Schreiben vom Staatsanwalt?
Hallo Leute,
ich habe einen Brief vom Staatsanwalt bekommen und verstehe nicht was das heißt:
kann mir jemand kurz erklären was das bedeutet? Wie es weiter geht?
das vorbezeichnete Ermittlungsverfahren wurde mangels öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung eingestellt. die Anzeigeerstatterin habe ich auf den Privatklageweg verwiesen.
vielen Dank im Voraus:)
9 Antworten
Auszüge aus dem Juraforum:
Auf den Privatklageweg verwiesen – was heißt das? Bei bestimmten Straftaten kann die Staatsanwaltschaft von einer Anklage absehen und auf den Privatklageweg verweisen.
Die Privatklage bietet im deutschen Strafprozessrecht dem Verletzten die Möglichkeit, die Anklage einer Straftat auch ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Strafgericht zu erheben.
Privatklage kann nur gegen einen Täter erhoben werden, der zum Tatzeitpunkt mindestens 18 Jahre alt gewesen sein. Eine Privatklage ist nur möglich, wenn das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft mit dem Verweis auf die Privatklage eingestellt wurde.
Privatklage darf nur der Verletzte selbst oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter oder Vormund einreichen. Voraussetzung ist, dass Sie klagen, bevor die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren abläuft.
Jemand hat dich wegen irgendwas angezeigt. Die Staatsanwaltschaft verneint öffentliches Interesse und hat das Verfahren gegen dich eingestellt. Der Anzeigenerstatter wurde auf den Privatklageweg verwiesen, auf diese Weise könnte theoretisch eine Strafverfolgung stattfinden, aber das wäre mit nicht unerheblichen Kosten für den Anzeigenerstatter verbunden. Du kannst dich also beruhigt zurücklehnen.
Guten Tag,
ich nehmen anhand des geschilderten Sachverhaltes an, dass dich eine Person angezeigt hat. Bei der Überprüfung der Anzeige durch die Staatsanwaltschaft hat diese beschlossen, dass die Tat von geringer Bedeutung ist und eine Verfolgung nicht weiter lohnenswert. Das Ermittlungsverfahren gegen dich wurde eingestellt, dass heißt, dass du keine weiteren staatlichen Maßnahmen fürchten musst.
Jedoch scheint bei deiner Tat ggf. ein Schaden entstanden zu sein, nun hat die Staatsanwaltschaft die Antragstellerin (Geschädigte) darauf hingewiesen, dass sie Schadensersatz im zivilrechtlichen Wege geltend machen kann. Kann also bedeuten, dass sie nunmehr einen Anwalt einschaltet und versucht von dir persönlich Schadensersatz zu verlangen.
Strafrechtlich wurde das Verfahren gegen dich jedoch eingestellt und du brauchst nichts weiter zu fürchten.
Liebe Grüße
Privatklage hat mit Zivilrecht/Schadenersatz nichts zu tun, bei einer Privatklage geht es um Strafrecht.
darauf hingewiesen, dass sie Schadensersatz im zivilrechtlichen Wege geltend machen kann
Damit hat eine Privatklage nichts zu tun.
Jemand hat dich angezeigt. Staatsanwaltschaft nimmt die Anklage an. Staatsanwalt vertritt den Kläger vor Gericht.
Staatsanwalt nimmt die Klage nicht an, Kläger reicht Privatklage ein. Kläger muss dem Gericht beweisen, dass eine Verurteilung notwendig ist. Der Kläger muss die Kosten des Verfahrens vorstrecken - gewinnt er den Prozess, kann er die Erstattung der Kosten vom Beschuldigten verlangen.
Die Staatsanwaltschaft macht da nichts weiter, da es nicht das Allgemeinwohl fördert, verbessert oder positiv beeinflusst.
Es kann jedoch sein, dass die Person, die Anzeige gestellt hat, nun zivilrechtliche Schritte einschaltet und so weiter gegen den Beschuldigten vorgeht.
Privatklage hat allerdings nichts mit Zivilrecht zu tun.