Jobcdenter genehmigt kein Kinderzimmer

7 Antworten

Ihr habt ein Zimmer in der Wohnung, dass abgeschlossen bleiben muss? Ich habe mal eine Reportage darüber gesehen und kann den Schwachsinn immer noch nicht fassen. Aber, wenn dein Kind noch sehr klein ist, hat es, soviel ich weiß, keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Frag trotzdem mal einen Anwalt für Sozialrecht ob das noch stimmt, du bekommst einen Beratungsschein.

Prudentia2013  23.10.2013, 20:23

Ihr habt ein Zimmer in der Wohnung, dass abgeschlossen bleiben muss? Ich habe mal eine Reportage darüber gesehen und kann den Schwachsinn immer noch nicht fassen

"Schwachsinn" ist der richtige Ausdruck!

vanillaschote  23.10.2013, 21:52
@Prudentia2013

Ehrlich, ich habe das mal gesehen. Eine Familie bewohnte eine etwas zu große Wohnung und es gab auch keine kleinere, in die sie ziehen konnte, in der Gegend gab es gar nichts. Also wurde beschlossen, dass weniger Miete gezahlt wird, dafür aber ein Zimmer komplett leer geräumt werden musste und die Tür abzuschließen war. Das wurde regelmäßig kontrolliert und wenn auch nur ein Stuhl oder ein Kleidungsstück in dem Zimmer war, hat die Familie tierisch Stress bekommen! Ist das noch normal? Wenn keine kleinere, bezahlbare Wohnung gefunden werden kann und die Familie sowieseo in der alten Wohnung bleibt, warum soll das ein Zimmer darin nicht genutzt werden dürfen? Echt, so ein Schwachsinn, ich bekomme Kopfschmerzen wenn ich darüber nachdenke.

Prudentia2013  24.10.2013, 12:56
@vanillaschote

Das sind die Bürokraten! Etwas in der Art lief doch erst im Fernsehen. Da wurden amtliche Büroräume bezogen. Irgendein Gesetz sagt, dass bei Einzelbüros jedem Mitarbeiter 10 qm zustehen würden. Aber das Haus hatte mehrere Zimmer mit 12 qm. Und was machen die Spinner"? Sie teilen je 2 qm Fläche mit festinstallierten Trennwänden ab. Dahinter ist toter unbenutzter Raum! So ein Stuss darf man echt keinem erzählen!

§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II:
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.

Was größen und kostenmäßig angemessen ist, legt deine Kommune selbst fest - nicht das Jobcenter.

60m² für 2 Personen sind bundesweit allerdings die Regel; einen Unterscheidung zwischen großen und sehr kleinen Personen we Babys gibt es im SGB II nicht;

Der Rest der Frage ist unklar:

M.E. wirst du problemlos spätestens vor Gericht die komplette Nutzung deiner jetzigen Wohnung durchsetzen können, falls die eingeschränkt wurde, sofern die Wohnung kostenäßig für 2 Personen angemessen ist; das Aufschließen des Zimmers stellt natürlich keinen Umzug dar. Sofort ab zum Anwalt oder zum SG.

Was du nicht wirst durchsetzen können, sit ein Umzug in eine andere größere Wohnung, da 50m² für zwei (gesunde) Personen keinesfalls unzumutbar beengte Wohnverhältnisse darstellen.

Prudentia2013  23.10.2013, 20:27

das Aufschließen des Zimmers stellt natürlich keinen Umzug dar.

Logisch! Dass die Bürokraten das nicht erkannt haben .... !

Ich weiß, dass uns 60m² zu stehen, jedoch hätte ich gernen einen Paragraphen

Es ist erstaunlich, dass Du etwas zu wissen meinst, aber dann keinen Paragraphen weisst. Auf was basiert Dein "Wissen", wenn nicht auf Gesetzen?

Ein solches Gesetz gibt es jedenfalls nicht. Das wird Dir niemand benennen können.

Insofern musst Du das Wissen einsetzen, was Du Deiner Aussage nach hast.

JasonsMom 
Beitragsersteller
 04.12.2013, 18:45

Liegt wohl daran, dass ich vom Jobcenter nen tollen Zettel bekommen habe wo drauf steht wie viel einem zu steht mit so und so vieo Personen im Haushalt

derdorfbengel  04.12.2013, 19:20
@JasonsMom

Nein. Da steht nicht drauf, wieviel Dir an Raum zusteht. Da steht drauf, mit wieviel Qm Rechengrundlage der Höchstbetrag für die angemessene Miete errechnet wurde.

Schau erst mal bei Harald Thome - Örtliche Richtlinen nach, wieviel m² Euch tatsächlich zustehen. Dann kannst Du Deinen Widerspruch schreiben.

Und lies mal da:

http://www.hartz4-forum.de/index.php?page=Thread&threadID=12107

Dann nimm doch die Quelle, aus der du weißt, dass dir diese Wohnfläche zusteht bzw frag diese, woher sie das weiß.