Jobcdenter genehmigt kein Kinderzimmer
Hallo Hallo. Ich habe grad ein riesen Problem. Ich bräuchte mal ganz dringend ein Paragraphen wo drin steht, dass meinem Sohn und mir ca.60m² zu stehen oder eine Website wo ich das finde. Ich habe nämlich einen Antrag gestellt, dass ich, dass Zimmer, das bei abgeschlossen ist, aufschließen lassen kann, dass mein Kleiner ein Kinderzimmer hat und wir somit statt 50m² 60m² zur Verfügung haben, Das Jobcenter hat den Antrag jedoch abgeleht mit folgender Begründung: ,,Die von Ihnen vorgebrachten Gründe für einen Umzug erfüllen die Voraussetzungen des §22 Abs. 4 SGB II aus nachstehenden Gründen nicht: Nach Aktenlage stehen Ihnen 2 Zimmer auf 50m² Wohnraum zur Verfügung. Nach hiesiger Auffassung benötigt ein Kind vor dem Erreichen des 1. Lebensjahres kein eigenes Zimmer. Es ist Ihnen zumutbar, Ihr Kind bis zum Erreichen des 1. Lebensjahres in Ihrem Wohnbereich oder Schlafzimmer unterzubringen. Da die Voraussetzungen für einen Umzug in Ihrem Fall nicht gegeben sind, ist ein Umzug als nicht erforderlich zu betrachten...''
Ich weiß, dass uns 60m² zu stehen, jedoch hätte ich gernen einen Paragraphen in meinem Widerspruch angegeben, dass es Aussagekräftiger wirkt und so weiter. Ich bitte um schnelle Hilfe..
Danke
7 Antworten
Ihr habt ein Zimmer in der Wohnung, dass abgeschlossen bleiben muss? Ich habe mal eine Reportage darüber gesehen und kann den Schwachsinn immer noch nicht fassen. Aber, wenn dein Kind noch sehr klein ist, hat es, soviel ich weiß, keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Frag trotzdem mal einen Anwalt für Sozialrecht ob das noch stimmt, du bekommst einen Beratungsschein.
Ehrlich, ich habe das mal gesehen. Eine Familie bewohnte eine etwas zu große Wohnung und es gab auch keine kleinere, in die sie ziehen konnte, in der Gegend gab es gar nichts. Also wurde beschlossen, dass weniger Miete gezahlt wird, dafür aber ein Zimmer komplett leer geräumt werden musste und die Tür abzuschließen war. Das wurde regelmäßig kontrolliert und wenn auch nur ein Stuhl oder ein Kleidungsstück in dem Zimmer war, hat die Familie tierisch Stress bekommen! Ist das noch normal? Wenn keine kleinere, bezahlbare Wohnung gefunden werden kann und die Familie sowieseo in der alten Wohnung bleibt, warum soll das ein Zimmer darin nicht genutzt werden dürfen? Echt, so ein Schwachsinn, ich bekomme Kopfschmerzen wenn ich darüber nachdenke.
Das sind die Bürokraten! Etwas in der Art lief doch erst im Fernsehen. Da wurden amtliche Büroräume bezogen. Irgendein Gesetz sagt, dass bei Einzelbüros jedem Mitarbeiter 10 qm zustehen würden. Aber das Haus hatte mehrere Zimmer mit 12 qm. Und was machen die Spinner"? Sie teilen je 2 qm Fläche mit festinstallierten Trennwänden ab. Dahinter ist toter unbenutzter Raum! So ein Stuss darf man echt keinem erzählen!
§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II:
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.
Was größen und kostenmäßig angemessen ist, legt deine Kommune selbst fest - nicht das Jobcenter.
60m² für 2 Personen sind bundesweit allerdings die Regel; einen Unterscheidung zwischen großen und sehr kleinen Personen we Babys gibt es im SGB II nicht;
Der Rest der Frage ist unklar:
M.E. wirst du problemlos spätestens vor Gericht die komplette Nutzung deiner jetzigen Wohnung durchsetzen können, falls die eingeschränkt wurde, sofern die Wohnung kostenäßig für 2 Personen angemessen ist; das Aufschließen des Zimmers stellt natürlich keinen Umzug dar. Sofort ab zum Anwalt oder zum SG.
Was du nicht wirst durchsetzen können, sit ein Umzug in eine andere größere Wohnung, da 50m² für zwei (gesunde) Personen keinesfalls unzumutbar beengte Wohnverhältnisse darstellen.
das Aufschließen des Zimmers stellt natürlich keinen Umzug dar.
Logisch! Dass die Bürokraten das nicht erkannt haben .... !
Ich weiß, dass uns 60m² zu stehen, jedoch hätte ich gernen einen Paragraphen
Es ist erstaunlich, dass Du etwas zu wissen meinst, aber dann keinen Paragraphen weisst. Auf was basiert Dein "Wissen", wenn nicht auf Gesetzen?
Ein solches Gesetz gibt es jedenfalls nicht. Das wird Dir niemand benennen können.
Insofern musst Du das Wissen einsetzen, was Du Deiner Aussage nach hast.
Liegt wohl daran, dass ich vom Jobcenter nen tollen Zettel bekommen habe wo drauf steht wie viel einem zu steht mit so und so vieo Personen im Haushalt
Nein. Da steht nicht drauf, wieviel Dir an Raum zusteht. Da steht drauf, mit wieviel Qm Rechengrundlage der Höchstbetrag für die angemessene Miete errechnet wurde.
Schau erst mal bei Harald Thome - Örtliche Richtlinen nach, wieviel m² Euch tatsächlich zustehen. Dann kannst Du Deinen Widerspruch schreiben.
Und lies mal da:
http://www.hartz4-forum.de/index.php?page=Thread&threadID=12107
Dann nimm doch die Quelle, aus der du weißt, dass dir diese Wohnfläche zusteht bzw frag diese, woher sie das weiß.
"Schwachsinn" ist der richtige Ausdruck!