergeld, Pflegegeld etc.
H, wenn dein Sohn noch zu Hause wohnt , werden alle Einnahmen der Familie zusammengerechnet. Ich kann dir nur empfehlen, den Antrag auszufüllen so gut du es weißt und dann mit dem Sachbearbeiter zu besprechen - dann machst du nichts falsch.
Danke für diese kompetente Antwort!