Anzeige mangels öffentlichen Interesses keine Folge gegeben

3 Antworten

Das heisst, dass die Staatsanwaltschaft wegen mangels öffentlichen Interesses ein Verfahren einstellt. Ich würde das so bezeichnen wollen, dass die Öffentlichkeit keinen Wert darauf legt, dass du bestraft wirst. Ob dem auch wirklich so ist weiss man nicht, aber die Staatsanwaltschaft hat damit dieses Verfahren vom Tisch. Sie will damit sagen, dass die Schwere der Tat so  gering ist, dass es keiner Strafe bedarf. Manchmal muss man schon den Kopf schütteln, wenn man lesen muss, dass ein Verfahren wegen mangels öffentlichen Interesses eingestellt wird, obwohl die Öffentlichkeit durchaus Interesse daran hätte, dass eine Strafe ausgesprochen wird. Mitunter kommt es auch darauf an, um welche Person es sich handelt gegen die ein Verfahren läuft.  Nicht alle sind vor dem Gesetz gleich, manche sind eben gleicher und denen passiert eben nichts. Der eine hat Geld und kann einen Deal mit der Staatsanwaltschaft machen, ein anderer dem das Geld fehlt, den trifft eben die volle Härte des Gesetzes. Schon alleine aus diesem Grunde ist nicht jeder vor dem Gesetz gleich.. 

Das die Staatsanwaltschaft keine Lust hat das weiter zu verfolgen, weil ihm der Schaden zu gering ist. Wenn du weiß wer es war kannst du sie selbst auf Schadenersatz verklagen.

Ich schätze mal dass bedeutet, dass die Anzeige wegen Nichtigkeit fallen gelassen wurde. Glück gehabt.

Ramonez90 
Beitragsersteller
 09.10.2012, 18:42

Wer hat da bitte Glück gehabt? Ich als Geschädigte wohl kaum..