Was können wir machen wenn der Vormieter nicht auszieht?

10 Antworten

Ihr könnt da gar nichts machen. Handeln muss euer neuer Vermieter und zwar schnell. Der Vermieter ist euch gegenüber voll schadensersatzpflichtig, wenn er die Mietwohnung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an euch übergeben kann. Er hätte bei dem unzuverlässigen Vormieter noch keinen neuen Mietvertrag abschließen dürfen/sollen. Manchmal ist ein "Leerstand" besser zu verkraften, als die Folgen sind, wie diese in eurem Fall sind.

tja da habt ihr wohl die A.schkarte gezogen, auch wenn ihr im Recht seid... der geht da freiwillig net raus, und der offizielle Weg über Zwangsräumung etc. das kann sich hinziehen. oO

wanda0102 
Beitragsersteller
 24.02.2011, 00:11

und wo sollen wir solange hin? ich habe ein kind.

voti1972  24.02.2011, 00:12
@wanda0102

ich sagte doch gib mir 400 euro und ich löse das problem

Ontario  10.08.2020, 07:53
@wanda0102

Der Vermieter ist zu Schadenersatz verpflichtet. Du kannst mit deinem Kind auf Kosten des Vermieters in eine Pension/Hotel ziehen, bis dir die Wohnung zur Verfügung steht, bzw. der Vermieter eine andere Wohnung für dich sucht.

Das musst du dem Vermieter schriftlich mitteilen, Einschreiben mit Rückschein.

Wenn einer keine Miete zahlt und nicht auszieht, dann muss eine Zwangsräumung gerichtlich verfügt werden. D. h. der Vermieter muss zum Gericht und auf die Zwangsräumung klagen. Das kann 1 Jahr oder länger dauern, bis er das Recht zur Zwangsräumung vom Gericht bekommt.

Woher ich das weiss. Eigene Erfahrung als Vermieter einiger Wohnungen.

Dann kündigst du dem Vermieter an, dass du den Vermieter schadenersatzpflichtig machen wirst und sagts ihm schon mal, in welches Hotel du auf seine Kosten einziehen wirst...

Nun sind ja bis zum 1.4. noch ein paar Wochen Zeit.

Das einzige was Ihr, ab dem 1.4., tun könnt auf die Erfüllung des Vertrages seitens des Vermieters bestehen.

Stellt er Euch die Mietsache ab Vertragsbeginn nicht zur Verfügung ist er Euch gegenüber schadenersatzpflichtig.

Sprich er (der Vermieter) muß Euch eine Ausweichunterkunft (Hotel, Pension o. ä.) und die Einlagerung der Möbel zahlen.

Soweit die Theorie.

Ansonsten siehe die Antwort von Obelhicks und Kommentare von XtraDry.

Der neue Vermieter ist euch zu Schadenersatz verpflichtet( neue oder Übergangswohnung) wenn er nicht dafür sorgt, das ihr pünktlich umziehen könnt. Setzt euch mit dem in Verbindung und weist ihn darauf hin, das er sich zu kümmern hat. Das ist nicht euch aufzuhalsen.