Wer bezahlt den Staatsanwalt?
Angenommen es liegt eine Anzeige von der Staatsanwaltschaft gegen mich vor und ich werde verklagt kann es sein, dass ich den Staatsanwalt bezahlen muss?
6 Antworten
Der Staatsanwalt ist sozusagen beim Staat angestellt, denn sie sind Beamte. Die Staatsanwälte werden also vom Staat bezahlt, ihr Gehalt ist gesetzlich festgelegt.
Mal einige wichtige Unterscheidungen der von dir genutzten Ausdrücke:
"Verklagen" - das macht nicht der Staatsanwalt. Der Staatsanwalt klagt an oder erhebt (An)klage (vgl. § 170 StPO). Wenn du Geld von einem anderen forderst, dann verklagst du diesen. Der Unterschied ist, dass der Staatsanwalt im Strafrecht tätig ist und du einen anderen zivilrechtlich verklagen kannst. Zivilrecht bedeutet eine rechtliche Gleichordnung zwischen den beiden Parteien; Strafrecht bedeutet eine Über-/Unterordnung zwischen den Beteiligten, der Staat bestraft hoheitlich den Bürger für etwas verbotenes.
Anzeige: Wenn dich jemand anzeigt, dann muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Die Staatsanwaltschaft kann (und muss) aber auch tätig werden, wenn sie auf anderem Wege als der Anzeige von einer möglichen Straftat erfährt.
Wenn ein Strafverfahren gegen dich eröffnet wird und es zur Gerichtsverhandlung kommt, dann entstehen dadurch für dich als Angeklagter erstmal in der Regel keine Kosten. Du musst natürlich deinen Anwalt bezahlen, wenn du dir einen nimmst.
Endet das Verfahren mit einem Freispruch, wird das Verfahren vorher (d.h. noch vor der Anklageerhebung) schon eingestellt, dann hast du auch keine Kosten, sondern die Verfahrenskosten trägt der Staat.
Solltest du verurteilt werden, dann musst du auch in der Regel die Verfahrenskosten tragen. Das sind die Kosten, die durch dein Strafverfahren entstanden sind. Dazu gehören aber nicht die Gehälter von Staatsanwalt und Richter. Denn erstens bekämen sie die auch ohne dein Strafverfahren und zweitens könnten viele Angeklagten diese Gehälter auch gar nicht bezahlen, vor allem nicht bei längeren Verfahren und vor "höheren" Gerichten.
Allerdings gilt die Regel, dass der Verurteilte die Kosten tragen muss, nicht im Jugendstrafrecht. Bist du also noch unter 18, dann werden dir die Kosten nicht auferlegt. Du kannst als Jugendlicher übrigens auch keine Geldstrafe erhalten. Eine Geldstrafe ist aber noch einmal etwas ganz anderes als die Kosten, die dir nach einem Urteil auferlegt werden können.
Der Staatsanwalt wird vom Staat bezahlt.
Du hast lediglich die Gerichtskosten zu tragen wenn Du verurteilt werden solltest und die Verurteilung nicht im Rahmen des Jugendstrafrechts erfolgt.
Sein Gehalt musst du nicht bezahlen. Das zahlt der Steuerzahler.Es kann aber sein, dass du schuldig gesprochen wirst und dann eine Strafe zahlen musst. Das Geld geht dann (manchmal) an den Staat.
Ein Staatsanwalt wird von der jeweiligen Landesregierung bezahlt. Falls er sich von anderer Seite bezahlen lassen sollte, nennt man dies Korruption.
Der Staatsanwalt bekommt als Landesbeamter seine Besoldung von dem zuständigen Landesbesolungsamt. Wie alle anderen Beamten auch wird der Staatsanwalt von Steuergeldern bezahlt
wo liegt der Unterschied wenn man im Rahmen des Jugendstrafrechts verurteilt wird? (ich bin Jugendlich)