Frage zur Ärztliche Bescheinigung (Altenpflegerin)
Hallo,
meine Freundin hat nun bald ihre ausbildunge beendet und nun brauchst sie eine Ärztliche Bescheinigung.
Sie hat einen Zettel bekomm, dadrauf steht:
Ärztliche Bescheinigung zum Antrag gem. §2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - APfIG) in der Fassung vom 25. August 2003 (BGBI. I S. 1690)
und dann ist da ein Feld wo der Arzt seinen otto hinmalen musst und seinen Stempel drauf setzen muss.
nun war Sie heute beim Arzt und der wollte 53€ dafür haben, in Ihrer schule meinten die aber das ist kostenlos bzw 10€... habt ihr davon mal was gehört oder habt ihr erfahrung oder habt ihr eure Ausbildung grad beendet?
bitte helft uns
9 Antworten
Der Arzt tickt wohl nicht richtig.Ich würde morgen gleich mal bei der Krankenkasse anrufen und mir von denen bescheinigen lassen, dass das nichts oder höchstens 10.--Euro kosten darf. Bei mir hat das damals der Träger, also die Stadt Mannheim übernommen.
53 € ist sicher zu hoch, aber Gebühren darf er dafür nehmen. mein Hausarzt würde es kostenlos machen. Frage doch mal beim Gesundheitsamt nach, ob die das auch machen.
Ich brauchte eine Bescheinigung einer betriebärztlichen Untersucheng. Keine Ahnung, ob das, das selbe ist?!
Auf jedenfall bezahlt das mein neuer Arbeitgeber. Ich hatte beim Arzt 50,-- mit, aber die Arzthelferin meinte nur: "Ja, damit wirst du wohl nicht auskommen!"
Eine Bescheinigung bzw ein Attest kostet 10 € mehr nicht.
für eine Bescheinigung bzw. eine Untersuchung kann der Arzt Geld verlangen. 53 € halte ich allerdings für überhöht. Sie soll sich mal bei den Klassenkameraden/innen erkundigen was die so zahlen müssen.