Hab Wohnungszusage bekommen, kann ich vielleicht noch absagen?
Hallo, ich hab heute früh per Mail die Wohnungszusage bekommen, doch leider habe ich dann auch gesehen, bei der gleichen Wohnungsgenossenschaft, dass es einen besseren Wohnungsangebot gab und ich gern diese Wohnungszusage aus Sicherheitshalber absagen möchte.
Wäre das in meinem Fall problemlos oder werden die Schadensersatz von mir verlangen? Bitte schaut was die Maklerin mir geschrieben hat:
Sehr geehrter Herr XXX,
Sie haben sich für eine Wohnung bei der WGJ interessiert. Wir können Ihnen Ihre neue Wohnung, Alemannenstr. 37 Stadt XXX, verbindlich zusagen. Sie steht Ihnen voraussichtlich ab dem 29.07.2016 zur Verfügung. Der Mietbeginn beläuft sich auf den 01.08.2016.
Zur Begründung Ihrer Mitgliedschaft, Besprechung des Dauernutzungsvertrages und weiterer Einzelheiten setzen Sie sich bitte mit Frau XXX unter Tel. 0123456 in Verbindung.
Wir wünschen Ihnen viel Freude in Ihrer neuen Wohnung. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.
Freundliche Grüße
Wohnungsgenossenschaft Johannstadt eG
4 Antworten
habe ich dann auch gesehen, bei der gleichen Wohnungsgenossenschaft, dass es einen besseren Wohnungsangebot gab und ich gern diese Wohnungszusage aus Sicherheitshalber absagen möchte.
Wenn man sich noch in allen Einzelheiten einig war bzw. darüber gesprochen wurde ist noch kein Mietvertrag.
Zur Begründung Ihrer Mitgliedschaft, Besprechung des Dauernutzungsvertrages und weiterer Einzelheiten setzen Sie sich bitte mit Frau XXX unter Tel. 0123456 in Verbindung.
Das zeigt ja das nicht alles besprochen wurde und somit kannst Du das Angebot ablehnen.
Rufe an und sage denen dass Du gerne das andere Angebot möchtest.
Da rufst Du einfach an und fragst, ob Du die andere Wohnung bekommen könntest.
Noch bist Du kein Mitglied und hast noch nichts unterschrieben.
Ok danke, werde ich heut noch machen
Weitere (genaue) Einzelheiten wurden mündlich wohl noch nicht abgesprochen. Da ist eine Absage problemlos.
Zumal Du ja trotzdem bei der Genossenschaft Mitglied/Nutzer werden möchtest.
Also bei der Wohnungsbesichtigung, da habe ich gesagt, ich hätte schon gern die Wohnung falls es ginge. Daraufhin sagt die Maklerin zu mir: es müsse der Vorstand entscheiden, da wir eine Wohnungsgenossenschaft sind. Ich habe aber auch gesagt dass ich beim Jobcenter noch vorsprechen muss wegen der Genossenschaftsanteil... Dann lud Sie mich in die Hauszentrale ein und ich hab dann meine Papiere, Mietschuldenfreiheit und so weiter mitgebracht und dann hat Sie es dem Vorstand überbracht und heute habe ich den Bescheid bekommen. Ich weiß nicht, ist das jetzt schlimm oder ist da noch was zu machen. Ich würde heute noch ne Mail schreiben aber ich weiß noch nicht wie ich es verfassen soll bzw. anrufen.
Solange du kein Vertrag unterschrieben hast, musst du die Wohnung auch nicht nehmen!
Wie meinst du es?
Bei mir war es so: bin momentan noch auf Alg2 aber auch nur für die nächsten 3 Monate. Sie dann: das müsse der Vorstand entscheiden. Ich darauf: hab alle Unterlagen mitgebracht und Sie hat es alles "fertig gemacht", sozusagen Bewerbungsmappe glaube ich, aber noch kein Mietvertrag. Ich hab ihr dann auch noch gesagt dass ich vorher noch zum Amt gehen möchte, um die Sache mit dem Genossenschaftsanteil zu klären.
Vorsicht, Mietverträge können auch mündliche zustande kommen.